Kann man da Probleme mit dem Jobcenter bekommen?

5 Antworten

Aus meiner Sicht verlierst Du Deinen Leistungsanspruch auf ALG 2 , da Du in der dem Jobcenter bekannten und vom Jobcenter bezahlten Wohnung gem. Deiner Schilderung überhaupt nicht wohnst.

Es ist nicht der sozialrechtliche Sinn einer Wohnung, als "Briefkastenadresse" zu dienen.

Du solltest mit dem Jobcenter abklären ob die Wohnung evtl. als Zweitwohnsitz genutzt werden kann, was ich jedoch bezweifle.

Könnte ich da irgendwann Ärger mit dem JC, den Stadtwerken oder der Genossenschaft bekommen und aus der Wohnung fliegen?

Mit dem JC meiner Meinung nach JA!

Nur wenn du eben deine Post mit diversen Fristen erst zu spät "beantwortest".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf

Nein.

Das könnte Probleme geben, weil das Amt euch nach spätestens einem Jahr eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen kann, wo dein Freund für dich sorgen muß.