Darf Vater ohne Absprache das Kind abholen?
Mein Ex und ich haben uns Januar getrennt seit dem war er nur 1 bis 2 Wochenenden mal da. Er hat bis vor kurzem hier noch gewohnt. Dann war jetzt 5 Tage Kontaktstille (neue Handynummer seiner Seite aus). Vor ein paar Tagen meldete er sich aber wieder. Jetzt redet er mich leicht schlecht bei unseren Kind über Telefon.
Aber jetzt zu meiner Frage.
- Darf der Kindsvater einfach hier vor der Tür stehen und sagen er nimmt das Kind jetzt mit?
Es wurde kein Termin oder so vereinbart und vorher hat er so auch nichts angesprochen.
Danke.
Sorgerecht haben wir beide.
Eine Vereinbarung wurde nicht getroffen, da er nicht mit sich reden lässt..
Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen
12 Antworten
Ja er hat ein Umgangsrecht. Üblicherweise jedes 2. WE und die Hälfte der Ferien.
Aber eben nur nach Terminabsprache. Kann diese nicht erfolgen, weil er nicht erreichbar ist, dann bist du zu dem Zeitpunkt mit dem Kind halt grad net daheim, sondern im Wald spazieren oder so...(und ja, das darf man auch während Corona, weil nur 2 Personen und aus demselben Haushalt!
Jetzt in Coronazeiten würde ich es vorübergehend ablehnen, das Umgangsrecht.
Mit Corona würde ich nicht argumentieren, außer dass aktuell halt noch Kontaktverbot herrscht. Das soll ja ab 04.05. gelockert werden.
Wichtig ist aber die Planbarkeit, vor allem für das Kind. Dazu muss der Kindsvater halt erreichbar sein... er hat im Truck mit Sicherheit eine Freisprechanlage, über die er auch mit dem privaten Handy telefonieren könnte.
Genauso wie du dich auf die Termine einstellen musst, muss er das auch.
Schick ihm einen vorläufigen Vorschlag, eine Terminliste, an welchen WE er das Kind sehen, ggf für beide Tage mitnehmen kann, inclusive Hol- und Bringzeiten.
Bei den Holzeiten kannst du dich ja großzügig zeigen und sagen: Zwischen XY und AB Uhr.... denn als Fernfahrer kann es immer mal zu Verspätungen kommen.
So kann dir niemand ans Bein fahren, sollte er meinen, vor Gericht gehen zu wollen oder das Jugendamt einzuschalten. Du ERLAUBST ihm das Umgangsrecht ja, willst halt nur feste Zeiten vorab ausmachen. Und genau da muss ER dann auch mitspielen und ERREICHBAR sein.
Es würde ggf reichen, wenn er via Whatsapp mit dir Kontakt hält. Sprich, du funkst ihn an und er antwortet (am selben Tag), wenn er das nächste Mal aufs Handy schaut.
Jaa genau do möchte ich es auch gehandhabt haben. Vorher Zeiten ausmachen und nicht spontan.
Und über Seine Arbeitsnummer ist er auch erst seit Dienstag wieder erreichbar und die neue Nummer von ihm reicht er nicht raus. Was mir dann noch mal Grund zur Sorge gibt ihn dann mit dem Kind alleine zu lassen, weil dann kann ich den nicht mehr erreichen. Denn er darf da Arbeitshandy (stand von früher) nicht mitnehmen..
Dann kommuniziere ihm das, und zwar schriftlich! Mach ihm eine Terminliste als Vorschlag, sei großzügig bei den Hol-Zeiten, aber genau bei den Bringzeiten (wenn er das Kind zurück bringt), und bestehe auf eine aktuelle Nummer bezüglich Erreichbarkeit.
Schick ihm das per Einwurfeinschreiben, am besten über E-Post online. Denn da hast du nicht nur den Versand/Zustellnachweis direkt am PC, sondern auch den geschickten Text!
Und dann warte ab was er sagt.
Spontan... schreibe, es stünde ihm frei, anzurufen und zu sagen: Hey, ich bin gerade in der Stadt und hätte Zeit, kann ich KIND für ein paar Stunden mitnehmen für (BEISPIEL) einen Abstecher ind er Eisdiele? ABER er muss damit rechnen, dass als Antwort kommt: Sorry, passt grad nicht, weil KIND um XY Uhr Ballettstunde hat... (Wie gesagt, nur ein Beispiel)
Naja ihr habt beide das Sorgerecht also gegen welches Gesetz soll er denn verstoßen?
Es geht mir darum ob es geht wenn er einfach auftaucht ohne Absprache und das Kind mitnehmen will.
Ja auf nichts anders habe ich Bezug genommen. Eure Trennung ist ja noch frisch so wie es aus der Frage hervorgeht. Ihr habt beide zu gleichen Teilen das Sorgerecht. Also wie gesagt, gegen welches Gesetz soll er verstoßen wenn er die Kinder abholt? Natürlich kann er das tun, du ja andersherum auch.
Natürlich müssen Lösungen und Regelungen gefunden werden. Etwas anderes stand nie zur Debatte aber darum geht es ja auch gar nicht. Die Regelungen zwischen den Eltern existieren ja noch gar nicht. Beide Eltern haben bis dahin natürlich die gleichen Rechte, ist doch logisch.
Ich verstehe nicht warum du dich an dem Thema so hochziehst, wenn du Leitlinien und Empfehlungen für Gesetze hältst ist das ja okay. Aber das hat halt juristisch jetzt gerade keine Bedeutung.
Das Sorgercht hat nichts damit zu tun :D
Umgangs- und Sorgerecht unterscheiden sich. Während die elterliche Sorge dazu berechtigt, Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen, die für dessen Lebensführung notwendig sind, ist das Umgangsrecht lediglich das Recht auf regelmäßigen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil sowie weiteren engen Bezugspersonen.
Beim Sorgerecht geht es u.a. um Impfungen, Operationen, Beschneidung, Schulwahl etc.!
Ich nehme an, ihr habt die gemeinsame elterliche Sorge. Dann habt ihr auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das habt ihr so ausgeübt, dass das Kind in der gemeinsamen Wohnung wohnt. Ich verstehe die Frage so, dass du da mit dem Kind weiter wohnst. Der Vater kann jetzt nicht einseitig verlangen, das Kind woanders hin mitzunehmen.
Andererseits hat er ein Umgangsrecht, das du ihm nicht einfach verweigern kannst. Ich denke, du kannst zumindest von ihm verlangen, dass er eine Abmachung unterschreibt, in der er die Regelung bestätigt, dass das Kind in der früher gemeinsamen Wohnung wohnt und in der vereinbart wird, wann und wie lange er sein Umgangsrecht ausüben kann (natürlich in doppelter Ausfertigung - für dich und für ihn).
Du kannst dafür auch um die Vermittlung des Jugendamtes bitten. Wenn alle Stricke reißen, kannst du auch bei Gericht eine Regelung per einstweiliger Verfügung beantragen (auch ohne dass bereits ein Scheidungsantrag vorliegt).
Genau das habe ich auch vor.
Der kleine wird weiterhin bei mir wohnen, da der Papa Fernfahrer ist.
Und ohne eine vorherige Absprache möchte ich das da erst einmal garnichts läuft. Denn er lässt mich gerne mal dumm da stehen.
Ich werde darauf pochen das wir mit dem Jugendamt eine Vereinbarung treffen, denn so sind beide auf der sicheren Seite. :)
Wenn du das sorgerecht hast bist du in erster Linie für das Kind verantwortlich. Er kann es dir ! Nicht ! einfach wegnehmen oder mitnehmen. Er hatte die neue Nummer und hätte in Kontakt mit dir treten müssen und nicht andersrum. Mach das klar! Je nachdem wie alt dein Kind ist kann es das verstehen. Versuche einen Kompromiss zu finden und wenn er das nicht einsieht könnte ihr das ganze mit dem Gesetzt klären
Jaa ich möchte erst eine Lösung finden womit alle dann einverstanden sind und nicht er kommt einfach unangemeldet und möchte das Kind mitnehmen. Er ist 4 Jahre alt.
Mit 4 Jahren kann dein Kind aus meiner Erfahrung her noch nicht ganz den Ernst der Lage verstehen. Klar ist es verständlich das dein Kind sich freut den Vater zu sehen, aber du solltest deinem Kind schon irgendwie mitteilen das du erstmal mit dem Vater sprechen musst. Wenn er trotzdem nicht an die Abmachung halten sollte kannst du juristisch Schritte einleiten
Der Meinung bin ich auch, denn der Papa hat auch eine neue Freundin an seiner Seite und der kleine kann es noch nicht verstehen. Er denkt Papa kommt wieder nach Hause und alles ist gut. Die beim Jugendamt schicken mir jetzt Unterlagen zu extra für Trennungsfälle. Und dann hoffe ich werden wir mit denen eine Vereinbarung treffen. Denn er hält sich sonst auch nie an irgendwelche Absprachen, schon in der Beziehung nicht.
Entschuldige das ich mich erst jetzt melde aber das ist gut der kleine wird es später verstehen wenn er älter ist und der Kindsvater muss dann halt mit den Folgen seines Verhaltens klar kommen
Vermtl. habt ihr gemeinsames Sorgerecht, dann solltet ihr euch absprechen. Wenn das Kind bei Dir wohnt, kannst Du erwarten, dass er sich und seine Absichten vorher ankündigt. Tut er das nicht, werdet ihr vor neutraler Stelle - es muss ja nicht gleich das Familiengericht sein - Umgangsregeln festlegen müssen.
Vor der Tür stehen und sagen darf er das natürlich, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass sein Wunsch jederzeit erfüllt wird.
Der Meinung bin ich auch.
Da er Fernfahrer ist bin ich mir dann mit dem Corona auch nicht sicher. Der kleine ist eh anfällig für Krankheiten.