Besteht keine Unterhaltspflicht solange der Kindsvater in der selben Wohnung wohnt?

3 Antworten

Der Kindesvater muss auch in diesem Fall den Unterhalt zahlen. Wenn die Eltern nicht nur zusammen in einer Wohnung wohnen, sondern auch noch gemeinsam wirtschaften, also Essen, Kleidung usw. "aus einem Topf" finanzieren, dann leben die Eltern nicht getrennt. Der Vater muss dann natürlich nicht doppelt leisten - einmal, indem er Unterhalt zahlt, und dann nochmal, indem von seinem Geld Essen, Kleidung usw, angeschafft wird. Unterhalt zahlen muss der Vater in diesem Fall nur dann, wenn die Eheleute streng getrennte Kassen haben.

besteht dann wirklich kein Anspruch auf Unterhalt/Unterhaltsvorschuss weil der Kindsvater noch in der selbe Wohnung wohnt?

Da ist was wahres dran, wie ich gerade bei google gelesen habe.

Wie ist man davor geschützt, wenn der in der Wohnung sitzen bleibt, obwohl der keine Miete zahlt und auch einen Unterhalt?

Deinen Anwalt Fragen ob es eine Möglichkeit gibt.

Sich schnellstens eine angemessene eigene Wohnung suchen.

Habt Ihr jetzt einen gemeinsamen Mietvertrag so muss dieser von Euch beiden gekündigt werden, wenn die Wohnung einem Teil noch nicht zugewiesen wurde.

Das Trennungsjahr kann auch in einer gemeinsamen Wohnung durchgezogen werden.

Während des Trennungsjahres hast du selbstverständlich Anspruch auf Unterhalt für deine Kinder UND auch auf Trennungsunterhalt.

Dein Jugendamt hat dir hier definitiv eine falsche Auskunft gegeben.

Warum wendest du dich nicht an einen Anwalt, brauchst du doch eh für die Scheidung.