Darf eine SPFH (sozialpädagogische Familienhilfe) in Ihrem Bericht und vor Gericht lügen? Darf das Jugendamt in einem Antrag vor Gericht lügen?

6 Antworten

Sorry, aber dein Geschreibsel ist ziemlich unverständlich und ohne Absätze und kaum mit Satzzeichen wie Punkt und Komma kaum leserlich. Ich habe deswegen nur einen Teil der Frage gelesen.

Es wird Gründe geben, warum Jugendamt und SPHF überhaupt eingeschaltet wurden. Leider schreibst du darüber nichts. Warum nicht?

Dass alle lügen, ist ziemlich unwahrscheinlich. Wir kennen nur deine Seite der Geschichte und können daher nicht beurteilen, was daran richtig oder falsch ist. Um sich eine Meinung zu bilden, muß man immer beide Seiten anhören, also in diesem Falle das Jugendamt und den SPHF.

Marlen5317 
Fragesteller
 01.06.2018, 09:55

Weil es darum nicht geht und der Text schon lang genug war. Ich habe dem Handy diktiert, deswegen die fehlenden satzzeichen.

Und ja, Ja sowie Familienhilfe Lügen aber in Ausmaßen, die können Sie sich nicht vorstellen. Es geht um Inobhutnahme. Basierend auf falscher gelogenener dazugedichter Diagnosen damit die genug Stoff vor Gericht haben. Lesen Sie mal bitte meine obige Antwort Es gibt dazu auch genug Seiten im Internet über kinderklau und Berichte auch auf Fb. Googeln sie mal bitte Jugendamt lügt.

Ich werde mich dafür einsetzen das das öffentlich wird

(Ja darf auch vor Gericht Lügen, Gesetz bin 1933. Erpresste Schweigepflichtsentbindungen& begleitete Arztbesuche (sonst gehen wir vor Gericht) sind strafbar)......

Der Beschluss kommt heute, habe gehört das alles gut geworden ist. Aber ich möchte gegen ja sowie familienhilfe angehen.

Aber wenn Ja lügen darf ( der hammer, oder? Wer hat das gesetu gemacht und warum wurde dies noch nicht geändert?) Kann ich denen nur was wegen erpressten Begleitung der Arztbesuche. Aber darf es auch in Antrag an Gericht lügen? Und die fh darf die falsche Berichte schreiben und vor Gericht Lügen? Dazu find ich nichts

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Mignon5  01.06.2018, 10:01
@Marlen5317

Hier ist ein Laienforum. Du hast offenbar einen Verfahrensbeistand und einen Rechtsanwalt. Sie kennen den gesamten Sachverhalt und können die Angelegenheit juristisch beurteilen. Wir kennen nur deine Geschichte und nicht den gesamten Sachverhalt, sondern nur einige Fragmente. Folglich können wir dir nicht helfen. Wende dich bitte an deinen Anwalt und den Verfahrensbeistand.

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Dahika  01.06.2018, 14:32
@Marlen5317

Lesen Sie mal bitte meine obige Antwort

Nein, denn die Texte sind einfach unlesbar. Dann diktiere sie nicht einfach in ein Handy, sondern setze dich hin und schreibe sie anständig auf.

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Aus dem Text habe ich verstanden, das die Physiotherapeutin die Tatsachen auch anders sieht, nämlich wie du.
Meine Idee: Schreibe du deine Tatsachen Punkt für Punkt übersichtlich und verständlich auf (evtl. laß dir dabei helfen).
Dann gehe zur Therapeutin , die ja mit dir übereinstimmt, und bitte sie, dass sie diese Tatsachen mit ihrer Unterschrift und Stempel - mit Datum bestätigt.
- ODER lasse die Therapeutin selbst einen Attest/Bericht schreiben, wo die Tatsachen entsprechend dargelegt werden - den du vermutlich bezahlen mußt.
Ja, und richtig, wenn der Kontrolleur sich keine Notizen macht, kann es schon mal daneben gehen. DESHALB sind jetzt ja sogar Banken verpflichtet, Gesprächsprotokolle!!! zu machen. Meine Empfehlung: Nicht bequem sein, das Protokoll selbst anfertigen und 'abzeichnen'/unterschreiben lassen...

(Hoffentlich kannst du so ECHTE Hilfe erfahren. - ÄMTER sind wirklich durchaus mehr als "spannend". Nur wer dort war, kann ein 'Lied davon singen' - ein Klagelied! Andere sind durchaus dermaßen blauäugig und naiv... Ich vermute, dass die , die mit den Ämtern 'zurecht komnen' sehr 'gerissen' sein müssen, sonst hat man zu 95 % keine Chance. - GERNE! lasse ich mich eines besseren belehren - aber nicht aus der Theorie, nur aus der Praxis mit eigenen! Erfahrungswerten.

So wie es aussieht, hat die SFPH eine andere Sicht der Dinge, als du es hast. Daher müssen es keine Lügen sein, die dort vorgetragen werden, sondern ist deren Meinung zum Zustand der Kinder und zu deiner Fähigkeit Kinder zu erziehen.

So wie du es darstellst, hältst du dich nicht an die Vorgaben, der Familienhilfe und des Jugendamtes. Daher hat sich der Familienhelfer schriftlich geben lassen, dass du die Mitarbeit verweigerst. Das wird gegen dich verwendet werden, genauso wie die Schweigepflichtsentbindung. Auch die Physio sieht die Situation anders als du es darstellst. Verstehst du überhaupt worum es geht? Du bist ja kaum fähig drei Worte aneinander zu setzen, kann es ein, dass du garnicht erfasst worum es geht?

Du kannst weder gegen das Jugendamt vorgehen, noch gegen ihre Faktenvorträge. Du solltest dich stattdessen darum kümmern, dass du die Auflagen erfüllst, wenn du möchtest, dass die Kinder bei dir groß werden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Allerdings müßtest Du ein Gericht davon überzeugen, daß ein oder mehrere Mitarbeiter des Jugendamtes bewußt die Unwahrheit gesagt haben. Das wird nicht einfach sein.

Marlen5317 
Fragesteller
 01.06.2018, 09:42

Das dürfte kein Problem sein. Der Richter kennt unsere Physiotherapeutin. Sie hat mich gefragt ob Sie mit ihm darüber sprechen darf und ich habe gesagt: Na klar

Weil die Spfh hat bei Diagnose etc. Gelogen.

Er hat sogar geschrieben:

Besteht eine Kindeswohlgefährdung?

Aus unserer Sicht: Ja 😠

Ich kann die Punkte hier gar nicht alle nennen

Unser Verfahremsbeistand hat mit Kia, Physio& HTZ gesprochen. Alle haben nur positives gesagt und sehen keine Kindeswohlgefähdung. Die Us & Impfungen seien alle termingerecht gemacht worden, die Kinder sind gepflegt. Wir würden sehr Interessiert zuhören etc.

Daß Jugendamt darf vor Gericht lügen das ist ein Gesetz von 1933. Das habe ich schon recherchiert. Die können sagen was die wollen & können damit durch.

Ich setze mich aber richtig ein & Kämpfe und wir haben einen ganz tollen Verfahrensbeistand der uns unterstützt und mit unserem Anwalt schon an der Anklage sitzt. Wobei die nichts bringen wird weil das ja Lügen darf ausser man beantragt, das die jamitarbeiter unter eid aussagen, was aber erst von der behörde genehmigt werden muss. Das muss man aber erst mal wissen 😠

Das wussten die bestimmt auch nicht.

Aber ich würde gern wissen ob auch die doch in Bericht sowie vor Gericht lügen darf und das ja im Antrag an das Gericht. Ich find da nix.....

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GanMar  01.06.2018, 09:46
@Marlen5317
Alle haben nur positives gesagt und sehen keine Kindeswohlgefähdung.

Ja. Fast alle sehen keine Gefährdung - lediglich der JA-Mitarbeiter. Das ist ja keine Lüge. Er darf ja eine eigene Meinung dazu haben und die darf sich auch von allen anderen Meinungen unterscheiden.

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Ich habe keine Ahnung, um was es geht. Der Text ist unleserlich und es werden Abkürzungen verwendet, die nicht erklärt werden.

Da sich die Frage sowieso nur im letzten Satz befidnet, kann man den Rest wohl getrost weglassen.

Lügen vor Gericht ist verboten und je nachdem auch strafbar.