Umgangsrecht bei Gewalt in der Partnerschaft? Hallo, ich möchte?

5 Antworten

Krass, was sich hier für falsche und zudem misogyne Antworten tummeln. Häusliche Gewalt ist eine akute Kindeswohlgefährdung. Der angedrohte Entzug des Kindes ist eine Kindeswohlgefährdung. Zudem hat der Vater nicht nur die Mutter seines Kindes, sondern auch das Kind selbst, psychisch und physisch misshandelts, was wiederum auch eine Kindeswohlgefährdung darstellt. Der Umgang dürfte auf dieser Grundlage auch ausgesetzt werden. Abartig wie hier geantwortet wurde. Ich hoffe der TE gehts gut!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Ex möchte das beste für Euer Kind und betrachtet Dich als kinderschädlich. Dafür gibt es sicher gute Ursachen. Um schlimmere bleibende psych. Schäden beim Kind zu vermeiden ist i.d.R aber vorteilhaft für Eltern, wenn eine Lösung gefunden wird, wo das Kind mind. ein weibliches und männliches Vorbild hat.

Berechtigt ist sicherlich auch die Frage, wieoft du nicht Ihm und eurem Kind gewalttätig gegenüber geworden bist. Psycho-Attacken hinterlassen wie körperliche Gewalt bishin zu bleibende Schäden. Wenn ein Mann will, dass du keinen Kontakt zu deinem Kind hast, obwohl genetisch gesehen du die Mutterinstinkte haben solltest, die fürs Kind wichtig sind, musst du schon einiges "verbrochen" haben, damit seine Beschützerinstinkte derartig greifen.

Du hast das nicht dokumentiert?

Du kannst darauf bestehen, aber länger als ein halbes Jahr wird das wohl eher nicht gewährt werden.

Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 18:45

Darf ich Fragen, warum nicht?

Ich habe wirklich Angst vor ihm und möchte mich nicht mit ihm treffen.

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BBPB21  11.12.2020, 18:50
@Moni122

Da hättest Du vorher aktiv werden müssen und den Kerl anzeigen.

Kontaktverbote werden in der Regel nur für ein halbes Jahr erlassen.

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Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 18:53
@BBPB21

Ich habe ihn angezeigt wegen einer Gewalttat gegen mich. Er wurde auch verurteilt. Das mit unserem Kind habe ich nicht dokumentiert.

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der vater hat das recht auf umgang:

  • 2-3 nachmittage unter der woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub

das wäre so der mindestumgang den der vater einfordern kann. hast du die entfernung geschaffen zwischen vater und kind, trägst du die kosten der fahrt oder fährst das kind und holst es ab.

wenn er klagt, wird er seine forderungen bereits formuliert haben und dies dem gericht vortragen. auch wie er sich übergabe und fahrten etc vorstellt. du musst ihm nix zuarbeiten.

wenn er das kind nicht geschlagen oder schwer missbraucht hat, wird er seinen umgang auch erhalten.

zu empfehlen ist, dass du dir einen anwalt für familienrecht suchst, die anzeigen und urteile gegen den vater parat hast und eventuell auch über betreuten umgang und oder zur übergabe einen umgangsbeistand beantragst. all das sind keine dauerlösungen und du wirst dich über kurz oder lang mit dem vater an einen tisch setzen müssen und mit ihm kommunizieren.

Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 18:56

Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.

Ich wurde bei jedem Kontaktversuch mit meinem Leben bedroht. Wegen einer Gewalttat gegen mich ist er auch verurteilt worden.

Zählt mein Schutz vor dem Mann denn gar nicht? Es geht mir wirklich nicht darum ihm das Kind zu entziehen. Ich habe wirklich Angst vor ihm.

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LouPing  11.12.2020, 19:03
@Moni122

Hast du Anzeige bei der Polizei erstattet und die einen Anwalt genommen? Du wirst nach wie vor bedroht..

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Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 19:06
@LouPing

Ich habe die erneuten Bedrohungen nicht angezeigt, sondern den Kontakt beendet. Die Familienhilfe hat mich da ein bestärkt keinen weiteren Kontakt zuzulassen um weitere Bedrohungen zu verhindern. Ich habe mich lange verantwortlich gefühlt und wollte eine gute Lösung finden. Mir wurde geraten den Vater tätig werden zu lassen.

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LouPing  11.12.2020, 19:08
@Moni122

Sollte der Fall wegen dem Umgangsrecht vor Gericht landen kannst du die Bedrohungen nur nachweisen wenn du ihn bei der Polizei anzeigst. Die prüfen den Sachverhalt und reagieren bei Gefahr für dich und das Kind.

Im Moment steht Aussage gegen Aussage.. wenn du nichts beweisen kannst hat der Vater des Kindes selbstverständlich ein Umgangsrecht.

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Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 19:10
@LouPing

Es geht mir nicht darum den Umgang zu verweigern. Ich möchte ihn nur nicht treffen müssen. Zählt mein Schutz nicht?

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LouPing  11.12.2020, 19:12
@Moni122

Warum scheust du dich vor einer Anzeige.

Möchtest du deinem Kind Treffen zumuten die nur von fremden Leuten begleitet werden? Was eine schreckliche Situation, versetz dich doch mal in die Lage des Kindes.

Du bist die Mutter, es ist deinen Aufgabe - das Kind braucht dich als Bezugsperson.

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Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 19:13
@LouPing

Also nun besteht ja kein Kontakt mehr. Entsprechend gibt es keine Bedrohungen mehr. Ich wollte einfach lange das der normale Kontakt funktioniert. Darum habe ich keine weiteren Anzeigen erstattet.

Ich weiß was meine Aufgabe als Mutter ist. Wenn ich tot bin kann ich denen aber wohl noch weniger Nachkommen.

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LouPing  11.12.2020, 19:14
@Moni122

Sollte er das Umgangsrecht bekommen besteht aber wieder Kontakt.. und das Kind steht zwischen euch.

Wenn ich tot bin kann ich denen aber wohl noch weniger Nachkommen.

Sorry, aber bei der Dramatik ist es für mich unverständlich das du nicht die Polizei einschaltest.

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Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 19:17
@LouPing

Ich bin 600 km weggezogen. Ich habe mich hier sicher gefühlt. Kann ich denn jetzt noch Anzeige erstatten. Das ist Monate her.

Ich fand es nicht besonders nett, wie ich als Mutter in Frage gestellt werde.

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wushelse  11.12.2020, 19:38
@Moni122

das er noch kein sorgerecht hat, ist eine reine formsache. wenn er das haben will fordert er dich auf dies zu erklären. solltestdu das verweigern, holt er es sich einfach gerichtlich und bkommt es unproblematisch. das sorgerecht spielt bei seiner forderung auf umgang überhaupt keine rolle. er hat das recht auf umgang und wenn er das gerichtlich vorträgt wird er es bekommen.

du wirst in kontakt kommen müssen mit ihm. da du zu seinem angeblichen gewaltverhalten keine nachweise in form von anzeigen hast - spielt das für das gericht keine rolle. du wirst also darüber nachdenken müssen wie du die übergaben des kindes zukünftig gestaltest, als auch die fahrten und kosten die sicher auf dich zukommen.

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Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 19:49
@wushelse

Ich bin dankbar für eure Antworten aber so ganz kann ich mir das nicht vorstellen. Es gibt eine Verurteilung zu seiner Gewalt mir gegenüber. Es gibt auch einen Gewaltschutz in Deutschland. Wenn er die Situation herbeiführt, dass ich die Stadt verlassen muss werde ich sicher nicht dafür zahlen das er sein Kind sehen kann. Dagegen habe ich mich nie gestellt. Ich habe nichts falsch gemacht, sondern mein Leben geschützt.

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wushelse  11.12.2020, 20:15
@Moni122

nein du hast nichts falsch gemacht, ich geb dir nur unkommentierte fakten wieder. die gewalt dir gegenüber hat nichts mit dem kind zu tun. dem hat er nichts getan und somit hat er völlig frei umgangsrecht und kann dies gestalten wie es ihm gefällt. wegziehen bringt dir keine sicherheit. wenn er will, ist er in wenigen stunden bei dir oder zieht einfach bei dir um die ecke oder holt sich das sorgerecht und das kind zu sich. dann hast du ein richitges problem.

wenn er nun umgang will, hat er alles getan was deine familienhilfe will: er hat sich gekümmert und klage eingereicht. spricht für ihn. gegen ihn spricht das er zur einigung vor dem jugendamt nicht erschienen ist, dass kannst du für dich verbuchen.

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Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 20:28
@wushelse

Ok, danke nochmal. Ich bin da wohl etwas naiv rangegangen. Ich habe wirklich die Hölle durch gemacht und wirklich Panik ihn sehen zu müssen. Ich habe das bisher nicht erwähnt, aber er kommt aus Syrien und da werden Trennungen anders gehandhabt. Natürlich sind nicht alle so und ich selbst hätte nie gedacht mal in so einer Situation zu landen. Ich werde mir einen Anwalt nehmen und sehen wie es weitergehen kann. Vielen Dank

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wushelse  11.12.2020, 20:30
@wushelse

nt: nimm dir einen anwalt für familienrecht. bei geringem einkommen kannst du dir einen beratungsschein über das amtsgericht holen, damit du keine horrenden kosten hast. übgib dem die sache und besprich dich nur mit dem. dann geht die ganze sache den umgang betreffend über die anwälte und du musst dich damit nicht weiter beschweren. guck das du dich besprichst mit dem anwalt über betreuten umgang oder über umgangsbetreuer der das kind holt und bringt etc um vorbereitet in die verhandlung gehen zu können.

bereite dich innerlich drauf vor das eventuell mediation angeordnet wird und gemeinsame gespräche. du kannst auch gerne vielleicht mal hier mit reinschauen:

www.vatersein.de

www.allein-erziehend.net

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wushelse  11.12.2020, 20:38
@Moni122

moni - wo er herkommt spielt keine rolle. wie die das in syrien machen spielt für uns hier keine rolle, wir sind in deutschland. kontaktiere den weißen ring, wenn du das nicht schon getan hast, die haben tolle hilfen für opfer von gewalt und stehen dir bei. nimm dir für deine ängste einen therapeuten - das musst du niemanden erzählen, aber du musst definitiv dampf ablassen und lernen deine ängste umzulenken, abzubauen u. üben dich neu zu sortieren um dich von einem eventuell gekränkten ex nicht aus der bahn werfen zu lassen. angst, kontaktabbruch, flucht könnten dir negativ angelastet werden als versuch den kontakt unterbinden zu wollen zwischen vater und kind, pas zu erzeugen etc. da finden sich ganz tolle sachen die er bei richtiger anleitung finden kann. also sei stark, wenn auch erstmal nur nach außen und wenn du weinen musst, zusammenbrechen willst/musst, dann tu das hinter verschlossenen türen wo er oder sein umfeld keinen zugang hat. lass dich nicht ins boxhorn jagen. wenn er dich vor der tür bedroht rufe die pollizei und zeig ihn an, bedroht er dich schriftlich sammel das nimm es mit geh zum anwalt und zeig es an. rede nciht mit ihm, schreibe nicht mit ihm, lass dich nicht in diskussionen verwickeln und mach ihn nie irgendwo schlecht.

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Moni122 
Fragesteller
 01.04.2021, 00:04
@wushelse

Hi, ich habe mich nach den für mich schockierenden Antworten anwaltlich und durch das Jugendamt, wie auch nochmal von der Familienhilfe beraten lassen und möchte einiges was hier geschrieben wurde nicht so stehen lassen. Sollten andere Frauen dies hier lesen möchte ich nicht das sie derart entmutigt werden.

Vom Jugendamt und der Familienhilfe habe ich sehr viel Zuspruch bekommen. Es ist ganz klar so das, das Verhalten des Vaters in der Beziehung und nach der Trennung eine Rolle dabei spielt, in und wie er Umgang mit dem gemeinsamen Kind haben kann. Desweiteren wird es eine Rolle spielen inwieweit der Kindsvater bereit ist sein Verhalten zu reflektieren und zu Änderung wirklich bereit ist. Eine Forderung kann sein, dass er an einem Anti Gewalt Training teilnehmen muss damit Umgang gewährt wird.

Auch die Frage des Sorgerechts ist keine reine Formsache. Ich habe seit Geburt das alleinige Sorgerecht und es gibt keine Anhaltspunkte die dafür sprechen das es dem Kind in meiner Obhut nicht gut geht. Darum sieht das Jugendamt keine Veranlassung am Sorgerecht irgendwas zu verändern. Durch die Vorgeschichte würde das Jugendamt ein geteiltes Sorgerecht sogar als destruktiv ansehen und wird der Änderung nicht zustimmen.

Auch bin ich nicht verpflichtet die Fahrtkosten für den Kindsvater zu übernehmen. Das würde auch keinen Sinn ergeben. Ich von in ein Frauenhaus geflohen und musste zum Schutz meines Lebens in eine andere Stadt gehen. Nach der Argumentation würde jede Frau die ihr Leben schützt dafür bestraft werden. Mir würde zugesichert das dies nicht passieren wird.

Ich möchte abschließend klarstellen das man dieses Thema unbedingt differenziert betrachten muss. Ich hatte nie die Absicht meinem Ex-Partner böswillig das Kind zu entziehen. Ich habe nach neun Monaten schwerster Bedrohungen, Angriffe auf mein Leben und stalkings keine andere Wahl gehabt als mich der Situation zu entziehen. Ich weiß das es Frauen gibt die aus nicht gerechtfertigten Gründen das Kind entziehen. Das finde ich verwerflich und sollte vor Gericht auch genauso behandelt werden. Ich habe die Stärkung von Rechten von Vätern immer sehr begrüßt und halte sie für dringend notwendig. Wie gesagt sollte man aber dringend differenziert abwägen was überwiegt, der Schutz vor Gewalt oder das Recht des Vaters.

Alles Liebe soweit

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wushelse  01.04.2021, 14:29
@Moni122

Hallo Moni,

das Jugendamt hat dir leider viel Mist erzählt. Will der Vater das Sorgerecht, beantragt er es einfach bei Gericht und bekommt es dort. Das Jugendamt hat hier kein Mitspracherecht und es ist völlig irrelevant was sie darüber denken. Die Entscheidung trifft ein Richter. Da davon auszugehen ist, dass er das Kind bis dato nicht geschlagen oder missbraucht hat, bekommt er sein Sorgerecht. Es ist tatsächlich reine Formsache. Die zwischenmenschlichen Probleme zwischen euch spielen hier keine Rolle wenn er Entscheidungen für das Kind treffen will.

Will er Umgang wird er diesen bekommen. Hat ein Umzug ihm erschwert seinen Umgang zu ermöglichen, wird dies auf gerichtlich Antrag in Kosten für dich ändern. Ziemlich gewagt von einem Jugendamt hier alles ausschließen zu möchten. Deine Gründe sind sicher verständlich nachvollziehbar und doch spielt es für das Kind keine Rolle. In dem Moment wo er der Meinung ist, dass er nachzieht und bei dir um die Ecke einzieht, stehst du vor dem gleichen Problem - du hast es derzeit nur verlagert.

Jetzt musst du für dich erstmal abwarten ob oder welche Rechte der Vater einfordert. Bewußt musst du dir machen, dass das Jugendamt keine Forderungen stellen kann an den Vater oder irgendwelche Sachen zu bestimmen hat. Er hat das Recht auf Umgang und dies kann er einfordern. Tut er das, wirst du es gewähren müssen. Willst du ihm nicht begegnen musst du eine Umgangspflegschaft beantragen gerichtlich und dies begründen. Dann wird das Kind geholt und gebracht. Für alles andere ist dann der Vater zuständig.

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Moni122 
Fragesteller
 07.04.2021, 08:01
@wushelse

Ich weiß wirklich nicht woher du deine Informationen nimmst aber wie gesagt, ich habe bei verschiedenen Stellen beraten lassen und jede hat mir etwas anderes erzählt. Was du schreibst macht auch einfach keinen Sinn. Ich kenne nun einige Frauen aus dem Frauenhaus und keine zahlt irgendwelche Fahrtkosten. Das würde dem Fass auch den Boden ausschlagen.

Wir haben auch nicht irgendwelche zwischenmenschlichen Probleme, es gab in unserer Beziehungen und nach der Trennung massive physische und psychische Gewalt ausschließlich seinerseits. Dabei war das Kind anwesend und hat Schaden erlitten.

Ich finde es überhaupt nicht gut was du hier alles schreibst. Mich hat das sehr verunsichert und entmutigt. Ich gehe in eine Therapie, so wie viele Frauen in meiner Situation und mit deinen Äußerungen wird das Gefühl von Ohnmacht und Hoffnungslosigkeit nur unnötig verstärkt.

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wushelse  07.04.2021, 10:14
@Moni122

bei denen hats der mann dann nicht eingeklagt. die option hat er aber. was du nicht gut findest spielt auch keine rolle. du solltest dich nur drauf einstellen, was auf dich zukommen könnte, damit du dann nicht überrascht aus allen wolken fällst. es hilft dir nicht, dir alles schön zu reden, nur damit es balsam für deine seele ist und dir gut tut.

fakt ist: so lange der vater das kind nicht schwer missbraucht und misshandelt, hat er und bekommt er sein umgangsrecht. so er das will.

fakt ist: so lange er das kind nicht schwer misshandelt oder missbraucht bekommt er das sorgerecht.

für beides muss keine direkte kommunikation mit dir stattfinden. umgang kann über ein umgangspendelheft kommuniziert werden. sorgerechtsdinge über die drei entscheidungen im leben des kindes kann über postweg oder per mail geklärt werden. funktioniert es nicht wunschgemäß, kannst du versuchen seine unterschrift gerichtlich ersetzen zu lassen. dazu musst du ihm nicht begegnen oder mit ihm persönlich sprechen.

ob er das überhaupt will oder je beantragen wird ist doch derzeit einerlei. du bist in therapie und wirst behandelt. das ist gut für dich. aber du kannst die augen nicht vor wahrscheinlichkeiten verschließen. es ist wie es ist - nicht schön, aber nicht alles ist immer schön. es ist unterm strich das was du daraus machst. ohnmacht und hoffnungslosigkeit sind sachen die du überwindest, indem du deine perspektive änderst.

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Moni122 
Fragesteller
 11.12.2020, 19:00

Ich bin aus der Stadt geflohen, weil ich Angst um mein Leben hatte und soll dann die Fahrtkosten übernehmen? Die Situation habe doch nicht ich verschuldet.

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Zur Übergabe des Kindes

Du könntest das Kind in den Räumen des Jugendamtes an eine dortige Mitarbeiterin übergeben. Dann musst Du nicht dabei sein.