Umgangsrecht, zumutbare Entfernung?

6 Antworten

du bringst hier mehrere sachen durcheinander. das eine ist das jugendkonto welches durch gsr die unterschrift beider eltern benötigt. will er das nicht unterschreiben, ist das sein recht. willst du es durchsetzen wirst du klagen müssen um seine unterschrift ersetzen zu lassen. simpler ist ein zweites girokonto zu eröffnen auf deinen namen mit der option das kind darüber verfügen darf.

das zweite ist das umgangsrecht. das hat mit dem sorgerecht garnichts zu tun. dies hat der vater und kann es einfordern. wenn er sich 6 jahre um garnix gekümmert hat, wäre es wohl besser man setzt sich erstmal beim jugendamt zusammen um mediation über den umgang zu beginnen.

dann sollte er seine vorstellungen vortragen

  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

sind wohl dabei nicht ungewöhnlich und normal. hier gilt: er trägt die kosten des umgangs und wird sich selbst kümmern müssen ob es eine betreute begleitung auf der zugstrecke gibt. zumutbar ist es schon und nicht ungewöhnlich, dass kinder allein reisen zum umgang. vielleicht wäre ein flug günstiger und schneller. wenn du das nicht willst, muss er klagen gehen.

https://www.huemmerich-legal.de/trennungskind-umgangsrecht-bei-grosser-entfernung/#link1306

Was allerdings auch in diesem Urteil klar drin steht: zum Wohle des Kindes.

Solche Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen und nicht selten von der Einstellung des Richters abhängig.

Der Vater hat selbstverständlich ein Umgangsrecht. Dass zu verwirken bedarf schon gravierender Gründe. Das Kind in diesem Fall ist 12. Der erweiterte Umgang fällt demzufolge während der Schule eh flach. Also alle 2 Wochen bzw. wie in den meisten Fällen einmal im Monat bei großer Entfernung... Die Kosten trägt der Vater. Doch dieses "Recht" wird er sich wohl vor Gericht erstreiten müssen, da nicht anzunehmen ist, dass das Kind freiwillig in den Zug steigt und einen Mann besucht, der mittlerweile eher Bekannter als Vater ist. Und Termine für Gerichtsverhandlungen sind nie von Gleich auf Jetzt (Es sei denn, er stellt einen Eilantrag)... Das Kind wird also älter und älter und damit rückt auch das Mitspracherecht des Kindes in greifbare Nähe. Mag der Vater anfangs zum Kind kommen und erstmal den Kontakt wieder herstellen... Und daran wird es dann wohl auch scheitern. Die Kosten, der ungewisse Ausgang in einem Verfahren, die Zeit sich zum Kind zu begeben... Dann wird sich zeigen wie viel Interesse der Vater tatsächlich am Kind hat. Hat er eine neue Partnerin die ihm vielleicht zusetzt? Das könnte das plötzliche Interesse erklären.

Oft glaubt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, er habe mit der Umsetzung des Umgangsrechts durch den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin nichts zu tun. Das ist ein Irrtum. Er ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Umgang stören könnte, und darüber hinaus verpflichtet, die Durchführung des Umgangsrechts aktiv zu fördern.

https://www.vaeter.nrw/umgangsrecht

Und genau hier sollte man auch ansetzen: Bereitschaft signalisieren. Sagen "komm`vorbei". Ich muss das Kind weder zu dir fahren, noch die Kosten tragen (zumindest in den meisten Fällen). Aber das Kind möchte auf keinen Fall Stunden im Zug sitzen. Wann auch? Freitags nach der Schule bis Sonntagmorgen? Dann wäre es am Freitag mit Glück um 22.00h am Zielort. Nicht wirklich zumutbar.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/umgangsrecht-geschiedener-vater/06/

Für das Jugendkonto würde ich einen gerichtlichen Eilantrag stellen. Was spricht dagegen für das Kind ein Konto zu eröffnen. Gerade mit solchen Aktionen macht er sich bei keinem Richter beliebt. Denn genau vor diesem Gericht würde er auch sein Umgangsrecht einfordern müssen...

Schon ein bisschen dämlich sein Verhalten: auf der einen Seite was fordern und auf der anderen Seite grundlos was ablehnen.

9er Vater hat ein Umgangsrecht, aber das Kind muss nicht den Umgang wahrnehmen, wenn es nicht will.

Außerdem müsste der Umgang erstmal angebahnt werden. Einfach mal ein Wochenende mit einem völlig unbekannten Mann - nein, da musst Du nicht mitmachen.

Zugbegleiter gibt es nur sehr sehr wenige auf bestimmten Strecken. Da würde ich erstmal schauen, ob es den für diese Strecke überhaupt gibt.

Er hat die Entfernung geschaffen, er zahlt die Kosten des Umgangs.

Einen 12jährigen muss man nicht für 18 Stunden alleine am Wochenende mit dem Zug fahren lassen. Das ist eine Zumutung.

Für das Jugendkonto musst Du klagen, das geht nicht anders.

Dahika  01.07.2019, 14:52

9er Vater hat ein Umgangsrecht, aber das Kind muss nicht den Umgang wahrnehmen, wenn es nicht will.

Na ja, so einfach ist es auch nicht. Der Elternteil, wo das Kind lebt, kann das Kind sehr wohl so manipulieren, dass das Kind nicht will. Das gibt es ständig. Das weiß jeder Familienrichter und reagiert dann durchaus ungehalten über das Argument von (meistens) Müttern.

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Menuett  01.07.2019, 16:26
@Dahika

Alleinerziehende Väter machen das regelmäßiger als Mütter, zumindest hier.

Hier hat der Vater das Kind aber kaum besucht. Andere Baustelle. Mit 12 denkt der sich da auch schon seinen Teil.

Und alleine 9 Stunden mit dem Zug - das kann er knicken.

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markusher  02.07.2019, 08:58
@Menuett

das ist garnicht so ungewöhnlich, dass kinder zum umgang mit zug oder flugzeug alle 2 wochen anreisen. wenn er sich das leisten kann, wird er das umgesetzt bekommen.

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Menuett  02.07.2019, 15:15
@markusher

Ja, aber nicht über diesen Zeitraum.

9 Stunden sind für 12jährige ein Hammer. Noch dazu in Richtung eines kaum bekannten Mannes.

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Konsultiere einen Anwalt. Da gibt es mit Sicherheit Möglichkeiten. Zumutbar ist das mit Sicherheit nicht. Hier spielt der Wille des Kindes auch eine große Rolle.

Er soll mit einem Zugbegleiter fahren und ich mich an den Kosten beteiligen.

Die Umgangskosten gehen wenn voll zu Lasten des Umgangsberechtigten, denn diese Kosten hat er auch ganz alleine durch seinen Wegzug verursacht. Sprich die Entfernung hat er geschaffen.

Allerdings ist dem Kind garantiert keine 9-stündige einfache Wegezeit ( bzw. 18-stündige Reisezeit am Wochenende ) alle 2 Wochen zuzumuten. Wie bitte schön sollte das denn funktionieren? Da kann maximal an verlängerten Wochenenden oder in den Ferien realisiert werden. Stellt sich nur die Frage - ob Euer Sohn das möchte, nachdem sich der Vater mehr als die Hälfte seines Lebens nicht für ihn interessiert hat.

Dahika  01.07.2019, 14:56

Stimmt zwar. aber so einfach mit: "Ich will das nicht" geht es auch nicht. Die Familienrichter wissen sehr wohl, dass die unwilligen Kinder sehr oft von dem jeweiligen Elternteil, wo das Kind hauptsächlich lebt, gnadenlos so manipuliert werden, dass sie den Kontakt nicht wollen (dürfen!).

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wilees  01.07.2019, 15:02
@Dahika

Ist i.d.R. durchaus richtig - nur hier ist ein 12-jähriger Junge dessen Vater sich 7 !! Jahre seines Lebens nicht um ihn gekümmert / sich nicht für ihn interessiert hat. Und da würde ich - speziell zum Beginn der Pubertät nicht ausschließen, dass der wirklich sagt - zu diesen Besuchen habe ich keine Lust - der Junge kennt seinen Vater doch garnicht - da ist doch auch keine gewachsene Beziehung. Zudem wenn man bedenkt welcher lange Anfahrweg zusätzlich zu bewältigen ist.

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markusher  02.07.2019, 08:57
@wilees

mit 12 gehts aber noch nicht um den willen des kindes. erstmal würde sowieso eine anbahnung stattfinden müssen und darauf würde kv wohl keine lust haben oder nicht die finanziellen möglichkeiten.

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Menuett  02.07.2019, 15:17
@markusher

Doch, mit 12 geht das bereits um den Willen des Kindes. Zumal das Kind hier sehr gut begründen kann, warum es nicht will.

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markusher  02.07.2019, 22:32
@Menuett

mit 12 kann er eigene entscheidungen noch nicht überschauen

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Menuett  03.07.2019, 06:15
@markusher

JA aber das Kind kann angst haben und eine 9stündige Zufahrt kann es auch noch nicht überschauen. Wobei es auch keinen Zug gibt, der da direkt honfährt. Schon mal mit der DB gefahren? Weißt du wie viele Züge da pünktlich sind?

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markusher  03.07.2019, 09:10
@Menuett

von ulm nach berlin habe ich gerade gelernt gibts ne verbindung die direkt fährt... ein kind das in begleitung fährt hat keine angst.

bis dato hatte ich pünktliche züge zu 99% und ich fahre sehr viel db. aber ich würde erstmal sowieso auf annäherung bestehen und die in einer betreuten umgebung einmal die woche für 1-2 stunden. an der stelle wird kv die segel streichen.

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