Jugendamt als Hilfe ?
Hallo ich bin getrennt von meiner Freundin und ich habe 2 Kinder mit ihr und ich darf von ihr die kinder besuchen aber nicht zu mir nehmen in meiner wohnung weil sie das nicht will und ich habe kein Sorgerecht nur Vaterschaftanerkennung gibt es da irgent eine hilfe oder lösung das ich die kinder zu mir nehmen darf als besuch? Und wo muss ich mich melden als hilfe
5 Antworten
Du hast ein Recht auf Umgang mit deinen Kindern, und nur weil deine Ex nicht will, dass sie mal bei dir über Nacht bleiben, muss das auch nicht so sein!
Du kannst also duchaus, wenn du dich bei den Umgangsregeln benachteiligt siehst, den Rechtsweg gehen. Dazu musst du vor dem Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen.
Wies mit der Pflicht für einen Anwalt dabei ausschaut weiß ich gerade nicht, ich rate aber einen zu konsultieren.
lg, Nicki
Kontaktiere einen Anwalt für Familienrecht. Dort wird Dir geholfen.
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Du bittest um ein gemeinsames Beratungsgespräch beim Jugendamt. Dort trägst du ganz sachlich deinen Wunsch vor, mehr Zeit mit deinen Kindern zu verbringen. Du willst die Kinder auch gern zu dir mit nachhause nehmen und nach einer kurzen Gewöhnungszeit auch über Nacht haben. Wenn du Glück hast, hast du einen Sachbearbeiter, der euch kurz die Rechtslage schildert und betont, dass beide Elternteile für das Kind wichtig ist. Dies übt einen gewissen Druck auf die Mutter aus, wenn sie hört, dass sie Umgang nicht ohne Grund derartig beschränken kann. Evtl stimmt sie dann zu. Andernfalls musst du zum Familiengericht. Denn das Jugendamt kann keinen Umgang anordnen.
2. Du gehst direkt zum Familiengericht und lässt den Umgang gerichtlich festsetzen. Das Jugendamt ist hier verfahrensbeteiligt und daher musst du auch hier ein Gespräch mit dem Jugendamt führen.
Variante 1 dauert zeitlich etwas länger, wenn es scheitert. Wenn Variante 1 dagegen gelingt, ist es deutlich kostengünstiger.
Das Gesetz kennt keine feste Regelung. Es besagt nur, dass das Kind das Recht auf den Umgang mit den Eltern habe und die Eltern die Pflicht auf Umgang mit dem Kind.
Hier ein Infolink (Familienrecht): https://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/besuchsrecht.html
Aber (22 Jahre verheiratet, 2 Kinder, Sektenscheidung) ohne Rechtsbeistand wirst du im feministischen Gender Deutschland als Vater nichts erreichen, und mit Rechtsbeistand nur sehr wenig, da immer noch eine Ungleichbehandlung Mann/Frau was das Kind, die Kinder betrifft auf der "Tagesordnung" (gerichtliche Entscheidungen zum Kindeswohl) besteht (eigene Erfahrung).
Bei sowas wende dich am besten an einen Anwalt (Familienrecht) und lass es dann über das Familiengericht laufen, so wirst du vermutlich auch bessere Chancen haben damit sich da überhaupt was tut.