Mutter verweigert Kontakt zu meinem Kind?

7 Antworten

wenn du entwicklungsgespräche führen möchtest, kannst du deine eigenen termine in der kita machen. die km muss dich weder dabei dulden in ihrem gespräch noch muss sie dies mit dir gemeinsam machen. es ist davon auszugehen, dass das kind an dem tag nicht in der kita anwesend sein wird sondern bei freunden, oma oder neuen partner. jedenfalls wäre das zu erwarten, wenn sie nicht will das du das kind siehst.

die kita ist nicht ort für umgang zwischen vater und kind, sondern eine betreuungs- und bildungseinrichtung. wenn du umgang möchtest, ist dein ansprechpartner das jugendamt oder wenn nötig das gericht

Oh je, solche Geschichten tun mir endlos leid für das Kind, denn es ist wichtig, dass ein Umgang stattfinden kann für eine gesunde Entwicklung des Kindes.

Item, wende dich ans Jugendamt, wenn ihr da nicht gemeinsam zu einer vernünftigen Lösung findet.

Gesetzt der Fall, du wärst gewalttätig gewesen gegenüber deiner Ex, oder Drogen konsumierst und sie sich von daher Sorgen um das Kindeswohl macht. Dann sieht das Gesetzt, zumindest in der Schweiz, vor, dass du dein Kind doch sehen darfst. Einfach in Begleitung einer Person vom Amt, die aber im Hintergrund bleibt.

Ist dies bei dir nicht der Fall, wird deine Ex dir da nicht im Wege stehen können, dir die Besuchsrechte zu verwehren oder zu erschweren.

Es ist schön, willst du dich auch um dein Kind kümmern und Kontakt zu ihm halten, das ist wichtig für den kleinen Erdenbürger.

Immerhin zahlst du auch Alimenten, wie ich hoffe.....wenn nicht und das wird vom Staat für dich vorgeschossen, wirst du es zurück zahlen müssen, sobald du zu Geld kommst.

Ich hoffe ihr kommt zu einer gütlichen Einigung im Interesse des Kindes.

Gutefrage6655 
Fragesteller
 23.01.2023, 16:42

Sie hat sogar zu unrecht Alimente kassiert. Auch Kindergeld, da das Kind über die 2 Jahre mindestens 15 Tage im Monat bei mir war. Hatte sie darauf hingewiesen, doch das war ihr egal. Habe es jetzt der Unterhaltsvorschusskasse und Familienkasse mitgeteilt. Ich solle denen alle Nachweise über den Aufenthalt vom Kind bei mir einreichen. Was ich auch tun werde.

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Prinzessle  23.01.2023, 17:53
@Gutefrage6655

Aha, ich rieche den Puck, es geht ihr offenbar um das Geld. Denn es ist klar, wenn du die hälfte des Monats für die Kleine die Obhut bei dir zu Hause hast und sie nicht nur, jedes zweite Wochenende bei dir logiert, dann hast du natürlich den Anspruch weniger Alimenten zahlen zu müssen.

Denn ihr teilt euch den Job und nun macht sie auf radikal, weil es ihr in Wahrheit um das Geld geht. Nur damit kommt sie nicht durch, dir die Kleine zu entziehen.

Ihr würdet eine Neubeurteilung machen müssen....da du Job/Kind genau in gleichen Anteilen unter den Hut bringen musst, wie sie.

Bleiben dann Anschaffungen für das Kind, Kleider, grösseres Bett etc. wo ihr beide den Obolus teilt....

Aber ich ziehe den Hut vor dir, der um seine kleine Tochter kämpft und somit hoffe, ihr findet eine gute Lösung.

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amica631  26.01.2023, 15:54
@Gutefrage6655

sie hat das kindergeld und den unterhalt zu recht kassiert, da es ihr zusteht. das kind ist bei ihr gemeldet und als solches hat sie anrecht auf kindergeld und unterhalt. du bist umgangselternteil und hast keinen anspruch auf kindergeld. du bist unterhaltspflichtig.

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Prinzessle  26.01.2023, 23:14
@amica631

Wenn das Kind die hälfte des Monates bei ihm lebt, dann ist dies eben in dem Fall nicht gegeben.

Und darum verweigert sie ihm nun den Umgang. So kommt es mir aus dieser Schilderung zumindest durch.

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amica631  27.01.2023, 12:19
@Prinzessle

das kind lebt ja nicht die hälfte des monats bei ihm, das ist seit längerem geschichte. dazu kommt das sie anspruch auf unterhalt hat, da das kind bei ihr gemeldet ist

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Nein, sie kann dir ohne sinnvollen Grund (z.B. Gefährdung) nicht einfach den Umgang mit dem Kind verbieten.

Wichtig ist, deine Versuche zu dokumentieren. Nicht dass sie hinterher behauptet, du hättest gar nicht versucht das Kind zu sehen und das Kind sagt nur aus, dich ewig nicht gesehen zu haben.

Lasse dich rechtlich beraten, was dir zusteht.

Gutefrage6655 
Fragesteller
 23.01.2023, 16:16

Ich habe alle chatverläufe seit 2021. Sie hat mich blockiert als ich mit meiner Tochter Camen wollte sie meinte ich würde sie stalken. Sie hat glaube ich eine Persönlichkeitsstörung, Wahnvorstellungen etc. Sie war damals kurz vor unserer Trennung Einsichtig und wollte sich professionelle Hilfe beim Psychiater holen, hat einen Termin bekommen und mir als Beweis dieneinladung geschickt, jedoch war sie dort nie erschienen.

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amica631  26.01.2023, 15:55
@Gutefrage6655

ihr fehlt also garnichts und du stellst irgenwelchen behauptungen auf. du bist einem verfolgungswahn verfallen und stalkst ihr hinterher, weil du ihr schaden willst um zwanghaft kontakt zu ihr zu halten. such dir einen therapeuten, du bist nicht gesund

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Mach den ersten Schritt und wende dich ans Jugendamt. Das sind nicht wie viele sagen „die Bösen“. Mit denen werdet ihr mit Sicherheit eine gemeinsame Umgangslösung finden. Dem Jugendamt zeigt es, dass du Interesse hast. Sie wird es mit Sicherheit zu verhindern wissen bei dem Termin und ohne eindeutige Umgangsregelung hast du nicht viele Möglichkeiten dies zu verhindern.

Gutefrage6655 
Fragesteller
 23.01.2023, 16:11

Wir haben eine Umgangsregelung von Jugendamt, Jedoch hat sie die Tage 1 Jahr später gekürzt so dass ich sie nur noch jedes zweite Wochenende sehen durfte, damit war ich nicht einverstanden und nun hat sie mich komplett blockiert und meinte bis alles geklärt ist (da ich ihr gesagt habe dass ich zum Anwalt gehe) darf ich sie solange nicht sehen.

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Nein, natürlich nicht. Aber wie willst du es erzwingen, ohne nachhaltige Schäden für das Kind? Geh zum Jugendamt und / oder nimm dir einen Anwalt und klärt es möglichst ruhig.