Darf man des besuchsrecht nach einem pferdeverkauf verbieten?
Hallo, es ist so wir haben letztes Jahr unsere stute verkauft bzw zur verfügung gestellt und dann verkauft da die dame uns zuversichert hat unsere stute jederzeit zu besuchen, wir haben sie dann letztes Jahr besucht 1 mal mit unserer tochter (die nicht wusste das ihre weibi nicht mehr ihr pferd ist) weil ihr das sonst den boden unter den füßen weggerissen hätte, das wusste die dame auch, nun ist es so das wir gefragt haben ob wir sie wieder besuchen können und wann sie mal zeit hat, darauf hin kam sie möchte auf keinen fall mehr einen persönlichen kontakt, es ist leider im vertrag nur das vorverkaufsrecht geregelt allerdings hatte sie es uns mehrfach persönlich und vor zeugen zuversichert das wir sie jederzeit gerne besuchen können, das war bedingung für den kauf sonst hätten wir sie nie verkauft, was haben wir für recht und was kann ich tun um dagegen vorzugehen?
12 Antworten
ich kann verstehen, dass die eigentümerin des pferdes das drama nicht auf dem hof haben möchte.
pferd verkauft ist pferd verkauft.
bei pferd zur verfügung wäre es was anderes.
und wenn man das pferd, das man der tochter gekauft hat, verkauft, muss man es ihr wenigstens sagen.
wenn man andere dinge im leben auch so regelt, hat man ein kind, das auf wackligem boden steht - und schneller grosselternpflichten, als einem lieb ist.
Das ist mehr als Problematisch.
Ihr habt den schriftlichen Kaufvertrag über das Pferd, in dem das nicht festgehalten ist.
All die Zeugen, all die Chatverläufe, die du jetzt aufführst beweisen nur, dass es IRGENDWANN mal angeboten wurde bzw. ggf. irgendwann mal Bedingung für den Kauf war, doch nicht, dass der Kaufvertrag über das Pferd tatsächlich zu den entsprechenden Konditionen abgeschlossen wurde.
Das mit eurer Tochter hättet ihr allerdings schon vorher regeln müssen, um ehrlich zu sein.
Wenn es schriftlich im Kaufvertrag vereinbart wurde ja, ansonsten nicht.
Und selbst wenn ihr es schriftlich abgeschlossen hättet, verkauft und verkauft.
Es wäre eure Aufgabe als Eltern gewesen, das Kind darauf vorzubereiten. Letztes Jahr... Das klingt ja so, als ob das mindestens zu Mitte des Jahres passiert ist und ihr nur ganz ganz selten da wart - du schreibst was von ein mal...
Also nein, die neue besitzerin muss sich an gar nix halten, was nicht im Kaufvertrag steht und ist vermutlich auch ganz froh darum.
weil ihr das sonst den boden unter den füßen weggerissen hätte
Es war Eure Entscheidung... und es ist Eure Pflicht(?) Euer Kind darauf vorzubereiten...
.. und es nicht irgendeinem Umstand zu überlassen.
Es muss ja nicht sein, dass sie dies ausgerechnet von der neuen Besitzerin erfährt.
Kritik an Euch selbst wäre angebrachter als an der neuen Besitzerin. Und ja, sie darf den Besuch verweigern.
Sie dürfte auch einen Wechsel des Stalls oder des Ortes/Umzug - ungefragt - vornehmen... mit dem gleichen Problem für Eure Tochter.
Weil sie die neue Besitzerin ist.
Man kann nicht alles haben. Verkauf(spreis) und Verfügungsgewalt über das Pferd.
Weil solche Bedingungen sittenwidrig und somit ungültig sind.
Wenn man ein Tier kauft oder verkauft, sollte man so gut informiert sein das zu wissen. Gehört zu seriöser Tierhaltung dazu.
Ja darum geht es ja auch garnicht. wieso sollte sie da recht haben es uns zu verbieten wenn das die bedingung für den verkauf war ?