Alleinerziehend unter 25 und eigene Wohnung - muss ich zurück zu meinen Eltern ziehen ?
Ich bin 19 und wohne seit April nicht mehr bei meinen Eltern, und habe bisher meine Wohnung auch selbst finanzieren können. Da ich schwanger bin wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert und ich habe nur Anspruch auf ALG 2 weil ich 2 Monate zu wenig gearbeitet habe. Diesen Anspruch habe ich aber nur weil ich mit meinem Freund (Kindsvater) zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilde, oder nicht? Wir sind beide unter 25, mein Freund ist auch arbeitslos. Aufgrund von verschiedenen Auseinandersetzungen habe ich die Befürchtung, dass mein Freund auszieht und mich mit dem Kind alleine lässt. Welche Möglichkeiten hätte ich dann? Hätte ich trotzdem Anspruch auf ALG 2 oder müsste ich dann zurück zu meinen Eltern ziehen? (habe noch keine abgeschlossene Ausbildung, nur Abitur) Da ich unter 25 bin wären meine Eltern unterhaltspflichtig, ich will aber ungern wieder zurück oder ihnen das Kind zumuten. Von Mutter Kind Einrichtungen habe ich auch nicht viel positives gehört. War jemand schon in der selben Situation?
6 Antworten
Wenn deine Wohnung angemessen ist (von der Größe und vom Preis) musst mal schauen, wie die kdu deiner Stadt ist, dann bezahlt das Jobcenter die Wohnung, denn wenn du schon vor Leistungsbezug alleine lebst, kann das Jobcenter nicht verlangen, dass du zurück zu deinen Eltern gehst. Mit einem Kind hättest du so oder so das Recht, auszuziehen.
Bei unangemessenen Wohnkosten werden diese 6 Monat gezahlt.
Unterhaltsansprüche hast du nicht, wenn du nicht ausbildungssuchend gemeldet bist. Dein Freund fällt auch raus, da er arbeitslos ist. Also müsstest du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Eine Mutter-Kind Einrichtung brauchst du auch nicht, das ist doch eher für Frauen, die Probleme mit ihrem Kind oder sich selbst haben.. Aber du hast ja derzeit nur ein paar offene Fragen zur Wohnung, etc.
Einfach mal beim Jobcenter einen Antrag auf alg2 holen und ausfüllen.
Danke für den Stern :)
Am besten gehst du zu einer Beratungsstelle. Am besten Pro Familia, Caritas o.ä.
Diese Leute dort können dir mehr weiterhelfen. Sie sagen dir, welche Gelder du wo beantragen kannst.
Mal vorweg: du musst nicht ausziehen. Als alleinerziehende bakämst du die Wohnung bezahlt, deinen Regelsatz und einige %e für dein Kind. Außerdem Kindergeld und Elterngeld, wobei Elterngeld voll angerechnet wird. Darüber hinaus kannst du Hilfe beim Fonds für Bedürftige stellen (wo, verrät dir Pro Familia). Dort werden dir einige Hundert € für Schwangerschaftskleidung, Erstaustattung für das Baby etc gezahlt. Bei mir waren es 400 € + einen Kinderwagen und ein Babybett. Das musst du auch nicht zurückzahlen.
Kindergeld wird auch angerechnet und die Fragestellerin wird kein kindergeld bekommen, außer sie ist bei der Agentur für Arbeit ausbildungsplatzsuchend gemeldet.
Natürlich bekommt sie für ihr Kind Kindergeld!
Also... du kannst Arbeitslosengeld II (HARTZ IV) beantrage, ob alleine oder zu zweit. Dein Freund müsste deinem Kind auch Unterhalt erstatten. Durch ALG II wird dir eine Wohnung gestellt. Dazu bekommst du etwas Kindergeld vom Staat, das Problem ist, das du deine Anstellung verloren hast, weshalb das Kindergeld nicht gerade hoch ausfällt. Möglich währe dann wie du schon sagst noch, von deinen Eltern Unterhalt zu forden. Aber, wenn es einen Grund hatte, weshalb du ausgezogen bist, welcher nicht der Wunsch nach den eigenen Vier Wänden war oder weil du mit deinem Freund zusammenziehen wolltest ist, währe dir zu raten, zu deinen Eltern zurück zu ziehen, und dass mit einem Untermietvertrag. Du hast dann immernoch ein Recht auf ALG II. Dazu ist dein Freund für das kommende Kind auch Unterhaltspflichtig, wenn ihr euch trennt.
Kindergeld fällt gleich aus, egal wieviel man verdient! Was du meinst ist Elterngeld. Und das wird mit min. 300 € vom Hartz 4 abgezogen.
Nein, du müsstest nicht zu deinen Eltern zurück ziehen, wenn dein Freund ausziehen sollte.
Du wohnst ja schon bei Erstantrag des ALG2 nicht mehr bei deinen Eltern. Unabhängig davon, ob du alleine wohnst oder mit jemandem zusammen, das JC wird nicht verlangen, dass du wieder zu deinen Eltern ziehst. Selbst wenn kein Kind unterwegs wäre. Und selbst wenn du jetzt noch bei deinen Eltern wohnen würdest, würde ein Kind ein ausreichender Grund sein, auszuziehen und das JC würde das auch genehmigen.
du hast den anspruch auf alg2 weil du schwanger bist. wenn du nur mit deinem partner leben würdest, würdest du ebenfalls alg2 bekommen, da du schon einige zeit allein lebst und dich selbst versorgt hast.