Darf das deutsche Jugendamt einen Antrag auf Inobhutnahme stellen, wenn sich das Kind im Ausland befindet?
Meine Tochter lebte mit ihrem Baby vom 28.07.2018 bis zur Inobhutnahme am 10.12.2018 durch das deutsche Jugendamt durchgehend in Österreich. Dafür gibt es Zeugen. Sie war nur für einen Tag am 10.12.2018 in Deutschland, weil das Jugendamt den süßen Kleinen sehen wollte.
Das Jugendamt hat zum ersten Mal am 30.11.2018 mit unserem Sohn Kontakt aufgenommen und dann schon am 3. oder 4. oder 5.12.2018 bei Gericht einen Antrag auf Inobhutnahme gestellt weil angeblich Gefahr in Verzug wäre, weil es angeblich dem Baby schlecht ginge und angeblich aufgrund einer langen Kette von Prüfungen und am 06.12.2018 einen richterlichen Beschluss zur Inbohutnahme erhalten, von dem wir nichts wussten, und dann am 10.12.2018 meiner Tochter sofort beim ersten Kontakt das Baby weggenommen. Das Jugendamt hat also einen Antrag in der Zeit vom 30.11.2018 bis 05.12.2018 bei Gericht für ein Kind gestellt, daß sich gar nicht in Deutschland aufhielt und weder hat das deutsche Jugendamt meine Tochter, noch ihr Baby vor dem 10.12.2018 gesehen. Die Behauptung, es beruhe auf einer langen Kette von Prüfungen ist folglich gelogen, denn es liegen gerade mal 3 Arbeitstage zwischen dem 30.11.2018 bis zum 06.12.2018. Am 10.12.2018 hat ein deutscher Kinderarzt bestätigt, daß es dem Baby bestens geht und alle Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen gemacht wurden. Für eine kurzfristige Antwort und jegliche Hilfe wäre ich dankbar.
5 Antworten
Meine Tochter ist seit 2008 in Österreich gemeldet und ihr Baby, geb. am 28.07.2018 in Feldkirch, Österreich, seit dem 28.07.2018 ebenfalls in Österreich. Die österreichischen Behörden teilten uns mit, daß trotz der Geburt in Österreich das Baby Deutscher sei, weil meine Tochter Deutsche ist und um überhaupt einen Reisepass für das Baby zu bekommen, müssten wir das Baby aufgrund der EU Gesetze über die deutsche Botschaft in Dornbirn, Österreich mit einem deutschen Wohnsitz anmelden. Erst danach haben wir einen deutschen Reisepass bekommen. Dadurch hatte das Baby und meine Tochter auch einen deutschen Nebenwohnsitz, welches mittlerweile von der Gemeinde gelöscht wurde. Jetzt habe ich erfahren, daß eine Schweizerin in Feldkirch, Österrreich 2 Kinder bekommen hat und diese haben sofort einen österreichischen Pass bekommen?
Schweizerin in Feldkirch, Österrreich 2 Kinder bekommen hat und diese haben sofort einen österreichischen Pass bekommen?
Schweiz ist halt nicht Deutschland.
Zumindest dies habe ich für die österreichische Staatsbürgerschaft gefunden
http://www.gehoergaenge.at/1-fremd-per-geburt-2/
Inwieweit hier der grenzüberschreitende Eingriff des Jugendamtes passt, weiß ich nicht.
Und wie hängt der Erzeuger des Kindes hier mit im Boot?
Die Tochter ist doch mit Adresse in BRD gemeldet oda Ri Austria verzogen aber Jugendamt hat wohl die Meldeadresse nicht . Wird sie in Österreich Urlaub oda vom Studium sich freinehmen u das inder Stadt vor Ort klären , wenn Sie Rechtsschutz hat wäre gut. Nochmal die Briefe vom Jugendamt durchschauen u mit RW u Termin zum Jugendamt . Bzw RW kann alles zum Fall auch anfordern u durchsprechen .
Die Tochter lebt hier fest seit 2008 und seit 28.07.2018 auch ihr Baby und wir leben nach wie vor in Österreich und das Baby in DEutschland - kein Urlaub - kein Rückzug
falsch ausgedrückt: das Baby hat auch fest bis zum 10.12.2018 in Österreich gelebt
Tja auf alle Fälle schlau machen über Gesetze EU , finde jeder EU Bürger kann sein Wohnsitz u Arbeitsstätte frei wählen . Schon allein das die Behörden sagen das Baby muss in BRD gemeldet sein u erst dann Pass mehr als fraglich . Auf alle Fälle ein Eu Aussenstelle besuchen ( jede Landeshpst hat diese ) u Info material .Am besten Anwalt einschalten der mit nationalen u EU Recht sich auskennt . Viel Kraft Euch aber ihr werdet wohl den Gerichtsweg einschlagen müssen .
Meine Tochter ist seit 2008 in Österreich gemeldet und ihr Baby, geb. am 28.07.2018 seit dem 28.07.2018 ebenfalls in Österreich.
War sie beim Anwalt?
Das sollte eigentlich gar kein Problem sein.
Wo sieht denn das Jugendamt die Kindswohlgefährdung?
Woher weiß das deutsche Jugendamt denn überhaupt von der Existenz des Kindes?
In Österreich ist das so: Hier gibt es nur das Abstammungsprinzip, nicht das Geburtsprinzip, das bedeutet das Kind muss in Deutschland angemeldet werden, damit es überhaupt einen Pass bekommt. Ohne Pass existiert das Kind weder für österreichische Behörden, noch für deutsche Behörden. Das Kind hat aber bis zur Inobhutnahme nachweislich mit Zeugen in Österreich gelebt. Das deutsche JA konnte also gar nicht prüfen, sondern nur behaupten und lügen - es hat keine Beweise
Genau deshalb frage ich ja.
Das Jugendamt kann das Kind eigentlich gar nicht kennen.
Wer hat da Mißhandlung dem Jugendamt gemeldet?
Das Jugendamt kann gar nicht eingreifen, wenn das Kind in Österreich lebt.
Am besten zum Anwalt...
Wir können nicht sagen, warum das deutsche Jugendamt bei einem Kind in Österreich gehandelt hat...
der Vater ist außen vor