Darf eine SPFH (sozialpädagogische Familienhilfe) in Ihrem Bericht und vor Gericht lügen? Darf das Jugendamt in einem Antrag vor Gericht lügen?
Hallo,
Wir haben 14 Monate alte Zwillinge.
Wir haben seit Februar das Ja am Hals & eine Spfh mit Kontrollauftrag.
Im April hatten wir ein HPG indem das Jugendamt forderte, Arztbesuche sowie Physio- & HTZ Termine zu begleiten. Obwohl es dafür keinen Anlass gab.
Wir haben abgesprochen, Physio& HTZ ja, Kia Nein. Weil ein Familienmitglied meines Mannes bei dem Kia arbeitet und die sollen davon nichts wissen. Die haben uns gedroht wenn wir nicht einwilligen würden Sie vor Gericht gehen ich habe mich schon erkundigt das dürfen die eigentlich gar nicht.
Die Familienhilfe hat die erste Physio Stunde bekleidet und alles war okay wir hatten allerdings Therapeutin gewechselt. Er hat doch dort alles mitgehört Diagnose und so weiter die Therapeutin fragt wer er sei und er sagte die mir Familienhilfe. an ihrem Blick hat man schon gesehen was sie gedacht hat.
Die nächste Physio Stunden sollten wir dann alleine wahrnehmen und ich habe der SPFH Bescheid gesagt. Er sagte dann ich müsste ihm ein Schreiben aufsetzen, dass ich nicht möchte dass er dabei ist. Das habe ich getan.
Da habe ich schon Angst gehabt dass das JA vor Gericht geht da er anscheinend nicht richtig zugehört hatte sollten wir eben eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Was auch unzulässig ist, habe ich schon nachgelesen.
Bei der nächsten Stunde konnte er nicht dabei sein, weil er einen Termin hatte. Da hat er gesagt, genau deswegen ist es besser wenn er jedesmal dabei ist dann kann man die Termine zusammen absprechen. Dass er auch beim nächsten Mal kann ich weiß nicht ob er was falsch verstanden hat wir wollten nicht dass er jedes Mal dabei ist. Wir brauchen keinen Controller oder einen Babysitter.
Na ja auf jeden Fall wegen der nicht unterschriebenen Schweigepflichtsentbindung finde ich sowieso Schwachsinn, weil er hat ja alles mitgehört, er hat's nur nicht mehr zusammen bekommen, weil er nicht mitgeschrieben hat, ist das Jugendamt vor Gericht gegangen. Er hat in seinem Bericht gelogen dass sich die Balken biegen. Also ich habe wirklich gedacht, mich tritt ein Pferd.
Dann kam der Brief vom Gericht und Termin beim Gericht war wir haben eine einen Verfahrensbeistand bekommen, die Anwältin von den Kindern der haben wir dann eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, weil ihr haben wir vertraut. Sie hat dann mit der Therapeutin Rücksprache gehalten und war auch entsetzt davon was die SPFH alles falsch dargestellt hat. Ich würde die Kinder schädigen und sie würden noch mehr geschädigt werden, wenn nichts unternommen werden würde. Also was er geschrieben hat oder der absolute Hammer die Physio Therapeutin hat gesagt dass sie das gar nicht gesagt hat und dass das alles nicht stimmt.
Der Gerichtstermin war jetzt, Gericht hat noch kein Urteil gefällt aber ich will dagegen angehen dass das Jugendamt vor Gericht lügen darf habe ich schon erfahre. Jetzt meine Frage darf die spfh in ihrem Bericht und vor Gericht lügen und darf das Jugendamt in dem Antrag vor Gericht lügen?
6 Antworten
Sorry, aber dein Geschreibsel ist ziemlich unverständlich und ohne Absätze und kaum mit Satzzeichen wie Punkt und Komma kaum leserlich. Ich habe deswegen nur einen Teil der Frage gelesen.
Es wird Gründe geben, warum Jugendamt und SPHF überhaupt eingeschaltet wurden. Leider schreibst du darüber nichts. Warum nicht?
Dass alle lügen, ist ziemlich unwahrscheinlich. Wir kennen nur deine Seite der Geschichte und können daher nicht beurteilen, was daran richtig oder falsch ist. Um sich eine Meinung zu bilden, muß man immer beide Seiten anhören, also in diesem Falle das Jugendamt und den SPHF.
Hier ist ein Laienforum. Du hast offenbar einen Verfahrensbeistand und einen Rechtsanwalt. Sie kennen den gesamten Sachverhalt und können die Angelegenheit juristisch beurteilen. Wir kennen nur deine Geschichte und nicht den gesamten Sachverhalt, sondern nur einige Fragmente. Folglich können wir dir nicht helfen. Wende dich bitte an deinen Anwalt und den Verfahrensbeistand.
Lesen Sie mal bitte meine obige Antwort
Nein, denn die Texte sind einfach unlesbar. Dann diktiere sie nicht einfach in ein Handy, sondern setze dich hin und schreibe sie anständig auf.
Aus dem Text habe ich verstanden, das die Physiotherapeutin die Tatsachen auch anders sieht, nämlich wie du.
Meine Idee: Schreibe du deine Tatsachen Punkt für Punkt übersichtlich und verständlich auf (evtl. laß dir dabei helfen).
Dann gehe zur Therapeutin , die ja mit dir übereinstimmt, und bitte sie, dass sie diese Tatsachen mit ihrer Unterschrift und Stempel - mit Datum bestätigt.
- ODER lasse die Therapeutin selbst einen Attest/Bericht schreiben, wo die Tatsachen entsprechend dargelegt werden - den du vermutlich bezahlen mußt.
Ja, und richtig, wenn der Kontrolleur sich keine Notizen macht, kann es schon mal daneben gehen. DESHALB sind jetzt ja sogar Banken verpflichtet, Gesprächsprotokolle!!! zu machen. Meine Empfehlung: Nicht bequem sein, das Protokoll selbst anfertigen und 'abzeichnen'/unterschreiben lassen...
(Hoffentlich kannst du so ECHTE Hilfe erfahren. - ÄMTER sind wirklich durchaus mehr als "spannend". Nur wer dort war, kann ein 'Lied davon singen' - ein Klagelied! Andere sind durchaus dermaßen blauäugig und naiv... Ich vermute, dass die , die mit den Ämtern 'zurecht komnen' sehr 'gerissen' sein müssen, sonst hat man zu 95 % keine Chance. - GERNE! lasse ich mich eines besseren belehren - aber nicht aus der Theorie, nur aus der Praxis mit eigenen! Erfahrungswerten.
So wie es aussieht, hat die SFPH eine andere Sicht der Dinge, als du es hast. Daher müssen es keine Lügen sein, die dort vorgetragen werden, sondern ist deren Meinung zum Zustand der Kinder und zu deiner Fähigkeit Kinder zu erziehen.
So wie du es darstellst, hältst du dich nicht an die Vorgaben, der Familienhilfe und des Jugendamtes. Daher hat sich der Familienhelfer schriftlich geben lassen, dass du die Mitarbeit verweigerst. Das wird gegen dich verwendet werden, genauso wie die Schweigepflichtsentbindung. Auch die Physio sieht die Situation anders als du es darstellst. Verstehst du überhaupt worum es geht? Du bist ja kaum fähig drei Worte aneinander zu setzen, kann es ein, dass du garnicht erfasst worum es geht?
Du kannst weder gegen das Jugendamt vorgehen, noch gegen ihre Faktenvorträge. Du solltest dich stattdessen darum kümmern, dass du die Auflagen erfüllst, wenn du möchtest, dass die Kinder bei dir groß werden.
https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
Allerdings müßtest Du ein Gericht davon überzeugen, daß ein oder mehrere Mitarbeiter des Jugendamtes bewußt die Unwahrheit gesagt haben. Das wird nicht einfach sein.
Das dürfte kein Problem sein. Der Richter kennt unsere Physiotherapeutin. Sie hat mich gefragt ob Sie mit ihm darüber sprechen darf und ich habe gesagt: Na klar
Weil die Spfh hat bei Diagnose etc. Gelogen.
Er hat sogar geschrieben:
Besteht eine Kindeswohlgefährdung?
Aus unserer Sicht: Ja 😠
Ich kann die Punkte hier gar nicht alle nennen
Unser Verfahremsbeistand hat mit Kia, Physio& HTZ gesprochen. Alle haben nur positives gesagt und sehen keine Kindeswohlgefähdung. Die Us & Impfungen seien alle termingerecht gemacht worden, die Kinder sind gepflegt. Wir würden sehr Interessiert zuhören etc.
Daß Jugendamt darf vor Gericht lügen das ist ein Gesetz von 1933. Das habe ich schon recherchiert. Die können sagen was die wollen & können damit durch.
Ich setze mich aber richtig ein & Kämpfe und wir haben einen ganz tollen Verfahrensbeistand der uns unterstützt und mit unserem Anwalt schon an der Anklage sitzt. Wobei die nichts bringen wird weil das ja Lügen darf ausser man beantragt, das die jamitarbeiter unter eid aussagen, was aber erst von der behörde genehmigt werden muss. Das muss man aber erst mal wissen 😠
Das wussten die bestimmt auch nicht.
Aber ich würde gern wissen ob auch die doch in Bericht sowie vor Gericht lügen darf und das ja im Antrag an das Gericht. Ich find da nix.....
Alle haben nur positives gesagt und sehen keine Kindeswohlgefähdung.
Ja. Fast alle sehen keine Gefährdung - lediglich der JA-Mitarbeiter. Das ist ja keine Lüge. Er darf ja eine eigene Meinung dazu haben und die darf sich auch von allen anderen Meinungen unterscheiden.
Ich habe keine Ahnung, um was es geht. Der Text ist unleserlich und es werden Abkürzungen verwendet, die nicht erklärt werden.
Da sich die Frage sowieso nur im letzten Satz befidnet, kann man den Rest wohl getrost weglassen.
Lügen vor Gericht ist verboten und je nachdem auch strafbar.
Weil es darum nicht geht und der Text schon lang genug war. Ich habe dem Handy diktiert, deswegen die fehlenden satzzeichen.
Und ja, Ja sowie Familienhilfe Lügen aber in Ausmaßen, die können Sie sich nicht vorstellen. Es geht um Inobhutnahme. Basierend auf falscher gelogenener dazugedichter Diagnosen damit die genug Stoff vor Gericht haben. Lesen Sie mal bitte meine obige Antwort Es gibt dazu auch genug Seiten im Internet über kinderklau und Berichte auch auf Fb. Googeln sie mal bitte Jugendamt lügt.
Ich werde mich dafür einsetzen das das öffentlich wird
(Ja darf auch vor Gericht Lügen, Gesetz bin 1933. Erpresste Schweigepflichtsentbindungen& begleitete Arztbesuche (sonst gehen wir vor Gericht) sind strafbar)......
Der Beschluss kommt heute, habe gehört das alles gut geworden ist. Aber ich möchte gegen ja sowie familienhilfe angehen.
Aber wenn Ja lügen darf ( der hammer, oder? Wer hat das gesetu gemacht und warum wurde dies noch nicht geändert?) Kann ich denen nur was wegen erpressten Begleitung der Arztbesuche. Aber darf es auch in Antrag an Gericht lügen? Und die fh darf die falsche Berichte schreiben und vor Gericht Lügen? Dazu find ich nichts