Umgangsregelung Stiefvater?

10 Antworten

Will Deine Tochter das nicht, bekommt er auf alle Fälle kein Umgangsrecht.

Will Deine Tochter mit ihm Umgang haben, dann bekommt er auf alle Fälle ein Umgangsrecht.

Ja, er kann klagen und es ist nur von Deiner Tochter abhängig, ob er das bekommt oder nicht.

Du darfst die Einladung des Jugendamtes absagen, bringt Dir nur nichts.

Deine Tochter kann übrigens jetzt schon mit ihm Kontakt haben, dagegen kannst Du genau NULL unternehmen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

Wenn er 11 Jahre mit euch lebte, warum solltest Du dann etwas gegen ein Umgangsrecht deiner Tochter mit ihrem Stiefvater haben? Du hast da sowieso nur noch 1 Jahr lang etwas zu sagen, dann ist deine Tochter volljährig, dann kann sich deine Tochter auch gegen deinen Willen mit ihm treffen.

Nehm den Termin doch einfach wahr.

Deine Tochter ist so groß, dass Du ihn ja nicht mehr bei Dir reinlassen oder mit ihm sprechen mußt. Die Treffen können die Beiden doch selbstständig regeln.

Wo ist das Problem, jemandem, der 11 JAhre mit Euch gelebt hat, der sich um das Kind gesorgt hat, es liebgewonnen hat, Umgang mit dem Kind( Naja, mit 17 nicht wirklich ein Kind mehr) zu gewähren?

Ausschlaggebend sollte der Wunsch der 17-jährigen sein. Sobald sie 18 ist, entscheidet sie sowieso völlig allein, mit wem sie Kointakt haben will. Was will sie denn zur Zeit?

Du musst hin nach 11 Jahren hat er definitiv ein Umgangsrecht.

§ 1685 Abs. 2 BGB 
“Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.”

Letztlich ist deine Tochter ja schon 17 und kann selber entscheiden ob sie weiterhin Umgang mit Ihm Pflegen möchte oder nicht.

Es gibt auch tatsächlich Gerichte die einem nicht Leiblichen "Sozialen" Elternteil Umgangsrecht zugesprochen. Ist doch auch hart nach 11 Jahre zb. plötzlich keinen Kontakt mehr mit dem Kind haben zu dürfen das man ja anscheinend mit groß gezogen hat.

Ein Stiefvater hat gar mein umgangsrecht, wenn er das Kind nicht adoptiert hat..

geh zum Jugendamt und Klär das

BBPB21  16.02.2020, 12:53

Doch, hat er.

0