Vormund und verwandtenpflege?

3 Antworten

Ja, um das Pflegegeld entsprechend SGB VIII zu bekommen, müsst ihr anerkannte Pflegeeltern sein.

Wie diese Anerkennung abläuft, ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich. Ich musste damals, neben Hausbesuchen und Selbstauskünften zu meiner Motivation, meiner Erziehung, meinem Lebenswandel...auch ein mehrtägiges Seminar besuchen. Ziel all dieser Maßnahmen war, meine eigenen Fähigkeiten, ein Pflegekind zu begleiten, zu hinterfragen.

Ich fand es damals sehr gut.

Das passt natürlich nicht, wenn man bereits ein Kind länger in Pflege hat. Da wird wohl nur eine Selbstauskunft und ein Hausbesuch stattfinden.

Das musste auch mein Lebensgefährte über sich ergehen lassen, als er hier einzog.

Was essentiell ist, was ihr aber mit Sicherheit bereits regelmäßig vorlegen müsst: ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Brigitte81 
Fragesteller
 21.03.2021, 19:06

Mein enkel ist ja kein kleinkind mehr und Vormund bin ich ja auch

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DasNeueProfil  21.03.2021, 19:09
@Brigitte81

Mein Pflegesohn ist heute 17, und als mein Lebensgefährte einzog, war er 13. Da kam dann ernsthaft ein Fragebogen, wo er angeben sollte, ob er sich vorstellen kann, mit dem Kind im Sandkasten zu spielen. Also vollkommen an der Lebenssituation vorbei....

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DasNeueProfil  21.03.2021, 19:24
@Brigitte81

Ich bin nicht Vormund, und momentan auch sehr dankbar dafür. Wir haben eine gute Vormünderin (das war weiß Gott nicht immer so!), die engagiert ist und viel erreicht hat. Unser Pflegesohn, FAS geschädigt, war zeitweise in einer Spezialbeschulung, 3 Kinder pro Klasse, das hätte ich niemals alleine bewilligt bekommen.

Er hat auch eine Suchtproblematik und das daraus resultierende Strafregister. Da tut so ein Puffer durch einen anderen Vormund ganz gut.

Wie gesagt: Ein Amtsvormund kann hilfreich sein, wenn er gut ist.

Ich kenn natürlich auch die anderen....steht und fällt auch mit dem jeweiligen Jugendamt.

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Ich kann Dir bei derlei Antworten nur raten - wende Dich bitte an einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Die Aussage / das Ansinnen des JA ist absurd, nachdem Dir bereits das Familiengericht die Vormundschaft zuerkannt hat.

wahrscheinlich nur einige fragen vom amt, damit klar ist in der akte, dass das kind in geordneten verhältnissen lebt, für unterhalt und dach über kopf und essen gesorgt ist.

Picea007xyz  21.03.2021, 18:44

machen die denn hausbesuch bei euch?

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Brigitte81 
Fragesteller
 21.03.2021, 19:04
@Picea007xyz

Ich hab keine Ahnung was die wollen sie sind zuerst einverstanden und dafür gewesen dasich vormund werde seitdem ich antrag auf verwandtenpflegegeld gestellt habe ist das Jugendamt richtig pampig

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