Besuchsrecht im Mutter-Kind-Heim als Vater
Hallo ich habe folgende Frage:
meine Freundin ist mit meiner Tochter in einem Mutter-Kind-Heim untergebracht. Wir waren während der Schwangerschaft getrennt und sind jetzt aber wieder zusammen und des läuft alles super. Ich habe auch die Vaterschaft anerkannt und möchte auch das Sorgerecht beantragen. Meine Frage ist: als Vater habe ich doch das Recht mein Kind wo und wann ich will zusahen, oder? Wie ist das dann mit den Besuchstzeiten im Mutter-Kind-Heim zu vereinbaren. Ich wohne knapp 200km von meiner Tochter und meiner Freundin weg und ich denke, es ist verständlich, dass ich nach so einer langen Reise meine Tochter nicht bloß 3, 4 Stunden sehen will. Dürfen die mir das überhaupt vorschreiben, wenn ich der anerkannte Vater bin?
3 Antworten
Hallo ,
auch wenn Du der anerkannte Vater bist , hast Du Dich an die Besuchsregeln die man Dir vorgibt zu halten !
Du kannst das Sorgerecht beantragen , was aber noch lange nicht heisst , dass Du dein Kind auch bekommst ! Da spielen eine Menge Faktoren mit und die Spielregeln bestimmt das Jugendamt , was wohl zur Zeit die Vormundschaft für dein Kind hat ?
Solange deine Freundin Minderjährig ist und in dieser Einrichtung lebt , wirst Du mit Sicherheit nicht die kleinste Chance auf das Sorgerecht für dein Kind haben !
Von Heimseite aus , wird man auch erst mal shen wollen , in wieweit Du mit deiner Freundin und deinem Kind klar kommst ! Demnach legen sie auch Besuchszeiten ect. fest !
GLG und viel Erfolg , wünscht Dir ,clipmaus :-))
So ein Quark. Seit Frühjahr letzten Jahres hat er einen Anspruch auf die gemeinsame Sorge.
nein meine Freundin ist 19, also volljährig. Und sie hat auch die Vormundschaft für unsere Tochter
Nein, dieses Recht hast Du nicht.
Du hast Dich an die Besuchszeiten des Heimes zu halten, sonst droht Dir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Aber - nur redenden Menschen kann geholfen werden. Bei einer solchen Entfernung sind die Erzieher dann meist auch etwas toleranter.
Das mußt du mit dem Heim , bzw. der zuständigen Person besprechen. Es gibt da sicher auch Regeln, genauso wie im normalen Umgang. Evtl. auch einen Anwalt befragen, oder mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen.