Kann die Kindesmutter dem Vater gänzlich denn Kontakt zum Kind verwehren(Gemeinsames Sorgerecht)?

5 Antworten

Kann die Kindesmutter dem Vater gänzlich denn Kontakt zum Kind verwehren(Gemeinsames Sorgerecht)?

Nein, kann sie nicht! Wenn sie sich nicht kooperativ zeigt, sondern dein Umgangsrecht boykottiert, dann kannst du versuchen sie zu einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt zu animieren. Verweigert sie dies ebenfalls, dann bleibt nur der Gang zum Anwalt und dann vor Gericht.

Du hast das Recht dein Kind zu sehen und sie hat die Pflicht dein Umgangsrecht zu unterstützen und nicht zu boykottieren.

Es sei denn, du handelst gegen das Kindeswohl.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/umgangsrecht-verweigern/06/

Du solltest also nicht zu lange warten um dein Recht einzufordern und vor allem eine klare Regelung mit ihr treffen wie z.B. jedes zweite Wochenende ist das Kind bei dir, die Hälfte der Ferien, zusätzlich 2-3 x die Woche etc.

Allerdings kann die Mutter das Umgangsrecht nicht „einfach so“ verweigern. Die unbegründete Kontaktunterbindung kann zu einem teilweisen Entzug des  Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter und der Sicherung des Umgangsrechts durch einen Umgangspfleger führen. Versucht die Mutter, durch einen  Umzug ins Ausland den Umgang des Vaters zu vereiteln, kann dies sogar ihr  Sorgerecht  in Frage stellen. Vereitelt die Mutter den Umgang immer wieder grundlos, kann dies auch Auswirkung auf den  nachehelichen Unterhalt haben.

Grundsätzlich bedarf es erstmal keinen Beschluss, sondern es gebietet schon der gesunde Menschenverstand der Mutter zu verstehen, dass das Kind Anrecht auf Vater und Mutter hat. Aber wenn sie meint sich nicht kooperativ zu zeigen, dann wirst du halt schwerere Geschütze auffahren müssen.

Deadline88 
Fragesteller
 10.08.2019, 10:57

Das habe ich jetzt am Montag um zu sehen ob sie erscheint um mit mir darüber zu reden im Beisein des Jugendamt! Das heißt sie kann nicht einfach so den Umgang verweigern auch wenn das Kind eine Phase hat nicht zu mir zu wollen?

Ja aber wenn die eigenmächtig handelt und so denn Zugriff auf das Kind zu verweigern da bei Ihnen zu Hause schon ein neuer Lebensgefährte ist das doch auch nichts rechtens meiner Meinung nach? Beide Elternteile habe dafür zu sorgen das dass Kind auch denn Vater zu Gesicht bekommt auch wenn sich die Eltern nicht riechen können mehr richtig?

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wushelse  10.08.2019, 11:47
@Deadline88

sie darf es nicht, aber sie kann es natürlich tun. ob ihr das in einer gerichtlichen auseinandersetzung gut bekommt, wage ich zu bezweifeln. solange es keinen beschluss hast du nichts in der hand was du durchsetzen kannst. ob ein neuer lebensgefährte bei ihr zu hause ist oder nicht, spielt für den umgang keine rolle.

sie hat den umgang zu gewähren, wenn sie dich nicht sehen will dabei, kann sie einen anderen hinstellen, der dir das kind an ihrer haustür übergibt und in empfang nimmt.

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Deadline88 
Fragesteller
 10.08.2019, 11:52
@wushelse

Dies ist natürlich für die Väter immer ein Nachteil und wir müssen für das kämpfen was ist wichtig ist? Und dann bekommen wir noch nicht mal das Recht da man denkt man macht gemacht alles richtig aus der Seite der km gesehen

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wushelse  10.08.2019, 12:00
@Deadline88

da hast du völlig recht. solche km sind mir zutiefst zu wieder. du musst dir aber weniger gedanken darüber machen, was sie tun sollte, als darüber was sie momentan versucht zu tun und das ist dich zügig zu entsorgen.

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Deadline88 
Fragesteller
 10.08.2019, 12:36
@wushelse

momentan versucht sie mir mein Kind vor zu enthalten und jeglichen Kontakt aus dem Wege zu gehen! Wollt schon in der Kita anrufen etc aber weiß das ich dann überhaupt nicht mehr an mein Kind. Komme

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wushelse  10.08.2019, 13:15
@Deadline88

bei gemeinsamen sorgerecht steht es dir frei in der kita anzurufen. du kannst dort mit dem erzieher ein elterngespräch ausmachen. du kannst dich während des gesprächs über den leistungsstand und alles dein kind betreffende unterhalten.

das darf auch nicht dafür sorgen, dass du dein kind nicht mehr sehen darfst. du musst eben nur dafür sorgen, dass es nicht so rüber kommt, als hättest du dieses gespräch nur vereinbart um kontakt zum kind zu haben. das sollte dir nicht schwer fallen.

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Kessie1  10.08.2019, 13:59
@Deadline88
Dies ist natürlich für die Väter immer ein Nachteil und wir müssen für das kämpfen was ist wichtig ist?

Ja, so sieht es wohl leider aus. Du solltest auf ein schriftlich niedergelegtes Umgangsrecht pochen. Und da spielen die Befindlichkeiten der Kindsmutter keine Rolle. Und wenn es bedeutet du musst vor Gericht ziehen, dann ist es halt so. Schreibe am Besten deine "Versuche" auf. Notiere alles was sie nachteilig sagt und tut.

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Deadline88 
Fragesteller
 10.08.2019, 14:50
@Kessie1

Das werden wir wohl Montag machen falls sie da erscheint! Und ich denke mal das ist nicht zu viel verlangt wenn ich meine 2 Wochen möchte wie sonst auch immer 2-3 Tage je nachdem wie ich Arbeiten muss die Nachmittag im Wohnort

und falls dies nicht ist 2-3 Anrufe zu der kleinen auch wenn es ihr nicht interessiert der kleinen! Was ist wenn sie komplett dagegen ist die große Anwalt ist eingeschaltet?

Aber kann die so einfach zu machen und wenn die kleine nicht zu mir will alles andere verbieten🙏

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Das macht die Kindesmutter ganz einfach: sie behauptet dass das Kind Angst vor dem Kindsvater hat und der Umgang mit ihm dem Kind daher nicht zuzumuten sei. Das funktioniert in den meisten Fällen, und der Vater kuckt in die Röhre, darf zahlen aber nicht das Kind sehen.

wushelse  10.08.2019, 11:49

das kann sie ja mal versuchen. bringt ihr und dem kind aber garnichts. das kind geht trotzdem zum umgang. solange der vater das kind nicht krankenhausreif schlägt oder missbraucht, wird umgang stattfinden.

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wenn es eine umgangsvereinbarung oder einen beschluss gibt, hat der vater sicher seine umgangswochenenden. in dieser zeit kann er sein kind sehen. will mutti dem nicht nachkommen, wird er auf umgang klagen müssen und einen beschluss erwirken der beschwert werden sollte mit ordnungsgeld ersatzweise haft, androhung entzug des sorgerechtes.

Geh zum Jugendamt.

Deadline88 
Fragesteller
 09.08.2019, 20:48

Nicht hilfreich da freiwillige Basis

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Geh zum JA.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Deadline88 
Fragesteller
 09.08.2019, 21:05

termin steht ich bin da aber km anscheinend nicht dann wird mir da nicht geholfen dann nur Gericht!

aber was sind ihre Pflichten wenn ich sie versuche sie zu kontaktieren aber keine einzige Reaktion kommt und ihren hintern nicht bewegen will das ich sie wenigstens für einen kleinen Moment sehen kann

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wushelse  09.08.2019, 21:42
@Deadline88

sie ist nicht verpflichtet kontakt zu pflegen mit dir und warum soll die mutter sich bewegen damit du das kind sehen kannst.

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Deadline88 
Fragesteller
 10.08.2019, 10:49
@wushelse

Aha ist mir was ganz neues? Das weißt du woher? Weil die Mutter sowie der Vater verpflichtet sind denn Umgang zu gewähren!

Also spar dir deine Kommentare

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wushelse  10.08.2019, 11:39
@Deadline88

natürlich ist sie dazu verpflichtet den umgang zu gewähren. sie ist aber nicht verpflichtet sich irgendwohin zu bewegen mit dem kind, damit du umgang nachkommen kannst, noch muss sie mit dir kontakt halten.

in dieser angelegenheit hast du wohl ein sehr verstocktes exemplar, die von normaler kommunikation nichts hält und solltest daher gericht und anwalt in anspruch nehmen. lass den beschluss mit strafen beschweren, anders wirst du dein recht nicht bekommen.

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Deadline88 
Fragesteller
 10.08.2019, 11:55
@wushelse

Das stimmt wär auch hingefahren da es auch mein we jetzt wäre aber nix und ich muss warten!

Anwalt warten jetzt denn Termin ab Montag und dann gehe ich nochmal vor Gericht! Ist zwar nicht meine Art aber ich werd sie wohl ein wenig Blüten lassen schon allein dafür das ich das Kind über Wochen nicht sehen konnte und betteln muss mal na nen Foto

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wushelse  10.08.2019, 12:03
@Deadline88

du musst jetzt einfach stark sein und drüber stehen. gehe den weg gerade und vernünftig. versuche eine klärung im jugendamt, unterbreite eine umgangsvereinbarung:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub

oder eben so, wie es deinen persönlichen usmtänden ensprechend passt. geht sie darauf nicht ein, lass dich nicht in irgendwelche diskussionen reißen. geh und lass den anwalt direkt klage erlassen. dann folge dem was dein anwalt dir sagt.

  • lass den beschluss beschweren
  • sorg dafür das bei krankheit eine transportunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ist und ein krankenschein, ansonsten findet umgang trotzdem statt
  • ist kind richtig dolle krank: also fieber, schwere erkältung, durchfall usw, dann findet umgang am nächsten we nach gesundung statt

guck mal hier mit rein wenn du magst: www.vatersein.de

oder www.allein-erziehend.net

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