Krass, was sich hier für falsche und zudem misogyne Antworten tummeln. Häusliche Gewalt ist eine akute Kindeswohlgefährdung. Der angedrohte Entzug des Kindes ist eine Kindeswohlgefährdung. Zudem hat der Vater nicht nur die Mutter seines Kindes, sondern auch das Kind selbst, psychisch und physisch misshandelts, was wiederum auch eine Kindeswohlgefährdung darstellt. Der Umgang dürfte auf dieser Grundlage auch ausgesetzt werden. Abartig wie hier geantwortet wurde. Ich hoffe der TE gehts gut!

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