Erwachsenem Besuch der Mutter verbieten?
Problem: Einer erwachsenen Frau wird der Besuch ihrer eigenen (leicht dementen) Mutter von ihrem Stiefvater verboten bzw. zeitlich minutiös eingeteilt. Das kann doch nicht rechtens sein? Darf man seine Mutter nicht besuche oder sie zu irgendwas abholen wann immer man möchte?
3 Antworten
Einem erwachsenen Menschen gegenüber haben die Eltern kein Erziehungsrecht mehr und dürfen dementsprechend auch nichts mehr vorschreiben und verbieten, außer innerhalb ihrer eigenen Wohnung bzw. ihrem Haus/Grundstück (da gilt das Hausrecht).
Außerhalb des Elternhauses darf besagte erwachsene Frau also tun und lassen was sie möchte (bzw. was gesetzlich erlaubt ist), die Eltern haben dabei nichts mehr mitzureden.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Eltern aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung ihres volljährigen Kindes als dessen gesetzliche Betreuer bestellt sind.
Nein, dieses Recht hat er nicht. Ausser es gäbe einen richterlichen Beschluss oder so.
Seit wann kann ein "Zivilist" einem anderen Vorschriften machen? Macht keinen Sinn die Frage umzudrehen.
Einer erwachsenen Frau...
Bedeutet also die Frau ist über 18?! Dann ist sie volljährig und kann tun und lassen was sie will. Der Stiefvater hat ihr gar nichts vorzuschreiben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html
Oder ist sie minderjährig und der Stiefvater der Vormund?
Ah ja. Auf welcher rechtlichen Grundlage? Quelle? Oder nur Deine Meinung?