Umzug 200 km weg - wie macht ihr das mit dem Besuchsrecht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr verheiratet seid / wart, dann hat der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht. Von einem "Besuchsrecht" kann man da nicht sprechen. Er hat das Umgangsrecht und in der Regel beinhaltet dies alle 2 Wochenenden, halbe Ferien und nach Möglichkeit auch 1 - 2 Nachmittage in der Woche.

Und die große Frage ist natürlich auch, ob er mit dem Umzug einverstanden ist. Denn mit dem gemeinsamen Sorgerecht geht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht einher. Somit kann man nicht gegen den Willen des Anderen einfach mit dem Kind wegziehen. Das wäre Kindesentzug.

Was Anderes ist es dann natürlich, wenn er damit einverstanden ist.

Normalerweise ist es so, dass Derjenige wo das Kind nicht wohnt, sich selbst drum kümmern muss wie er das Kind abholt. Fairerweise sollte man sich da dann entgegen kommen.

Und auch die Familiengerichte erwarten von dem Elternteil der mit dem Kind wegzieht und somit das Umgangsrecht schwieriger gestaltet, dass der Elternteil sich ggf. finanziell (im Rahmen der Möglichkeiten) beteiligt. Genauso kann erwartet werden, dass du dem Kindsvater aufgrund des eingeschränkten Umgangs entgegen kommst durch mehr Zeit die er während der Ferien mit dem Kind verbringen kann.

Ich kenne Familien, die sich den Weg teilen, so könnt ihr das auch machen. Die Mutter fährt 125 km und der Vater auch. Am Treffpunkt wird kurz gesprochen, um gegenseitig wichtige Informationen weiterzugeben, dann wird das Kind übergeben. Beim Abholen auch wieder, so hat jeder einen gerechten Teil für das Besuchsrecht geleistet. 2 x 250 km Fahrtzeit für eine Person ist schon ziemlich viel.

Möglichst abwechselnd.

Entweder

  • Jeder holt das Kind ab
  • Jeder bringt es dem anderen (besser, wenn es mal 5 Minuten später wird)
  • Einmal du beide Fahrten, dann der KV beide Fahrten.
  • Treffen halbe Strecke

Halbe Strecke hat den Vorteil, dass nicht jeder an dem Tag so viel fahren muss, dafür muss meist einer warten.

Ich fände die Punkte 2 und 4 am Besten.

Da kann man sich einigen. Der Kindsvater holt die Kinder alle 14 Tage für ein Wochenende zu sich.

Oder Du kommst ihm auf halber Strecke entgegen, eventuell auch nur 1Fahrt.

Sich auf der Hälfte des Weges treffen wäre auch eine Möglichkeit.

Die Häufigkeit richtet sich auch nach der Arbeitszeit der Elternteile oder wie alt das Kind ist. Ältere Kinder wollen auch öfter mal die Zeit mit ihren Freunden verbringen.

Wenn ihr euch untereinander nicht einig werdet, müsst ihr das Jugendamt oder Familiengericht befragen.