Gemeinsames Sorgerecht erklagen bei Drogen Vorgeschichte?
Hallo,
ich habe vor 3 Monaten ein Kind bekommen und bin mit dem Erzeuger nicht mehr zusammen. Nun will er das gemeinsame Sorgerecht, ich will es Ihm aber nicht geben. Er hat vor ein paar Jahren Drogen genommen, und hat deswegen seinen Führerschein verloren. Er bekommt es auch nicht hin seine Termine zur Kontrolle wahrzunehmen. Ich weiß nicht ob er noch welche konsumiert, aber meine Frage: Kann Ich ihm deswegen vor Gericht das Sorgerecht verwehren? Bzw. wie entscheidet sowas der Richter?
6 Antworten
Nun will er das gemeinsame Sorgerecht, ich will es Ihm aber nicht geben.
Du hast es am Ende nicht zu entscheiden. Er kann die gemeinsame Sorge auch einklagen.
Er hat vor ein paar Jahren Drogen genommen, und hat deswegen seinen Führerschein verloren.
Was dich offensichtlich nicht daran gehindert hat dich von ihm schwängern zu lassen. Aber nun "passt" er als Vater nicht?!
Und Drogenkonsum alleine ist auch kein Grund ihm de gemeinsame Sorge vorzuenthalten. Und nur deine Vorwürfe und die Tatsache, dass er es nicht schafft Termine zur Kontrolle wahr zu nehmen, gehören auch nicht zu triftigen Gründen die gegen die gemeinsame Sorge sprechen.
Und ein Richter entscheidend nach Kindeswohl und nicht nach den Wünschen der Mutter. Und den Umgang kannst du auch nicht vereiteln, falls das dein Plan zusätzlich war.
DU hast dir diesen Kindsvater ausgesucht, also mach was draus! Wenn er bekifft Auto fährt, dann hast du Grund zur Sorge. Wenn er im Drogenrausch sein Kind irgendwo "parkt" dann ebenfalls.
Aber nur wegen einem "er hat mal vor Jahren" und "ich will das so" wird das kaum was werden.
Ich habe nach Rat auf meine Frage gehofft, nicht auf deine grundlosen Vorwürfe über eine Person die du nicht kennst. Du kennst überhaupt keine Hintergründe und stellst es hier so hin als wäre ich eine Schl… . Danke für deine nutzlose Antwort. Schönen Tag noch.
Nun will er das gemeinsame Sorgerecht, ich will es Ihm aber nicht geben.
Das ist nicht von Deinem Wollen abhängig.
Als Vater kann er es einklagen. Er wird es bekommen.
Möglicherweise unter Auflagen wie z.B. in Begleitung einer anderen Person. (... nicht Du)
Nun, das Sorgerecht steht beiden Elternteilen zu und kann eingeklagt werden. Umgangsrecht können auch Großeltern einklagen.
Das ist absolut korrekt. In den allermeisten Konstellation (aber nicht bei allen) wird das Gericht dem klagenden Vater auch Recht geben.
Ganz klar unterscheiden muss man das aber vom Sorgerecht. Auch ein Vater ohne Sorgerecht hat ein Umgangsrecht, das er einklagen kann.
Keine Frage. Die Mutter will ganz offensichtlich auch dem Umgang untersagen
Ich empfehle dir eine gute rechtliche Beratung. Eine fachlich fundierte Einschätzung kann man ohne Detailwissen nicht abgeben.
Und bitte glaub hier keinen Leuten, welche die Unterscheidung zwischen Umgangs- und Sorgerecht nicht hinkriegen.
Ein Jahrelang zurückliegender Drogenkonsum wird nicht reichen um ihm das Sorgerecht zu verwehren. Wahrscheinlich würde er das sogar bekommen wenn der Richter auch von aktuellem Drogenkonsum ausgeht.
Ich wüßte auch nicht warum er für das Sorgerecht einen Führerschein brauchen würde.
Es geht nicht darum das er keinen Führerschein hat, sondern darum das man es ihm beweisen kann (das wollte ich damit ausdrücken)
nur interessiert es niemanden. weder interessiert jahre zurückliegender drogenkonsum, noch ob er einen führerschein hat noch irgendwas. er hat ein recht auf das sorgerehct
er hat ein anrecht auf gemeinsames sorgerecht. wenn er dies also einfordert von dir, dann gehst du zum jugendamt und erklärst es dort gemeinsam.
verweigerst du das, holt er sich dies einfach auf antrag gerichtlich zu deinen lasten. zudem wirft es ein sehr negatives licht auf dich.
sein drogenkonsum spielt dabei überhaupt keine rolle und geht dich nichts an.
Bitte lerne die Unterscheidung zwischen Umgangs- und Sorgerecht.