Stimmt das mit ins heimat abhauen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich müsste den Behörden am Flughafen auffallen, dass da ein Kind ohne Zustimmung beider Elternteile in ein nicht-typisches Urlaubsland verreist.

Sollte die Ausreise trotzdem klappen und das Kind nicht innerhalb der vereinbarten Umgangszeit zurückkehren, dann liegt eine Kindesentziehung vor.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/kindesentziehung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ja, solange das Kind rechtzeitig wieder zurück ist, geht das klar.