Darf das deutsche Jugendamt einen Antrag auf Inobhutnahme stellen, wenn sich das Kind im Ausland befindet?

5 Antworten

Meine Tochter ist seit 2008 in Österreich gemeldet und ihr Baby, geb. am 28.07.2018 in Feldkirch, Österreich, seit dem 28.07.2018 ebenfalls in Österreich. Die österreichischen Behörden teilten uns mit, daß trotz der Geburt in Österreich das Baby Deutscher sei, weil meine Tochter Deutsche ist und um überhaupt einen Reisepass für das Baby zu bekommen, müssten wir das Baby aufgrund der EU Gesetze über die deutsche Botschaft in Dornbirn, Österreich mit einem deutschen Wohnsitz anmelden. Erst danach haben wir einen deutschen Reisepass bekommen. Dadurch hatte das Baby und meine Tochter auch einen deutschen Nebenwohnsitz, welches mittlerweile von der Gemeinde gelöscht wurde. Jetzt habe ich erfahren, daß eine Schweizerin in Feldkirch, Österrreich 2 Kinder bekommen hat und diese haben sofort einen österreichischen Pass bekommen?

EinGast99  22.02.2019, 20:11

Schweizerin in Feldkirch, Österrreich 2 Kinder bekommen hat und diese haben sofort einen österreichischen Pass bekommen?

Schweiz ist halt nicht Deutschland.

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Zumindest dies habe ich für die österreichische Staatsbürgerschaft gefunden

http://www.gehoergaenge.at/1-fremd-per-geburt-2/

Inwieweit hier der grenzüberschreitende Eingriff des Jugendamtes passt, weiß ich nicht.

Und wie hängt der Erzeuger des Kindes hier mit im Boot?

urmel4000 
Fragesteller
 22.02.2019, 19:46

der Vater ist außen vor

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Die Tochter ist doch mit Adresse in BRD gemeldet oda Ri Austria verzogen aber Jugendamt hat wohl die Meldeadresse nicht . Wird sie in Österreich Urlaub oda vom Studium sich freinehmen u das inder Stadt vor Ort klären , wenn Sie Rechtsschutz hat wäre gut. Nochmal die Briefe vom Jugendamt durchschauen u mit RW u Termin zum Jugendamt . Bzw RW kann alles zum Fall auch anfordern u durchsprechen .

urmel4000 
Fragesteller
 22.02.2019, 19:13

Die Tochter lebt hier fest seit 2008 und seit 28.07.2018 auch ihr Baby und wir leben nach wie vor in Österreich und das Baby in DEutschland - kein Urlaub - kein Rückzug

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urmel4000 
Fragesteller
 23.02.2019, 18:37
@urmel4000

falsch ausgedrückt: das Baby hat auch fest bis zum 10.12.2018 in Österreich gelebt

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steffenzange  23.02.2019, 20:24
@urmel4000

Tja auf alle Fälle schlau machen über Gesetze EU , finde jeder EU Bürger kann sein Wohnsitz u Arbeitsstätte frei wählen . Schon allein das die Behörden sagen das Baby muss in BRD gemeldet sein u erst dann Pass mehr als fraglich . Auf alle Fälle ein Eu Aussenstelle besuchen ( jede Landeshpst hat diese ) u Info material .Am besten Anwalt einschalten der mit nationalen u EU Recht sich auskennt . Viel Kraft Euch aber ihr werdet wohl den Gerichtsweg einschlagen müssen .

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Meine Tochter ist seit 2008 in Österreich gemeldet und ihr Baby, geb. am 28.07.2018 seit dem 28.07.2018 ebenfalls in Österreich.

Menuett  22.02.2019, 18:47

War sie beim Anwalt?

Das sollte eigentlich gar kein Problem sein.

Wo sieht denn das Jugendamt die Kindswohlgefährdung?

Woher weiß das deutsche Jugendamt denn überhaupt von der Existenz des Kindes?

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urmel4000 
Fragesteller
 23.02.2019, 18:41
@Menuett

In Österreich ist das so: Hier gibt es nur das Abstammungsprinzip, nicht das Geburtsprinzip, das bedeutet das Kind muss in Deutschland angemeldet werden, damit es überhaupt einen Pass bekommt. Ohne Pass existiert das Kind weder für österreichische Behörden, noch für deutsche Behörden. Das Kind hat aber bis zur Inobhutnahme nachweislich mit Zeugen in Österreich gelebt. Das deutsche JA konnte also gar nicht prüfen, sondern nur behaupten und lügen - es hat keine Beweise

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Menuett  23.02.2019, 18:44
@urmel4000

Genau deshalb frage ich ja.

Das Jugendamt kann das Kind eigentlich gar nicht kennen.

Wer hat da Mißhandlung dem Jugendamt gemeldet?

Das Jugendamt kann gar nicht eingreifen, wenn das Kind in Österreich lebt.

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Am besten zum Anwalt...

Wir können nicht sagen, warum das deutsche Jugendamt bei einem Kind in Österreich gehandelt hat...