Gemeinsames Sorgerecht: kann Mutter die Kinder in neue Wohnung mitnehmen?

8 Antworten

Also - sie ist zwar recht unberechenbar und häufig wechselnde Stimmung, das sie aber ins Frauenhaus geht, das denke ich eher nicht.
Wahrscheinlicher ist, daß Sie wie abgemacht umzieht und die Papiere von den Kindern an sich nimmt, und dann die Kinder ummelden wird (wenn sie das kann) - es ging ihr bei ähnlichen Aktionen mehr darum, "Macht" auszuüben, mich auflaufen zu lassen als um die konkrete Sache - daher möchte ich vorbeugen.
In der Sache wollen wir beide eigentlich uns weiterhin kümmern.

Bei Gemeinsamen Sorge recht hast Du auf jeden Fall ein Mitbestimmungsrecht.Das kann sie nicht alleine entscheiden.

engelofluegel  20.01.2012, 13:28

Maßgebend ist, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat!

Tippi120  20.01.2012, 13:30
@engelofluegel

Was bedeutet "Gemeinsames Sorgerecht"?

Bei dem gemeinsamen Sorgerecht entscheiden beide Eltern gleichrangig. Sie müssen sich bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung einigen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge (z.B. bei einer Notoperation).

Eifelmensch  20.01.2012, 15:16
@Tippi120

Das Sorgerecht ist nichts wert, wenn die Mutter die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpft. Wenn sie sich an die Frauenhausmafia wendet, wird übel für die Kinder und den Fragesteller.

Eifelmensch  20.01.2012, 16:03
@timbatal

Ja wirklich?

Da schau dich mal auf Pages um, wo die Betroffenen darüber berichten!

huegelchen  20.01.2012, 16:40
@Eifelmensch

Im Umkehrfall gibt es auch genügend Väter, die den Müttern Steine in den Weg legen. Ich würde nicht sagen Du redest dummes Zeug, allerdings siehst Du alles etwas sehr pessimistisch!

Eifelmensch  20.01.2012, 23:32
@huegelchen

Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste!

Es muss ja nicht so kommen, aber es kann. Da so etwas passieren kann, sollte man entsprechechend vorsorgen.

Wie der alte Lateiner schon sagte: "Si vis pacem, para bellum".

Wenn ich so etwas lese; "Wegen einer psychischen Erkrankung (die hier nicht Thema sein soll), die sie oft Agressiv und unberechenbar macht, habe ich allerdings etwas mulmiges Gefühl" schrillen bei mir nun mal die Alarmglocken. Das kommt einfach daher, dass auch in meinem Leben nicht immer alles positiv gelaufen ist.

timbatal  22.01.2012, 21:29
@Eifelmensch

dann muss papa sich halt mal auf die hinterbeine stellen.

Hier sollte Alarmstufe rot für dich gelten!

Der Gefahr der Mitnahme der Kinder musst du umgehend vorbeugen. Falls sie die Kinder mitnimmt, in ein Frauenhaus zieht und ein Gewaltschutzverfahren gegen dich einleitet (dazu werden ihr die Frauenhausbetreiberinnen raten), hast du ganz schlechte Karten.

Wende dich mit deinem Problem mal an das Forum trennungsfaq.de, dort wirst du erfahren, wie du am besten vorgehst.

Wenn Deine Kinder unter 16 Jahren alt sind, dann kann sie die Kinder nur mit Zustimmung von Dir ummelden. Ab 16 können das die Kids allein. Ab einem gewissen Alter werden außerdem die Kinder gefragt, bei welchem Elternteil sie bleiben möchten. In der Regel gehts ja um das KIndeswohl. Um sicher zu gehen, dass sie die Vereinbarungen mit Dir auch einhält, könntet ihr gemeinsam zum Jugendamt gehen und das zu Papier bringen. Somit muss sich dann jeder daran halten. Sollte sie plötzlich und unerwartet die Kinder mitnehmen, dann kannst Du die Polizei einschalten (wäre aber sicher nicht gut) Einfach darauf hoffen, dass sie sich an Vereinbarungen hält. Und beim Jugendamt abklären, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir liegt.

Eifelmensch  20.01.2012, 23:35

Hoffen das alles gut wird, hilft weder den Kindern, noch dem Fragesteller, wenn es dann anders kommen sollte!

nicht richtig weil,beidseitiges sorgerecht heisst nicht auch beidseitiges aufenthaltsbestimmungsrecht,denn nur wer dieses hat kann die kinder ummelden und sie auch ohne einverständnis des vaters mitnehmen.sorgerecht ist ein anderes thema.