Raus aus der Wohnung (Jobcenter)?

9 Antworten

Wenn deine Mutter vom Job Center lebt dann leider ja. Weil sie dann zu groß und teuer ist! Habt ihr mit eurer Mutter schon darüber geredet? Vielleicht findet ihr ja gemeinsam eine Lösung. Vielleicht geht ihr dann alle gemeinsam mal zum Job Center und redet mit denen darüber um euch besser zu informieren.

*Möchte auch nochmal betonen nichts gegen Menschen zu haben die Hartz 4 bekommen. Alles gute wünsche ich :)

Lies zunächst mal, was ich gestern hier zu einem ähnlichen Fall geschrieben habe.

Es kommt also nicht auf die Anzahl der Zimmer an, und auch nicht auf die Fläche der Wohnung, sondern auf die Kosten, die entstehen durch Miete und durch Heizung.

Wenn das zusammen bei Mama zum Beispiel 700,- € sind, und in ihrer Gemeinde sind für einen Single maximal 400,- Warmmiete angemessen,

dann kriegt Mama als Single so nach sechs bis zwölf Monaten nur noch 400,- für Miete und Heizung vom Jobcenter.

Dann kann sie ein bisschen arbeiten gehen, bei Freunden und Verwandten um Spenden bitten oder einfach ein oder zwei Zimmer untervermieten.

Oder in eine angemessene Wohnung ziehen. Ein Wohnungstausch mit einem jungen Paar, das ein Kind erwartet, aber eine kleinere Wohnung hat, bietet sich da an. Die stehen bekanntlich Schlange nach so einer Gelegenheit ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Es kommt nicht auf die Anzahl der Zimmer an und auch nicht zwingend auf die Größe der Wohnung, im Regelfall muss die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom passen, also angemessen nach dem SGB - ll sein.

Würde das nach dem Auszug nicht mehr der Fall sein, dann muss das Jobcenter im Regelfall erst einmal bis zu 6 Monaten weiter anerkennen und bei Bedarf auch zahlen.

In dieser Übergangszeit hat man dann die Möglichkeit zu versuchen die unangemessenen Kosten der KDU - zu senken, dass könnte z.B. durch eine Untervermietung passieren.

Wenn das nicht ginge, oder man möchte das nicht, dann müsste man nach der Übergangszeit den Differenzbetrag dann selber zuzahlen, weil es dann vom Jobcenter nur noch max.die angemessene KDU - gibt.

Könnte man diese Zuzahlung nicht leisten, dann bliebe im schlimmsten Fall nur der Umzug in eine angemessene Wohnung.

Wenn Ihr beiden auszieht, wird die Wohnung mutmaßlich zu teuer für 1 Person, und es kann sehr gut sein, daß die Mutter dann in eine preiswertere Wohnung umziehen muß.

Sie sollte dies vielleicht zuvor papierschriftlich mit dem Jobcenter klären.

Das wird wahrscheinlich so sein, dass die Wohnung dann für den Hartz IV Betrag, den die Mutter für sich allein bekommt, zu groß und zu teuer ist.

Ist ja auch nicht erforderlich, dass die Steuerzahler für eine einzelne Hartz IV Empfängerin eine Wohnung bezahlen, die eigentlich für 3 Personen ausreichen würde.

Aber davon solltet ihr euch nicht beeinflussen lassen.

Hauptsache: Ihr geht arbeiten, verdient euren Lebensunterhalt selbst und habt selbst für euer Leben nichts mehr zu tun mit dem Hartz IV - Elend.