Ex frau verbietet kontakt mit dem vater?
Ex frau verbietet mir Telefonate und treffen was kann ich beim Familiengericht sagen und wird sie Konsequenzen haben weil ich habe meine kinder das letzte mal vor 1 monat gesehen meine kinder sind 1 und 5 und wir haben Sorgerecht
5 Antworten
ja sie darf dir telefonate verbieten, indem sie ihr telefon für deine nummer blockt. sie muss keinerlei kontakt mit dir pflegen, wenn sie das nicht will, dass ist ihr recht. du hast umgangsrecht und das habt ihr beide gemeinsam vereinbart. das sind die termine wo du dich einfinden darfst und die kinder sehen darfst, also erzähl hier nicht so einen unsinn.
dazwischen hast du einfach sendepause. das wird auch ein gericht nicht anders sehen. die km hat von denen nichts zu befürchten.
Solange nicht gerichtlich etwas anderes bestimmt worden ist, darf deine Frau den Kontakt zwischen dir und deinen Kindern nicht einschränken. Hast du einen Anwalt? Das wäre sicherlich sinnvoll. Auf jeden Fall solltest du alles dokumentieren - wann hast du versucht anzurufen, wann wolltest du die Kinder abholen, was genau hat deine Frau gesagt.
Handele schnell, damit deine Kinder nicht von deinem Umgang "entwöhnt" werden.
es ist ihr recht dich auf whatsapp und telefon zu blockieren. du hast kein anrecht auf telefonate mit deiner ex. was bildest du dir denn ein? du darfst sie anschreiben und einladen zum jugendamt zu einer mediation um den umgang zu besprechen. wenn sie das ablehnt wirst du dir einen anwalt nehmen müssen und klagen.
Ob und welche Konsequenzen das haben wird, wird am Familiengericht entschieden. Und da ihr ja demnächst einen Termin dort habt und wir uns hier ohne Hintergrundinfos nur in Spekulationen ergehen können, kann man nur sagen : abwarten!
Sie kann dir das nicht einfach verbieten und es müßten schon handfeste,bewiesene Gründe da sein,damit sie das vor Gericht durchbekommt.
An deiner Stelle würde ich aber daruf achten,das ich mich nicht daneben benehme.Also nicht beim Kindergarten auftauchen oder herumpöbeln.
Vor Gericht immer möglichst sachlich bleiben.
Kindeswohl hat Vorrang vor den Befindlichkeiten der Eltern.
Nein ich bin immer höflich ich habe nicht so einer Art das ich laut werde oder sowas
Es wäre schöne,wenn ihr einen Dreh dran kriegt.Beim Rosenkrieg gibt es nur Verlierer.
Vielleicht ist es eine Idee,das du sie mal zum Essen einlädst ,damit ihr das sachlich besprecht.Oder ihr sucht euch Unterstützung vom Jugendamt.Manchmal beraten die auch.
Unmöglich sie ist sehr agressiv und hat mich 2 mal Angriffen
Dann ist das noch eher ein Fall für eine Beratung des Jugendamtes.Und vielleicht gibt es sogar Sinn,das die Kinder zu dir kommen.Ich hoffe,du hast einen guten Anwalt.
Ich habe einen Anwalt leider kommt er nicht weil ich Post zu spät ihn gezeigt habe
Das ist nicht gut.Normal bekommt er die Post auch direkt vom Gericht.Oder er sorgt für eine Vertagung.
Sofern es da keine gegenteilige Regelung durch das Familiengericht schon gibt, kannst du den Umgang mit deinen Kindern einklagen. Allerdings treffen deine Kinder die Entscheidung ob sie dich sehen wollen oder nicht. Wenn also deine Kinder den Umgang ablehnen kannst du dann nichts mehr machen
Aber die Mutter muss den Umgang nicht nur ermöglichen, sondern auch fördern. Und in dem Alter ist das mit dem selbst Entscheiden auch nicht wirklich so einfach... da muss schon mehr sein als nur ein "nö" bei der 5jährigen.
Die Mutter darf nur nichts unternehmen um den Umgang zu verhindern. Fördern muss sie ihn nicht.
Bei dem 1 jährigem Kind wird es schwer aber eine 5 jährige kann da schon klar ihre Meinung sagen.
sie muss mit dir auch nicht gut Freund sein, du bist ja nicht umsonst der Ex
nein da hast du die Gesetze falsch verstanden. Deine Kinder haben ein Recht auf Kontakt mit dir, dieses können sie wenn sie wollen wahrnehmen müssen aber nicht
die Entscheidung treffen deine Kinder und nicht du.
Welche Entscheidung die beiden treffen wird sich dann vor dem Familiengericht spätestens zeigen, wobei das ein jährige Kind dazu noch keine eigene Entscheidung treffen kann weil simpel zu jung
Genau diesen Satz musst du mal vorm Familiengericht äußern
erzähl mir dann bitte in allen Einzelheiten wie der Richter oder die Richterin dich ausgelacht hat ^^
du hast hier eine Frage gestellt, diese wurde beantwortet also wenn ich dir damit auf den Sack gehe Pech gehabt.
die kinder treffen überhaupt keine entscheidung - das können sie auch garnicht. wenn umgang genehmigt wird, werden sie wenn nötig auch zum umgang gezwungen. in diesem fall hier, wird es gründe geben, warum die km alles ablehnt
sorry aber deine Aussage ist definitiv falsch!
Wie gesagt bei dem einjährigem Kind wird es da noch nicht möglich sein zu fragen aber das 5 jährige Kind ist bereits alt genug und wird vor Gericht befragt und das Gericht folgt den Wünschen des Kindes.
Wider dem Willen eines Kindes darf ferner der Kontakt nicht mit Zwang umgesetzt werden. Da spricht nicht nur die Psychologie dagegen sondern auch die Grundrechte eines jeden Kindes.
deine aussage ist wie immer falsch. fünfjährige kinder werden vor gericht nicht gehört und sind nicht in der lage eigene meinungen vorzubringen. was sie sagen würden, ist das was mami gerne möchte.
das umgangsrecht wird auch wenn nötig mit einem umgangspfleger und gerichtsvollzieher durchgesetzt. aslo auch mit zwang. die kinder haben kein mitspracherecht in diesen sachen und die grundrechte werden dabei nicht verletzt. troll woanders weiter und nun geh spielen in deinen sandkasten.
Der Troll bist du hier. Ich hab da mal 2 Quellen für meine Aussage rausgesucht. Es steht dir frei diese rechtlich zu widerlegen, sofern du es kannst
Ach ja ein Gerichtsvollzieher hat damit 0 zu tun, schon allein an der Aussage merkt man du hast keine Ahnung aber dafür ne große Klappe
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"Kann das Kind den Umgang verweigern?Was passiert, wenn das Kind den Umgang nicht will? Muss ein Kind gegen seinen Willen zum Vater? Man darf ein Kind nicht zum Umgang zwingen, wenn es diesem ablehnend entgegensteht. Dies stellt eine Missachtung des Kindeswillens dar und bedeutet letztendlich eine Kindeswohlgefährdung."
Quelle:
"Umgekehrt darf man ein Kind aber nicht zum Umgang zwingen, wenn das Kind dem Umgang tatsächlich ablehnend gegenübersteht. Denn dies würde eine Missachtung des Kindeswillens und damit letztlich eine Gefährdung des Kindeswohls bedeuten. In diesem Zusammenhang kommt es auch nicht darauf an, ob der Kindeswille – tatsächlich oder vermeintlich – “manipuliert” ist. Denn auch ein manipulierter Kindeswille hat aus der Sicht des Kind Anspruch auf Berücksichtigung und darf nicht einfach gebrochen” werden."
Quelle: https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/umgangsrecht/umgangsrecht-und-kindeswillen/
Sie blockiert mich auf WhatsApp und Telefon blockiert und meine Kinder vermissen mich aber ex frau lässt nichts zu leider habe ich keine Beweise außer bilder mit meinen Kindern beim Spielplatz vor 1 monat