Wie verhält es sich mit Besuchsrecht bei Halbgeschwistern?

2 Antworten

Die Mutter darf den Kontakt nicht verbieten, die Kinder haben ein gesetzlich gesichertes Umgangsrecht miteinander.

Ihr könnt euch an das Jugendamt wenden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

die tochter hat umgangsrecht mit ihrem bruder. sie kann diesen mithilfe ihres vaters gerichtlich durchsetzen um den bruder einige stunden im monat sehen zu können.

vati sollte sich mit seiner tochter ans jugendamt wenden. weiterhin ist es abhängig wann die geschwister sich das letzte mal gesehen haben und ob in den letzten jahren überhaupt kontakt bestand. wenn nicht wird es schwierig, wenn das kind es garnicht will, dann wird es noch schwieriger.