Darf man des besuchsrecht nach einem pferdeverkauf verbieten?

12 Antworten

ich kann verstehen, dass die eigentümerin des pferdes das drama nicht auf dem hof haben möchte.

pferd verkauft ist pferd verkauft.

bei pferd zur verfügung wäre es was anderes.

und wenn man das pferd, das man der tochter gekauft hat, verkauft, muss man es ihr wenigstens sagen.

wenn man andere dinge im leben auch so regelt, hat man ein kind, das auf wackligem boden steht - und schneller grosselternpflichten, als einem lieb ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Das ist mehr als Problematisch.

Ihr habt den schriftlichen Kaufvertrag über das Pferd, in dem das nicht festgehalten ist.

All die Zeugen, all die Chatverläufe, die du jetzt aufführst beweisen nur, dass es IRGENDWANN mal angeboten wurde bzw. ggf. irgendwann mal Bedingung für den Kauf war, doch nicht, dass der Kaufvertrag über das Pferd tatsächlich zu den entsprechenden Konditionen abgeschlossen wurde.

Das mit eurer Tochter hättet ihr allerdings schon vorher regeln müssen, um ehrlich zu sein.

Wenn es schriftlich im Kaufvertrag vereinbart wurde ja, ansonsten nicht.

Und selbst wenn ihr es schriftlich abgeschlossen hättet, verkauft und verkauft.

Es wäre eure Aufgabe als Eltern gewesen, das Kind darauf vorzubereiten. Letztes Jahr... Das klingt ja so, als ob das mindestens zu Mitte des Jahres passiert ist und ihr nur ganz ganz selten da wart - du schreibst was von ein mal...

Also nein, die neue besitzerin muss sich an gar nix halten, was nicht im Kaufvertrag steht und ist vermutlich auch ganz froh darum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin
weil ihr das sonst den boden unter den füßen weggerissen hätte

Es war Eure Entscheidung... und es ist Eure Pflicht(?) Euer Kind darauf vorzubereiten...

.. und es nicht irgendeinem Umstand zu überlassen.

Es muss ja nicht sein, dass sie dies ausgerechnet von der neuen Besitzerin erfährt.

Kritik an Euch selbst wäre angebrachter als an der neuen Besitzerin. Und ja, sie darf den Besuch verweigern.

Sie dürfte auch einen Wechsel des Stalls oder des Ortes/Umzug - ungefragt - vornehmen... mit dem gleichen Problem für Eure Tochter.

Lunamaxlmedy 
Fragesteller
 15.04.2022, 21:17

Ja darum geht es ja auch garnicht. wieso sollte sie da recht haben es uns zu verbieten wenn das die bedingung für den verkauf war ?

0
GutenTag2003  15.04.2022, 21:39
@Lunamaxlmedy

Weil sie die neue Besitzerin ist.

Man kann nicht alles haben. Verkauf(spreis) und Verfügungsgewalt über das Pferd.

6
Goodnight  21.07.2022, 10:07
@Lunamaxlmedy

Weil solche Bedingungen sittenwidrig und somit ungültig sind.

Wenn man ein Tier kauft oder verkauft, sollte man so gut informiert sein das zu wissen. Gehört zu seriöser Tierhaltung dazu.

0