Die Enkelin verweigert uns den Urenkel?

3 Antworten

Es gibt mittlerweile Urteile wonach auch Großeltern ein Umgangsrecht haben. Allerdings seid ihr Urgrosseltern ob es für euch also zutrifft, da ihr eure Enkelin grossgezogen habt lässt sich nicht sagen.

Den Großeltern wird dabei ein Umgangsrecht zu Feiertagen und alle 2 Monate ein paar Stunden eingeräumt. Also ein allzugroßes Umgangsrecht könnt ihr sowieso nicht erwarten.

Solltet ihr allerdings glauben, das es dem Kind nicht gut geht wendet euch an den Vater und versucht zusammen über das Jugendamt etwas zu erreichen.

Claudia4711 
Fragesteller
 05.09.2017, 12:03

..wir haben zum Kindsvater und seinen Eltern einen Kontakt , auch der Vater muss kämpfen um sein Kind zu sehen..!

Eine solche Entwicklung ist natürlich sehr traurig.

Leider habt Ihr keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass Kind zu sehen.

Claudia4711 
Fragesteller
 05.09.2017, 12:05

wir werden einen anwalt zu Rate ziehen müssen !

Nightlover70  05.09.2017, 12:08

Das wäre sicher nicht verkehrt.
Zumal ich mir ein bisschen Sorgen mache, ob es dem Kind auch gut geht. Wenn alles nach außen abgeschottet wird ist das oftmals kein gutes Zeichen.

Ich zitiere mal:

Grundsätzlich gilt: Nach § 1685 BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) können auch andere Personen als die Eltern
Umgang mit dem Kind verlangen. Besonders hervorgehoben sind gemäß § 1685
I BGB die Großeltern des Kindes. Die dürfen Umgang mit dem Enkel
verlangen, wenn er dem Kindeswohl dient bzw. wenn zwischen ihnen eine
feste Bindung besteht. Dabei müssen die Großeltern jedoch
berücksichtigen, dass das Erziehungsrecht der Eltern stets Vorrang hat.
Aber: Eltern dürfen den Großeltern den Kontakt mit dem Enkel nicht ohne
Grund verweigern. Auch ein Streit zwischen den Kindseltern und
Kindsgroßeltern reicht in der Regel nicht aus, um diesen den Umgang mit
dem Kind zu verbieten. Und: Haben die Großeltern bereits in der
Vergangenheit häufig ihr Enkelkind für einige Zeit bei sich gehabt, so
spricht generell nichts dagegen, den Umgang auch in der Zukunft
entsprechend beizubehalten.

Also, im schlimmsten Fall, den Anwalt einschalten.