Was würde passieren, wenn Eltern das Sorgerecht entzogen wird und das Kind sich weigert?

tommgrinn  06.03.2024, 12:38

Was sagt deine Mutter dazu? Hat sie eine Idee?

Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 12:50

Sie meint, dass ich mir darüber erstmal keine Gedanken machen sollte. Sie hofft, dass es gar nicht so weit kommen wird.

12 Antworten

Ergänzend zu allen Antworten: Ja, es ist möglich von Wohngruppen wegzulaufen. Ja, du wirst dann gesucht und zurückgeholt und zwar von der Polizei. Immerhin bedeutet ein vermisster Minderjähriger immer ein Eingreifen der Polizei. Passiert das Verhalten mehrfach, ist es ein Grund, dich in eine Wohngruppe in einem anderen Bundesland zu stecken oder ggf. auch eine geschlossene Unterbringung/ Psychiatrieaufenthalt anzuleiern.

Eines muss dir dabei ganz klar sein: Zu deiner Mutter zurückkehren ist absolut gar keine Option. Erstmal ist es natürlich immer der erste Ort, an dem nach dir gesucht wird. Zweitens hätte es Konsequenzen für deine Mutter, wenn sie dich zurück in ihre Wohnung lässt. Das Sorgerecht könnte sie jedenfalls für immer vergessen, Besuchsrechte in der wohngruppe, ein Wissen darüber, wo die Wohngruppe ist und sich das Kind aufhält, Kontaktmöglichkeiten etc. all das wird entzogen und Strafzahlungen sind hier durchaus möglich. Deshalb rufen die Eltern in der Regel auch schon selbst die Polizei oder das Jugendamt an, wenn das Kind vor ihrer Tür auftaucht. Immerhin gibt es GRünde, warum das Kind genau dort nicht leben soll und die Eltern (und Kinder) verlieren wesentlich mehr an Umgangsmöglichkeiten, wenn sie nicht kooperieren.

Nichtsdestotrotz gibt es Kinder, die meinen, in einer Wohngruppe nicht leben zu können und es auch schaffen, so abzuhauen, dass sie nicht aufgegriffen werden. Sie leben dann halt auf der Straße. Stell dich darauf ein, dass Obdachlosigkeit deine einzige Alternative zu einer wohngruppe ist.

Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:47

Das ist leider vollkommener Quatsch.

Mir geht es bei meiner Mutter nicht schlecht und selbst wenn das Jugendamt meiner Mutter nicht erlauben würde zu wissen wo ich lebe, kann ich meine Mutter immer noch kontaktieren und ihr das mitteilen. Heimweh ist aber auch kein Grund für eine geschlossenene Wohngruppe oder für einen Aufenthalt in der Psychiatrie.

Jeder Richter würde dich auslachen, wenn du einen Beschluss beantragst, weil ein Teenager den Wunsch hat nach Hause zu dürfen.

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Rendric  05.03.2024, 12:50
@Inkognito-Fragesteller

Nun, du weißt es natürlich besser. Probiere es also einfach aus. Die Realität wird dich schon noch einholen.
Alles Gute für dich und deine Familie.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:55
@Rendric

Ja natürlich weiß ich es besser. Ich habe dir unter anderem eine Quelle genannt und ich bin auf nicht derjenige, der eine kognitiv eingeschränkte Person (Demenzkranke) mit einem Teenager gleichstellt. Alleine der Vergleich zeigt, dass du absolut falsch liegst

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Rendric  05.03.2024, 12:58
@Inkognito-Fragesteller

Ja, und wenn du nun noch etwas Lesekompetenz übst, würdest du auch versthen, was diene eigene Quelle dir überhaupt sagt.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:59
@Rendric

Das ist natürlich die beste Argumentation wenn einem die Argumente ausgehen.

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BeviBaby  06.03.2024, 11:52
@Inkognito-Fragesteller

Nein, ist es nicht. Rein praktisch passt das, die Antwort war gut.

Heimweh an sich ist kein Grund für eine entsprechende Unterbringung, das stimmt. Aber das was man ggf. Aus Heimweh tut eben schon.

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Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 12:43
@BeviBaby

Nein auch weglaufen rechtfertigt keine Freiheitsentziehende Maßnahmen. Dadurch ist niemand gefährdet

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Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 13:22
@Rendric
„Ein Freiheitsentzug allein aus pädagogischen bzw. erzieherischen Zwecken ist unzulässig, weder ist die geschlossene Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, noch sind freiheitsentziehende Maßnahmen aus pädagogischen bzw. erzieherischen Zwecken in jeglichem Kontext der Kinder- und Jugendhilfe genehmigungsfähig.“ (BNO/Janssen 2021: 48)

https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:3f9cd29a-b5bd-4251-aef7-7ad3178a0735

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Der Richter hat ein Urteil gefällt, welches dann der "Sozialdienst" durchführen muss.

Der Sozialdienst/Jugendamt wird das Kind in seine Obhut nehmen. Das Verhalten des Kindes spielt dabei schon eine Rolle, aber erstmal nur marginal.

Das Kindeswohl steht im Vordergrund...

Ob der Eingriff und die künftige Unterbringung dann dem Kindeswohl förderlicher sein wird - ist eine andere Frage.

Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:31

Was macht das Jugendamt wenn das Kind nicht mitgeht oder immer wieder aus der Einrichtung abhaut?

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Gerechtigkeit2  05.03.2024, 11:34
@Inkognito-Fragesteller

Kommt darauf an - welche Sozialarbeiter mit dem Kind befasst sind.

Wenn ein Kind renitent handelt, dann wird sich das Verhalten der Sozialarbeiter dem Verhalten anpassen müssen.

Also ich hätte auch was dagegen gehabt. Wichtig ist was die Mutter dazu sagt.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:36
@Gerechtigkeit2

Danke das sagt immer noch nichts.

Keine Sozialarbeiter dürften mich festhalten oder einsperren. Sie können sich meinem verhalten nicht anpassen.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:40
@Gerechtigkeit2

Ja, trotzdem dürfen sie mich nicht festhalten/einsperren. Dafür bräuchten sie einen richterlichen Beschluss und kein Richter wird den genehmigen, weil ich nach Hause möchte.

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Gerechtigkeit2  06.03.2024, 17:07
@Inkognito-Fragesteller

Das müssen/sollten die Sozialarbeiter zusammen mit Dir und Deiner Mutter in einem Gespräch klären.

Aber Dich einfach der Obdachlosigkeit überlassen, dürfen die Sozialarbeiter nicht, auch wenn Du unbedingt ausbüchsen willst.

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Ich drücke dir die Daumen, dass es nicht so kommt.

Ich kann aber deine Wut verstehen. Ich würde auch mit allen Mitteln dagegen ankämpfen. Es muss aber schon wirklich viel passieren, bis es dazu kommt - ist also wirklich das absolut letzte Mittel. Vorher wird es eher dazu kommen, dass regelmäßig jemand bei euch zuhause vorbei schaut. Auch kannst du unterstützend dazu beitragen, dass du immer pünktlich in der Schule/Ausbildung bist und nicht zu schlechte Noten nach hause bringst. Dann geht man davon aus, dass ja alles i.O. ist und die Probleme deiner Mutter keine negativen Auswirkungen auf dich haben.

Es häbgt soweit ich weiß auch von deinem Alter ab, wie stark dein Wunsch gewichtet wird. Wie alt bist du? Es geht ja vor allem darum, dich zu schützen und für dein Wohl zu sorgen. Eine Lösung, die für dich keine ist, wäre wenig hilfreich.

Hat deine Mutter das Sorgerecht alleine oder gibt es eine weitere Person?

Woher ich das weiß:Hobby

Das Problem in diesem Moment ist, dass es nicht um dich geht, sondern um deine Mutter. Fachleute könnten zum Schluss kommen, dass deine Mutter nicht in der Lage ist, ausreichend gut für dich zu sorgen, so wie es notwendig ist, damit du alles mitbekommst, was du benötigst, um später im Leben eine gute Basis zu haben.

Das bestimmen Erwachsene zunächst einmal ohne dich. Sie werden dich aber auf jeden Fall anhören, um zu erfahren, wie es dir bei deiner Mutter geht.

Entschieden wird aber nach Gesichtspunkten, die dir vielleicht nicht in allen Details offengelegt werden.

Wenn es keinen gegenteiligen richterlichen Beschluss gibt, dann darfst du aber deine Mutter jederzeit sehen und sie dich auch, auch wenn du zunächst in ein Heim kommst. 🙂

Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:15

Das hat leider nichts mit dem Inhalt der Frage zu tun.

Ich möchte wissen, was passiert, wenn ein Richter entschieden hat, dass ich in eine Wohngruppe gehen muss, ich mich aber weiger dort hin zu gehen oder immer wieder abhauen würde.

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LastDayofEden  05.03.2024, 11:19
@Inkognito-Fragesteller

Ich kann dir aus meiner Berufserfahrung versichern, dass du einfach immer wieder zurückgebracht würdest, allenfalls auch mit Gewalt (Polizeieinsatz).

Falls man zum Schluss kommt, dass du in dem Heim für zu viel Unruhe sorgst, würde man ein Heim suchen, das geeigneter ist für jemand, der sich nicht anpassen kann oder möchte.

Ich kann dir nur raten, dich so gut wie möglich mit der Situation abzufinden. Je mehr du dich wehrst, desto schlimmer wird es für dich.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:23
@LastDayofEden

Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass die Polizei nicht mehrfach anrückt wegen solcher Situationen. Es kann sein, dass sie mich einmal abholen und zurück bringen. Vielleicht auch noch ein zweites Mal. Wenn ich am selben Tag ein weiteres Mal abhaue, dann würden die sicher nicht erneut kommen.

Selbst wenn ich in eine andere Einrichtung komme, dürfte mich niemand einsperren. Wenn es in einer anderen Gruppe noch schlimmer wird, habe ich ja dann nur noch mehr Gründe um abzuhauen.

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LastDayofEden  05.03.2024, 11:31
@Inkognito-Fragesteller

Es gibt ein rechtsgültiges Urteil, dass das nicht möglich ist. Du wirst also von dort weggeholt.

Ich bin nicht im Detail über die Gesetzeslage in Deutschland informiert und ausserdem nicht in der Jugendpsychiatrie/psychologie tätig gewesen. Ich hatte aber mit einem erwachsenen Mann zu tun, der immer wieder aus dem Heim abhaute zu seiner Mutter zurückkehrte.

Am Ende kam er in ein Heim, in dem er eingeschlossen werden konnte. Das wurde als notwendig erachtet, weil jeder seiner Eskapaden hohe Kosten verursachte, die er selber tragen musste. Er schadete sich massiv selbst damit (nebenbei dass es eine Belastung für seine Mutter war, die nicht wusste, wie sie sich verhalten sollte).

Ich kann dir nur raten, dich abzufinden. Du machst alles schlimmer, wenn du ständig abhaust. Du sitzt einfach am kürzeren Hebel.

Und die Behörden haben einen langen Atem. Die geben nicht auf.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:34
@LastDayofEden

Ich lasse mich ganz bestimmt nicht darauf ein, wenn es soweit kommen sollte.

Das Jugendamt ist einfach unglaublich dumm und unfähig. Es gibt für das Problem, weshalb das Jugendamt überhaupt eine Kindeswohlgefährdung sieht, ganz einfache Lösungen und das Jugendamt weigert sich einfach die Lösung umzusetzen. Wenn mein Verhalten Kosten verursacht, wäre mir das Recht

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LastDayofEden  05.03.2024, 11:39
@Inkognito-Fragesteller

Ich sage nicht, dass das, was die tun, in allen Fällen gerechtfertigt ist. Die fällen auch Fehlentscheide.

Aber dann wäre es besser, dir einen Anwalt zu nehmen und dagegen vorzugehen.

Wenn du immer abhaust, dann bestätigst du sie nur in der Annahme, dass bei euch was schief läuft und dass du in Obhut gehörst. Du schadest dir damit selbst.

Die Kosten, die der Mann verursachte, musste er übrigens selber tragen. Er war schon lange pleite deswegen. Weiss nicht, ob das das ist, was dir vorschwebt.

Wehre dich auf dem juristischen Wege, dort kannst du tatsächlich etwas erreichen und dein Recht durchsetzen!

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:43
@LastDayofEden
Wenn du immer abhaust, dann bestätigst du sie nur in der Annahme, dass bei euch was schief läuft und dass du in Obhut gehörst. Du schadest dir damit selbst.

Das ist so unglaublich unsinnig und unlogisch, dass ich befürchte dass das Jugendamt genauso argumentiert

"Du willst so dringend zurück zu deiner Mutter und brichst sämtliche Regeln, obwohl du vorher nie durch deliquentes oder dissoziales Verhalten auffällig wurdest, das spricht dafür, dass es dir bei deiner Mutter, wo dieses Verhalten nie auftauchte, nicht gut geht."

Das klingt wirklich hart nach deren Schwachsinn

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LastDayofEden  05.03.2024, 11:50
@Inkognito-Fragesteller
Das klingt wirklich hart nach deren Schwachsinn.

Das Problem ist, dass die die Regeln machen. Wenn sie Schwachsinn durchgeben wollen, dann dürfen die das und werden es auch tun.

Es ist an dir, die Regeln kennenzulernen und dich danach zu verhalten. Wenn du denkst, du kannst die Regeln ignorieren, weil Schwachsinn, dann bist du der, der darunter wird leiden müssen.

Der Polizei ist es egal, wie oft sie dich zurückholen müssen. Und ein Heim für Schwererziehbare hat jeden Tag mit solchem Kram zu tun. Das Jugendamt erst recht. Die sind nicht beeindruckt davon.

Wenn du diese Tatsachen ignorierst, bist du es, der unter die Räder kommt.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:53
@LastDayofEden
Das Problem ist, dass die die Regeln machen. Wenn sie Schwachsinn durchgeben wollen, dann dürfen die das und werden es auch tun.

Ich weis

Es ist an dir, die Regeln kennenzulernen und dich danach zu verhalten. Wenn du denkst, du kannst die Regeln ignorieren, weil Schwachsinn, dann bist du der, der darunter wird leiden müssen.

Glaube ich nicht

Der Polizei ist es egal, wie oft sie dich zurückholen müssen. Und ein Heim für Schwererziehbare hat jeden Tag mit solchem Kram zu tun. Das Jugendamt erst recht. Die sind nicht beeindruckt davon.

Es gibt keine heime für schwer erziehbare und glaube mir, wenn keine akute Gefahr besteht, dann reagiert die Polizei irgendwann nicht mehr.

Wenn du diese Tatsachen ignorierst, bist du es, der unter die Räder kommt.

Ich glaube nicht, dass ich sterben werde wenn ich nicht in einer Wohngruppe bleibe

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LastDayofEden  05.03.2024, 11:58
@Inkognito-Fragesteller

Nun, ich habe dich informiert, es ist ja dein Leben, und ich kenne die Details nicht. Ich habe dir meine Erfahrung aus dem Erwachsenenbereich erklärt, und ich halte dich für genug intelligent, die Zusammenhänge verstehen zu können.

Ob du nun den Querschläger spielen oder dich auf juristischem Wege effektiv wehren willst, ist dir überlassen.

Wie gesagt: Es ist dein Leben.

Und ob akute Gefahr besteht oder nicht, darüber urteilen jene Leute, denen du Schwachsinn unterstellst. Überleg also gut, ob du denen einen Grund geben willst, dich als Gefahr für dich oder andere einzustufen.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:03
@LastDayofEden

Ob eine akute Gefahr vorliegt oder nicht entscheidet ein Richter und die sind hoffentlich nicht so dumm wie das Jugendamt.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:18
@LastDayofEden

Nope in Deutschland entscheidet einzig und alleine ein Richter darüber ob eine Freiheitsentziehende Maßnahme erlaubt wird oder nicht.

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LastDayofEden  05.03.2024, 12:27
@Inkognito-Fragesteller

Das geht zu wenig schnell, und der Richter ist am WE nicht einmal verfügbar. Bei akuter Gefahr wird sofort gehandelt, da hat man keine Zeit, auf das OK eines Richters zu warten.

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Rendric  05.03.2024, 12:32
@Inkognito-Fragesteller

Nein, da irrst du. FEM werden maßgeblich von Ärzten mitentschieden. Der Richter sprichtn ur noch das Urteil. Und auch ohne Beschluss sind FEM bis zu 24h von medizinischen Fachpersonal oder Polizei erlaubt, weil es hier ja oft um Eigenschutz und Schutz des Klienten geht.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:32
@LastDayofEden

Das ist nicht richtig. Es gibt auch Richter die am Wochenende Bereitschaftsdienste haben

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:33
@Rendric

Das gilt möglicherweise für die Psychiatrie.

In einer Wohngruppe ist weder ein Arzt noch medizinisches Personal vorhanden.

Kein Erzieher darf entscheiden, ob ein Teenager eingesperrt wird oder nicht.

Und nur weil jemand weglauft darf auch ein Arzt nicht bestimmen, dass die Person eingesperrt wird.

Auch Kinder und Jugendliche haben einige Rechte. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind zum Glück sehr selten und werden nur mit strengen Auflagen ermöglicht.

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Rendric  05.03.2024, 12:36
@Inkognito-Fragesteller

Und trotzdem gibt es Hausärzte und ansässige Neurologen/ Psychiater. Diese Empfehlung muss nicht von einem internen Arzt kommen. In Altenheimen und Behinderteneinrichtungen gibt es auch keinen internen Arzt und dennoch habei ch das Prozedere schon mehrfach durch.
Erzieher dürfen ebenfalls diese 24h Maßnahme treffen ohne richterlichen Beschluss.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:38
@Rendric

Das ist absoluter bullshit. Kein Arzt darf sagen: Jo sperrt den Menschen einfach ein. In Altenheimen usw braucht es Beschlüsse.

Erzieher dürfen niemanden 24h einsperren.

Vor allem nicht wenn der Grund Heimweh ist. Es tut mir leid aber du redest echt nur Müll.

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Rendric  05.03.2024, 12:46
@Inkognito-Fragesteller

Ärzte wissen sich besser auszudrücken. Aber ja im Endeffekt ist es genau das, was sie sagen. Und das tun sie. Ich arbeite in diesem Feld und war auch shcon paar mal in Entscheidungen zu FEM involviert und habe sie selbst durchgeführt. Doch, auch Erzieher dürfen im Notfall Fixierungen durchführen. 24h lang, wenn es noch keinen richterlichen Beschluss gibt.
Ja, es gibt Beschlüsse. Ein Richter muss die Empfehlung von Ärzten und Erzieher/ Pfleger absegnen. Und dafür gibt es Bereitschaften, denn diesen Beschluss bekommt man sehr sehr schnell durchgewunken. Auch an Wochenenden.
Der Grund spielt keine Rolle. Bei Demenzerkrankten ist es auch meistens nur Heimweh. Die Folge ist allerdings, dass Kinder und Demente weglaufen und sich damit einer erheblichen GEfahr aussetzen. und davor will man sie bewahren. Grund ist also egal. Wichtig sind die Folgen und Auswirkungen.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 12:54
@Rendric

Wie gesagt das ist Blödsinn. Erzieher dürfen niemanden einsperren, weil ein Teenager abhaut. Ein Arzt kam und darf das auch nicht erlauben. Es würde auch kein vernünftiger Arzt tun.

Du kannst auch einen dementen Menschen nicht mit einem Teenager vergleichen. Ein dementer Mensch hat oft keine Orientierung mehr und ist nicht wirklich verkehrssicher. Wenn jemand mit Demenz abhaut, ist er in Gefahr.

Ein Teenager ist in der Regel verkehrssicher und stellt keine Gefahr da wenn er unterwegs ist

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LastDayofEden  05.03.2024, 13:03
@Inkognito-Fragesteller

Wenn du eine Gefahr für dich und andere darstellst - und darüber befindest nicht du, sondern andere - dann wirst du per FU in die Psychiatrie gebracht, egal, ob du dich zuhause, im Wald, auf einer Strasse oder im Heim befindest.

Jeder Mensch, wirklich jeder, kann die Polizei anrufen und einen Menschen melden, der sich auffällig benimmt. Dazu ist nicht einmal die Heimleitung notwendig.

Die Polizei kommt dann und und beurteilt die Situation. Stellt der Mensch aus ihrer Sicht eine Bedrohung dar, bringen sie ihn in die Psychiatrie - die Unterschrift des diensthabenden Arztes wird parallel dazu eingeholt.

Du bist wirklich schlecht informiert!

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 13:05
@LastDayofEden

Uff ich habe nie etwas anderes behauptet. Nur wird mich kein Psychiater in der Psychiatrie aufnehmen, weil ich nicht im Heim sein möchte, sondern bei meiner Mutter.

Das ist keine psychische Erkrankungen und auch für niemanden eine Gefahr.

Also mach dich bitte nicht lächerlich mit solchen Ideen.

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LastDayofEden  05.03.2024, 13:10
@Inkognito-Fragesteller

Wie gesagt: Du hast keine Ahnung. Akute Selbst- oder Fremdgefährdung erfodert eine Einweisung in die Psychiatrie - da wird nicht zuerst abgecheckt, ob der Mensch eine psychische Erkrankung hat oder nicht. Das hat ja damit auch gar nichts zu tun.

Ich finde es sehr unvernünftig von dir, dass du nicht auf Leute hören willst, welche jahrelang mit solchen Fällen zu tun hatten und wissen, wie der Hase läuft.

Wenn du der Meinung bist, dass eine Heimeinweisung ungerechtfertigt ist, fechte es juristisch an.

Du kannst aber auch einen Kindergarten veranstalten und alle darin bestätigen, dass du nicht in der Lage bist, eigene, vernünftige Entscheidungen zu fällen.

Aber wie gesagt: Uns kann es eigentlich egal sein, du wirst es ja dann am eigenen Leib erfahren.

Wenn es überhaupt zu einer Heimeinweisung kommt. Das steht ja noch nicht mal fest. Du spintisierst hier in der leeren Luft, ohne überhaupt zu wissen, worum es geht.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 13:15
@LastDayofEden

Es tut mir leid, aber du bist schlecht informiert.

Eine Psychiatrie hat eine Notaufnahme. Bevor du dort eingewiesen bzw aufgenommen wirst, hast du ein Gespräch mit einem Arzt. Wenn dieser mit dir spricht und herauszufindet, dass du Heimweh hast, dann wird er dich nach Hause schicken.

Ganz davon abgesehen, dass es keinerlei Gefahr birgt, wenn ein Teenager alleine unterwegs ist. Weder für ihn noch für andere

da wird nicht zuerst abgecheckt, ob der Mensch eine psychische Erkrankung hat oder nicht. Das hat ja damit auch gar nichts zu tun.

Genau weil die Krankenkasse dann auch die Kosten für den Aufenthalt trägt, wenn es gar keine Diagnose gibt und es der Krankenkasse gar nicht möglich ist das abzurechnen. Alles völlig egal. Bitte sei still. Es wird echt nicht besser mit deinen Argumenten.

Ich finde es sehr unvernünftig von dir, dass du nicht auf Leute hören willst, welche jahrelang mit solchen Fällen zu tun hatten und wissen, wie der Hase läuft.

Wenn die Leute trotzdem so wenig Ahnung haben und Blödsinn reden, finde ich es sehr vernünftig, dass ich auf solche Leute nicht höre.

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Tand0r  05.03.2024, 20:48
@Inkognito-Fragesteller

Warum stellst du hier überhaupt Fragen wenn du es doch alles selber viel besser weißt.

Wenn deine Mutter das Sorgerecht verliert, dann hat das ein Richter so entschieden, und dann ist es die Aufgabe der Betreuer das umzusetzen.

Bei einer akuten Gefährdung ist kein Richter anwesend. Natürlich darf dich dann auch ein Betreuer festhalten genauso wie es Eltern dürfen.

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Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 11:49
@Tand0r

Abhauen ist keine akute Gefährdung. Daher darf mich niemand festhalten.

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Youareme  06.03.2024, 12:29
@Inkognito-Fragesteller

Bezweifle ich, hab selbst mal mit nem Richter feststellen dürfen, dass die genau so entscheiden wie die anderen Behörden wenn du keinen juristische Unterstützung hast.

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Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 12:50
@Youareme

Ich bezweifle das kein bisschen.

Keine Psychiatrie nimmt jemanden auf, der nicht da sein will und der nicht psychisch krank ist. Und kein Richter erlaubt Freiheitsentziehende Maßnahmen bei pädagogischen Problemen.

Das wäre das selbe, als wenn jemand zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden würde, weil er 5km/h zu schnell war. Auch Richter können Entscheidungen nur in einem gewissen Rahmen treffen.

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Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 12:55
@LastDayofEden

Uffdu hast das Beispiel nicht verstanden.

Ein Richter darf keine Freiheitsentziehende Maßnahme anordnen, wenn es ein pädagogisches Problem ist -(Heimweh)

Genauso wenig darf ein Richter eine lebenslange Freiheitsstrafe bei einem geringen Verstoß gegen die Straßenverkehrsirdnung verhängen.

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Youareme  06.03.2024, 13:06
@Inkognito-Fragesteller

Mein Beispiel lag darin das der Arzt dem Richter nen Blödsinn erzählt hat, und wenn dich doof anstellst kann dir fast jeder ne falsche Geschichte anhängen.

Deswegen muss man bei beliebigen Verfahrenssituationen vorsichtig sein was man äussert, das würde einem noch als Stolperstein in den Weg gestellt

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Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 13:08
@Youareme

Die Frage ist aus welchem Grund ein Arzt den Richter belügen sollte. Ich bin nicht psychisch krank und habe somit auch nichts in einer geschlossenen Psychiatrie zu tun.

Ich halte ehrlich gesagt nichts von solchen Verschwörungstheorien mit grundlos lügenden Ärzten...

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Youareme  06.03.2024, 13:10
@Inkognito-Fragesteller

Wie gesagt, manche Situationen verstehe ich bis heute nicht. Deswegen dir alles gute, das du nicht in so eine Situation gerätst.

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Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 13:11
@Youareme

Ich werde in so eine Situation nicht geraten. Das ist so dermaßen absurd(alleine schon, dass ich überhaupt ins Gespräch mit einem Psychiater in der Akutstation kommen würde), dass es niemals soweit kommen wird.

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Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 13:14
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Tand0r  06.03.2024, 19:51
@Inkognito-Fragesteller

Ich weiß ann gar nicht warum du dir überhaupt Sorgen machst, deine Mutter ist die beste, du hast auch keinerlei Probleme wie kommst du dann überhaupt darauf das ein Richter deiner Mutter das Sorgerecht entziehen würde.

Wenn alles so toll ist wird das auch nicht passieren.

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Inkognito-Nutzer   07.03.2024, 00:05
@Tand0r

Meine Mutter ist tatsächlich die beste. Ich habe nie behauptet das ich keine Probleme hätte. Es hat berechtigte Gründe für meine Sorgen. Auch wenn die Sorgen auf einer komplett bescheuerten Tatsache bestehen.

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psimonp  08.03.2024, 14:09
@Inkognito-Fragesteller

es gibt heime für schwer erziehbare. und meistens handelt es sich hier um geschlossene heime. deine mutter darf dich garnicht aufnehmen, sonst bekommt sie mächtigen ärger. wenn du also ständig ausrückst, kann ein anderes bundesland in betracht kommen oder unter unterbringung in einem geschlossenem heim im in- oder ausland

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