Kontaktverweigerung bei Stieftochter?

4 Antworten

Was das Jugendamt dazu sagt ist irrelevant. Relevant ist, was sagt das Gesetz dazu und wie würde ein Familienrichter entscheiden?

Und da kommen wir zu §1685 BGB Absatz 2:

§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Die "schwammige" Bezeichnung "längere Zeit" ist der Knackpunkt. Sind 3 Jahre lang? Wie würde man das Alter des Kindes in Bezug auf die 3 Jahre werten?

Das kann letztendlich nur ein Richter beim Familiengericht entscheiden ob dir da ein Umgangsrecht zum (ehemaligen) Stiefkind eingeräumt werden würde. Dafür müsstest du das mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen.

Das Jugendamt wäre in dem Punkt der falsche Ansprechpartner!

Das Jugendamt würde die Zuständigkeit ablehnen, wenn die Mutter den Kontakt nicht möchte. Alleine das Recht, Dir einen Kontakt einzuräumen, wäre durch die sorgeberechtigte Mutter oder wenn es einen Erzeuger gibt, der auch ein Sorgerecht hat.

Das Jugendamt würde dem zustimmen.

Du bist nicht der Kindsvater und hast somit keinerlei Rechte oder Ansprüche die du geltend machen kannst.

Du hast es zu akzeptieren.

Gutefrage6655 
Fragesteller
 02.10.2020, 22:01

Aber ist es für das Kind gesund..wenn sie jetzt mit ihr bei ihrem neuen Partner lebt und das Kind mich plötzlich nicht mehr sieht? Sondern einen anderen Mann?..wie oft will sie noch die Männer wechseln

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ObscuraNebula  02.10.2020, 22:03
@Gutefrage6655

Das muss dir leider egal sein, du bist nicht der Kindsvater.

Ob es gut fürs Kind ist wage ich zwar zu bezweifeln aber du hast keinerlei Rechte.

Kein Jugendamt oder Gericht würde dir den Umgang mit dem nichtleiblichen Kind zusprechen.

Das hat allein die Mutter zu entscheiden.

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Gutefrage6655 
Fragesteller
 02.10.2020, 22:04
@Gutefrage6655

Es geht doch auch um das Kindeswohl.. ich war 3 Jahre für sie der beste Papa.. und plötzlich ist nichts mehr, weil sie den Kontakt verweigert. Es geht hier nicht um Rechte sondern um das Wohl des Kindes...das Kind sieht ständig das ihre kleine Schwester regelmäßig zu ihrem Papa darf..aber sie selbst darf nicht zu ihrem "Papa"

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HolgieXX  02.10.2020, 22:04
@Gutefrage6655

Das kann sie so lange machen, bis sie an einen Mann gerät den das Jugendamt als schlecht für das Kindswohl ansieht. Wobei es da wohl kaum den Ex als belastbare Quelle ansehen würde.

Für die Zukunft: Kind von Frau ist und bleibt Kind von Frau. Wenn Du tatsächlich selbst rechte geltend machen möchtest, wirst Du das Kind adoptieren müssen. Was bei einer Trennung dann zu zusätzlichen Unterhaltsansprüchen führt.

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ObscuraNebula  02.10.2020, 22:06
@Gutefrage6655

Auch wenn du hier das Kindswohl ins Spiel bringst, du kannst vor Gericht ziehen, du wirst scheitern.

Warum?

Weil du nicht der biologische Vater des Kindes bist, das musst du akzeptieren.

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WalterMatern  02.10.2020, 22:06
@Gutefrage6655

Mit einer solchen Argumentation braucht du dem Jugendamt nicht zu kommen.

Im Gegenteil es wird noch genug Kämpfe um deine Tochter geben.

Wenn du es dir dann , wegen der Stieftochter, mit denen verdorben hast leidet dein eigenes Kind.

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Gutefrage6655 
Fragesteller
 02.10.2020, 22:06
@HolgieXX

Ja aber wenn ich dem Jugendamt die Situation schildere werden die doch auch denken dass die Mutter egoistisch ist und nicht an ihr Kind denkt dass sie auch Mal wieder ihren "Papa" sehen möchte

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HolgieXX  02.10.2020, 22:13
@Gutefrage6655

Oder sie denken die arme Mutter ist schon wieder auf einen Blender reingefallen. Die Arme hat auch nur Pech...

Ich glaube niemand kann wissen was das Jugendamt denken wird. Und besonders wenn der Ex über das Kindswohl seiner ehemaligen (gewöhn Dich dran) Stieftochter lamentiert, werden die ohnehin nur mit einem Ohr zuhören, wenn überhaupt. Denn Deine moralischen Bedenken sind eben genau das. Nur Deine moralischen Bedenken, keine allgemeingültige Richtlinie.

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1. Es ist nicht ihr Kind. Sondern das Kind von ihr und dem Kindesvater.

2. Du bist ein Mann. Also hast Du überhaupt keine Rechte.

3. Freue Dich wenn du überhaupt zu Deinem leiblichen Kind Kontakt haben darfst.

4. Die emotionale Bindung an das andere Kind spielt rechtlich überhaupt keine Rolle. Dass Dich das halb umbringt ist irrelevant. Nur Frauen kennen Empathie. Und damit bist Du leider draußen. Ich kenne das und leide mit Dir. Viel Glück!

Nikki8141  30.07.2021, 16:02

Punkt 1 klar bestreitet auch keiner

Punkt 2 Ja absolut recht ... leider

Punkt 3 Auch Recht

Punkt 4 Das stimmt so nicht das Kind hat auch Rechte und wird auch vom Gericht gehört .... leider ist es noch jung fraglich wie sich das Gericht drauf einlässt

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