Hat das Kind Recht die sie Umgang mit der Vater hat auf eine eigene Zimmer? Der Vater von der Jobcenter unterstützt wird?

Mikajiro  19.08.2021, 10:20

Du meinst er lebt von harz4?



Missionar 
Fragesteller
 19.08.2021, 10:24

Genau, richtig .. denke ich

8 Antworten

Wie alt ist denn das Kind, welches Geschlecht hat das Kind, welchen zeitlichen Umfang umfassen denn dann diese 2 Besuche im Monat und ist es dann auch in den Ferien einmal länger beim Vater ?

Je nach Geschlecht, Alter des Kindes und Aufenthalt des Kindes beim Vater, steht dem Vater dann im Regelfall auch mehr Wohnraum zu und nicht nur das.

Denn auch auf den anteiligen Regelbedarf des Kindes hat der Vater dann Anspruch, wenn sich das Kind mehr als 12 Stunden am Tag in der Betreuung des Vaters befindet und eigentlich dann auch anteilig Alleinerziehenden Mehrbedarf.

Ich würde mir das vom Jugendamt schriftlich geben lassen und davon eine Kopie mit einem Widerspruch beim Jobcenter einreichen, falls das noch möglich ist, am besten sollte er sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht für einen Anwalt besorgen, dann zahlt er beim Anwalt nur um die 20 € und der wird sich dann schon darum kümmern.

Nach meinem Wissen hat der Vater ein Recht auf eine angemessen große Wohnung, um das Kind ausreichend betreuen zu können.

die Jobcenter aber will keine eigene Zimmer für das Kind berücksichtigen, hat abgelehnt, ist es normal?

Was das Jobcenter will oder nicht will, ist grundsätzlich völlig egal.

Er sollte sich mit einer ALG 2 - Beratungsstelle vor Ort in Verbindung setzen oder gleich zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn das Kind lediglich am Wochenende zu Besuch kommt, braucht es dafür kein eigenes Zimmer. Dann muss der Vater die Nacht eben auf dem Sofa schlafen.

Häufig streiten Eltern darüber, dass das Kind dort kein eigenes Zimmer habe – das ist aber auch gar nicht notwendig. Denn der Umgang und die Übernachtung in der Wohnung des Umgangsberechtigten setzen nicht voraus, dass dieser über ein eigenes Kinderzimmer verfügt. Anstelle eines Kinderbettes kann auch eine Schlafcouch genügen. Erst bei etwas älteren Kindern oder Jugendlichen kann eine ablehnende Haltung des Kindes zu Umgangskontakten mit Übernachtungsmöglichkeiten wegen fehlender Schlafmöglichkeiten dann dazu führen, dass dieser Kindeswille berücksichtigt wird und der Umgang jedenfalls nicht über Nacht stattfindet.

Quelle: https://www.julia-petran.de/umgang-mit-kindern-getrennt-lebender-eltern-gedanken-zur-ferienzeit.html

Da hilft nur der Anwalt.

Ich sehe keinen. Und den muss es in meinen Augen auch nicht geben.

Ich sehe keine Notwendigkeit dem Vater eine größere Wohnung zu finanzieren oder was auch immer, nur weil das Kind zweimal im Monat ein Wochenende bei ihm verbringt. Das ist nicht Verhältnismäßig, er lebt ja DENNOCH allein.

Was kann man da machen... sich ein Sofa kaufen. Ggf. auch ein ausziehbares Sofa. Bis zu einem gewissen Alter kann das Kind noch mit Papa im Bett schlafen und wenn das durch ist, dann kauft man sich halt eben ein solches Sofa und da darf dann das Kind schlafen oder der Vater legt sich dort hin und überlässt dem Kind das Bett.

Problem gelöst, würde ich sagen. Und so ein ausziehbares Ikea-Sofa ist auch nicht DERART teuer.