Erwachsenem Besuch der Mutter verbieten?

3 Antworten

Einem erwachsenen Menschen gegenüber haben die Eltern kein Erziehungsrecht mehr und dürfen dementsprechend auch nichts mehr vorschreiben und verbieten, außer innerhalb ihrer eigenen Wohnung bzw. ihrem Haus/Grundstück (da gilt das Hausrecht).

Außerhalb des Elternhauses darf besagte erwachsene Frau also tun und lassen was sie möchte (bzw. was gesetzlich erlaubt ist), die Eltern haben dabei nichts mehr mitzureden.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Eltern aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung ihres volljährigen Kindes als dessen gesetzliche Betreuer bestellt sind.

Nein, dieses Recht hat er nicht. Ausser es gäbe einen richterlichen Beschluss oder so.

apfelbus 
Fragesteller
 09.03.2022, 17:14

Ah ja. Auf welcher rechtlichen Grundlage? Quelle? Oder nur Deine Meinung?

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ThadMiller  09.03.2022, 17:19
@apfelbus
Auf welcher rechtlichen Grundlage?

Auf welcher rechtlichen Grundlage, was?

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apfelbus 
Fragesteller
 09.03.2022, 22:30
@ThadMiller
Nein, dieses Recht hat er nicht. 

Auf welcher rechtlichen Grundlage nicht?

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ThadMiller  10.03.2022, 08:19
@apfelbus

Seit wann kann ein "Zivilist" einem anderen Vorschriften machen? Macht keinen Sinn die Frage umzudrehen.

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Einer erwachsenen Frau...

Bedeutet also die Frau ist über 18?! Dann ist sie volljährig und kann tun und lassen was sie will. Der Stiefvater hat ihr gar nichts vorzuschreiben.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html

Oder ist sie minderjährig und der Stiefvater der Vormund?

apfelbus 
Fragesteller
 09.03.2022, 18:05

Danke, aber daß man mt 18 volljährig wußte ich schon.

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Kessie1  09.03.2022, 18:56
@apfelbus

Dann weiß ich nicht worum es geht?! Sie ist volljährig und bestimmt doch selbst wann sie wohin geht... Und die Volljährigkeit ist die Grundlage!

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