wer darf das kind behalten beim gemeinsamen sorgerecht

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Hallo, ich habe auch eine Tochter Sie wird im Februar 2 Jahre alt Ich und die Mutter haben uns getrennt. Bevor wir uns getrennt haben hatte sie mir hoch und heilig versprochen das ich meine Tochter sehen könnte wann ich will, jetzt ist sie während ich mal kurz bei meiner Schwester war einfach ausgezogen und ist mit unsere Tochter zu ihrer Mutter in die Wohnung. Sie zieht aber am 1 februar in eine eigene Wohnung. So jetzt meine Frage kann sie mit unsere Tochter einfach weggehen ohne mich danach zu fragen bzw ohne das sie es mir sagt? wir haben das gemeinsamme Sorgerecht und jetzt sagt Sie das ich meine tochter erst dann sehen kann wenn ich ihr es unterschreibe das ich sie am freitag von der Kindergrippe hole und und am Sammstag um 18:00 Uhr nachhause bringe da sie angst hat das ich die tochter bei mir behalte.Jetzt habe ich ein problem denn Sie zieht im gleichen Haus ein Wo ihre Mutter wohnt und sie hatt gemeint das Die Mutter die kleine in die kinderkrippe bringen wird weil Sie um 5 uhr Früh schon weg muss in die arbeit sie würde das babyfohn zu ihrer Mutter bringen und Sie sollte dann über das Babyfohn hören ob die kleine wach ist und dann würde Sie die kleine in die Grippe bringen, das darf ja nicht wahr sein das sie das so macht denn ich hätte die zeit die kleine in die grippe zu bringen und zu holen da Sie unterschiedliche Schichten hatt mal zu früh von 5-14 oder sie fängt von 12 bis 21:30 an also ist meine tochter eher bei ihrer Mutter als bei mir.


IlonaSch  03.03.2010, 08:54

...bei einer Trennung wird viel versprochen, woran sich später nicht mehr gehalten wird. "Aufenthaltsbestimmungsrecht" ist das "Zauberwort", wer das hat, der darf bestimmen, wann und wo das Kind, mit wem zusammen sein darf, -und mit wem nicht. Selbst wenn ihr Beide das gemeinsame Sorgerecht habt, dann bist Du nicht berechtigt, dass Kind -ohne Erlaubnis- der Mutter, zu Dir zu nehmen, -auch nicht dann, wenn Du sie anschließend, telefonisch informierst, dass das Kind bei Dir ist. Es kann (oder wird) als Kindesentführung "gewertet". Lasse Dich lieber von einem erfahrenen Anwalt beraten, -früher oder später kommt es -in den meisten Fällen- eh zu "Streitereien", auf Kosten des Kindes. Oft fängt es etwa so an: "Du bekommst das Kind nicht", ...wenn Du Dies- und Das nicht machst, / ...wenn Du Dich nicht aus meinem Leben raus hälst... / ...wenn Du Dich nicht änderst... . Also um das Kind, als Druckmittel zu mißbrauchen.

Anwalt hilft dann sicher besser, als wenn man sich der Willkür unterwirft. (So manch ein Mann hat deshalb angefangen zu trinken, was dann zum Anlass genommen wurde, dem Umgang völlig zu verbieten).

auch Dir wünsche ich viel Glück

LG: Christian

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Kommt drauf an, was für das Kind das Beste ist. Wer hat die Zeit/die Möglichkeiten. Natürlich spielt auch das Alter des Kindes eine Rolle. Ist es schon alt genug, selbst Wünsche zu äußern. Außerdem sollte man das Kind möglichst nicht aus der gewohnten Umgebung reißen. Da gibt es viele Dinge zu bedenken, so dass man das pauschal eigentlich nicht beantworten kann.

normal die mutter, wenn das kind unter 12 ist, ab 12 kann es das selbst entscheiden oder wenn die mutter nachweisbar nicht in der lage ist sich um das kind zu kümmern und keine hilfe annimmt, dann hat der vater auch gute chancen.

es beschäftigt dich noch immer. So pauschal ist es schwierig zu sagen. Hängt davon ab wie alt das Kind ist, wie Vater oder Mutter für ihr sorgen/gesorgt haben. Wo Vater/Mutter jetzt leben werden. Ein Richter entscheidet "zum Wohl des Kindes"

Hallo ! Auch ich habe ein ähnliches Problem als meine Freundin und ich uns trennten wurde auf dem Jugendamt besprochen das sie sich im selben Ort eine Wohnung nimmt damit waren alle einverstanden nun ist sie aber doch weggezogen und nun habe ich am Wochenende das Problem das sie sagt du kannst ihn nicht bekommen weil sonntags keine Busse fahren. Nun meine Frage bevor mein Sohn der mitllerwele zwei ist geboren wurde ,wurde per Jungendamt festgeschrieben das der kleine meinen namen trägt des weiteren natürlich das gemeinsame Sorgerecht,da die mutter aber mittlereweile in ihrer bude andre männer empfängt und ich mich ablehnt um zu besuch zu kommen steh ich jetzt da wie ein depp ,was kann ich machen ?will unter keinen umständen auf meinen sohn verzichten ,zudem kommt auch noch das einer dieser männer ein Drogenproblem hat wie soll ich damit umgehn hab ich ne chance meinen sohn zu bekommen ?


IlonaSch  03.03.2010, 08:34

das Problem ist, dass Viele Vieles beim Jugendamt versprechen, damit sie das Kind "behalten" können. Sie bekommen das Aufenthaltsbestimmungsrecht, -und dann ziehen sie weg. Dagegen kann kein Jugendamt was tun.

Eine Klage beim Gericht -um das Kind zu bekommen- bleibt meistens ohne Erfolg, da spielt es auch keine Rolle, ob bei der z.B. Mutter des Kindes, ein häufiger Partnerwechsel statt findet. Entscheident ist, ob das Kind darunter leidet, -was aber kaum nachzuweisen ist. Das Einzigste, was Du einfordern kannst, ist das Umgangsrecht zu Deinem Kind. Selbst wenn es zu einem gerichtlichen Beschluss kommen sollte, indem z.B. das 14-tägiges Umgangsrecht beschlossen wurde, dann heißt das noch lange nicht, dass sich die Mutter des Kindes unbedingt daran hält. Ausreden gibt es genug. /// Ich würde mich -in Deinem Fall- mit einem erfahrenen Anwalt, in Verbindung setzen, denn das ist auch Dein Kind, -und das Kind hat ebenfalls das Recht, auf Umgang zu seinem Vater.

ich wünsche Dir viel Glück.

LG: Christian

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