Ich habe meinen Stiefvater geschlagen?

Fuchs28  04.08.2020, 00:39

In der Sekunde wo er Deiner Mutter eins daraufgegeben hat oder später?

Hallo72214 
Fragesteller
 04.08.2020, 00:40

Später.

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ehrlich gesagt verstehe ich diese Kommentare dazu nicht. Du verdienst weder eine Anzeige, noch eine Geldstrafe. Ich in deiner Situation hätte diese Person höchstwahrscheinlich schlimmer, viel schlimmer zugerichtet. Meiner Meinung nach hast du richtig gehandelt, deswrgen fühl dich nicht schlecht. Ob du trotz alldem einfach so davon kommst, ist eine andere Sache.

Ich hoffe das beste für dich und deine Mutter. Und vergiss nicht, du hast ihr geholfen!

Hallo72214 
Fragesteller
 04.08.2020, 00:46

Danke.

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QuakQuakQuak5  04.08.2020, 00:49
@Hallo72214

Eben. Ich finde das nicht verkehrt. Nur leider kenne ich mich in dem Bereich nicht so sehr aus und kann dir nicht sagen, ob du damit einfach so davonkommst. Geh zur Polizei und schildere die Sache - oder lass das und die Sache ist gegessen (solange der Stiefvater nicht hingeht). Es ist deine Entscheidung

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Du hast absolut richtig gehandelt. Er hat sie geschlagen und sie konnte sich nicht verteidigen also hast du eingegriffen und ihn quasi 'unschädlich' gemacht. Geh zur Polizei und schildere die Situation genau so wie sie passiert ist damit er auch von denen noch sein Hack bekommt.

Hallo72214 
Fragesteller
 04.08.2020, 00:41

Jetzt bin ich verwirrt die anderen sagen das ich schuld bin.

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Flandyboy  04.08.2020, 00:43
@Hallo72214

Neja wer hat denn zuerst Gewalt angewendet? Du hast ihn nur geschlagen damit er aufhört deine Mutter zu schlagen, und das ist im Rahmen der Selbstverteidigung absolut legitim.

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Minischweinchen  04.08.2020, 04:54
@Hallo72214

Das rechtfertigt bei der Polizei aber sicherlich nicht Deinen Faustschlag.

Wenn er sich diesen auch "verdient" hat, deshalb wird die Polizei dies aber nicht verstädnisvoll hinnehmen.

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Minischweinchen  04.08.2020, 04:53

Den "Haken" , den der Fragesteller seinem Stiefvater zugefügt hat, war ja nicht unerheblich. Es war wohl weitaus mehr als eine "Watschn".

Die Polizei wird sicherlich kein Verständnis dafür aufbringen, dass er seine Mutter verteidigt hat.

Er kann nicht für seine Mutter eine Anzeige machen . Sie muss diese selber stellen.

Den "Hack" wird er selber bekommen-wenn der Stiefvater eine Anzeige macht, dann eh.

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Guten Morgen Hallo72214,

Anzeigen kann jeder jeden, also auch Dein Stiefvater Dich. Was dabei herauskommt ist wieder ganz was anderes. Dein Stiefvater könnte natürlich auch zum Arzt gehen und sich dort -wenn es denn so ist - attestieren lassen, dass sein Nase gebrochen wurde.

Die Polizei wird Dir sagen, dass Deine Mutter die Anzeige machen muss, denn sie hat die "Watschn" bekommen und nicht Du. Wenn sie selber ihn nicht anzeigt, hat dies auch keinen Sinn-denn Dein Stiefvater hat ja nicht Dich geschlagen.

Dein Stiefvater, aber auch Du haben Körperverletzung begangen und dies ist eine Straftat. Diese muss aber vor Gericht- wenn es überhaupt so weit kommen sollte- bewiesen werden.

Ich weiß, Du siehst das jetzt anders, aber Du hättest Dich nicht auf das selbe Niveau begeben sollen, wie "er". Es hätte vielleicht auch gereicht, wenn Du Dich dazwischen gestellt hättest und ihm angedroht hättest , ihm eine zu "verpassen".

Was doch verwunderlich ist, dass er nach dem Schlag nicht versucht hat, Dich zu verletzen.

Du scheinst Dich ja nur unwohl zu fühlen, weil Du Angst hast vor einer Anzeige und der daraus folgenden Strafe. Den Schlag, den bereust Du nicht. Darum geh ich jetzt einfach mal davon aus, dass Du das schon öfter getan hast, schnell mal jemanden eine "langen". Vielleicht irre ich ich mich aber auch.

Zuschlagen sollte doch wohl immer die letzte "Lösung" sein.

Sorry, aber wenn ich mir vorstelle, was bei Euch da los gewesen ist......

Viele Grüsse!

Sowohl die Notwehr als auch die Nothilfe sind in § 32 StGB geregelt. Während bei der Notwehr ein Angriff auf den in Notwehr handelnden abgewehrt werden soll, bedeutet die Nothilfe die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person.

In Deutschland kann man immer angezeigt werden, behalte einen kühlen Kopf wird sich klären. Ich hätte mich in so einer Situation stark zusammen reißen müssen.

verstehe hier ein paar kommentare nicht ich meine ich verstehe dich total. es ist besser als nicht zu handeln!!!! wenn er deiner mutter eine schellt was würde er denn dann mit dir machen...

ich hätte genauso gehandelt. wenn du ihn anzeigen möchtest tu es aber was dabei rauskommen wird weiß ich nicht aber es ist ein guter schritt. du hast da glaub ich aus notwehr für deine mum gehandelt aber mit gesetzen usw kenne ich micht nicht aus. wenn du willst kann ich ein paar fragen die sich in dem bereich ein wenig auskennen.

finde es mutig von dir das du so gehandelt hast und deine mum so beschützt hast. sie kann sich glücklich schätzen so einen sohn wie dich zu haben. udn zu ihrem ex... sie verdient definitiv besseres und ich hoffe außerdem zutiefts das er damit nicht davonkommt und keiner anderen frau so etwas antun kann.

beste grüße!!! viel viel glück ich wünsch dir und deiner mum ganz viel glück und gesundheit