schwanger steht mir eine eigene wohnung zu?

9 Antworten

Du/Deine Eltern bekommt ihr für Dich KG?, sind Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig?

wenn ja können sie Dir den Unterhalt über Unterkunft und Verpflegung geben... einige Wochen vor der Geburt bist 3 ggf. 3+ X Jahre danach ist der Erzeuger Deines Kindes für Dich vorrangig unterhaltspflichtig, wenn Du unter 25 J . eine Ausbildung machst evtl. wieder Deine Eltern, wenn Du noch keinen Beruf hast.

Wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnen bleiben kannst, besteht die Möglichkeit ab dem 6. Monat in einer Mutter-Kind- Einrichtung* oder Mutter-Kind-WG* einen Platz zu bekommen... wende Dich dazu ans JA um Hilfe für junge Erwachsene, in schwieriger Lebenslage..in HB gibt es, wie in Niedersachsen.. ein gutes Angebot von speziellen Wohnungen für volljährige junge Frauen , die Mutter werden... mit Betreuung.. an die Kosten, müssen Deine Eltern sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen..

Warum ziehst Du nicht gleich zu Deinem Freund (dem Kindesvater nehme ich an) und bildest mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft?

Wenn Du das einzige Kind im Haushalt Deiner Eltern bist, hast Du vermutlich ein eigenes Zimmer in dieser 3-Raum-Wohnung. Zum Schlafen für Dich und den Säugling noch ausreichend, wenn Du Dir derzeit keine eigene Wohnung leisten kannst.

Hallo, wenn du unter 21 bist musst du natürlich erstmal zu jugendamt dann musst du die situation klären dann geben die dir ein zettel damit gehst du dann zum jobcenter und beantragst eine wohnung. Aber wenn du über 21 bist darfst du selbstverständnis eine wohnung beantragen aber die wollen wissen warum du eine eigene wohnung möchtest. Dann musst du natürlich auch dort dein situation klären. Ich hoffe ich habe dir geholfen. LG hilfe9

In erster Linie wäre ja Dein Freund für Euch verantwortlich.

Du würdest bei ALG-II-Bezug eine eigene Wohnung bezahlt bekommen, da Du mit Deinem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest. Kannst ja mal nachfragen.

hejude  21.03.2014, 16:37

Das Kind ist noch nicht geboren und zählt damit nicht fürs Amt, wenn es um Wohnraum geht.

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Wieso sollte dir eine Wohnung "zustehen"?

Wenn du dir eine Wohnung leisten kannst ist alles gut - andernfalls ist wohl der Vater deines Kindes für deinen Unterhalt und den deines Kindes zuständig.