Wirtschaftswissenschaften

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Kann mir jemand diese Art von Geschäften erklären?

Hallo liebe Menschen Ein Freund von mir macht seit einem Jahr eine Art Job, der mir recht seltsam vor kommt.. Es geht darum, dass er immer wieder käufer und Verkäufer von zum Beispiel Gold, wertvollen Gemälden oder bitcoin versucht, zu vermitteln. Sein Ziel ist eben, eine gewisse Provision zu bekommen für die Vermittlung. Allerdings kommt mir das ganze etwas komisch vor, da er das jetzt schon lange macht und noch nie einer dieser "Deals" zustande gekommen ist. Er meint, er hat Kontakt zu Millionären und sehr einflussreichen Personen. Er ist allerdings auch oft etwas leichtgläubig.. Jetzt frage ich mich... Was ist das genau, was er da macht? Hat es einen Namen? Tun das noch mehr Menschen? Und ist es überhaupt wirklich möglich, auf diese Weise Geld zu bekommen? Und wenn es funktionieren kann, dann... ist das überhaupt wirklich rechtens hier in Deutschland? Ich wäre dankbar für jede Antwort ^^

Habe ich mit dem Kauf eines AEG Elektroherdsets die deutsche Wirtschaft angekurbelt?

Ich habe spontan ein AEG Elektroherdset für 700 € online gekauft, da mein alter Herd plötzlich kaputtging. Laut Produktdatenblatt ist AEG „Made in Germany“. Bedeutet das, dass ich durch diesen Kauf die deutsche Wirtschaft unterstützt habe? Da der Kauf ungeplant war, könnte man das als plötzliche Nachfrage bezeichnen. Solche Nachfrageschübe tragen doch dazu bei, die Konjunktur anzukurbeln, Arbeitsplätze zu sichern und vielleicht sogar aus einer Rezession herauszukommen, oder? Zusätzlich denke ich, dass mein Beitrag zum Wirtschaftswachstum vor allem in der Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland sichtbar wird, da solche Käufe die Produktion fördern. Wie seht ihr das? War mein Kauf ein bemerkenswerter Push für die deutsche Wirtschaft?

Subventionszahlung unter vollkommenen Wettbewerb?

Moin, ich habe eine Frage: Und zwar warum führt diese Subventionszahlung zu einem Wohlfahrtsverlust? Ich mein in den Lösung steht eine Erklärung aber ich verstehe sie trotzdem nicht. Ich mein, die rote Kurve ist ja die Kurve die die Subventionszahlung berücksichtigt und dann sucht man sich ja den SP mit der Angebotskurve. In der Erklärung steht das die ZB < GK ist aber das stimmt ja nicht weil man wenn man sich die rote Kurve anguckt und die Angebotskurve werden ja nur die Einheiten gehandelt, wo ZB der roten Kurve > GK der Angebotskurve ist. Oder muss man dort trotzdem noch die schwarze Kurve also die ohne Subventionszahlung berücksichtigen? Kann jemand Erklärung liefern?
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Müssen die 10 Euro Postgebühr noch zur BMG addiert werden?

AufgabeLesen Sie hierzu Abschn. 10.1 Abs. 3 S. 14 UStAE! Die Sektkellerei Geist (Glücksstadt) liefert am 03.03.02 dem Gourmetkoch Alfons S. (München) Sekt für 2.000 € zzgl. 300 € Sektsteuer mit der Post per Nachnahme. Die Post kassiert bei Alfons S. 2.300 € zzgl. 10 € Zahlkartengebühr. Die Sektkellerei erhält von der Post AG 2.300 € ausgezahlt. Lösung: Die Sektkellnerei Geist erbringt an Alfons S eine Lieferung i.S.d. §3 Abs. 1 UStG durch VdV. Die Verschaffung der Verfügungsmacht erfolgt nach §929 S. 1 BGB durch Einigung und Übergabe. Die Leistung wird gem. §3 Abs. 6 S.1 u. 2 am 03.03.02 mit Beginn der Beförderung in Glücksstadt erbracht. Die Leistung erfolgt im LAT. Die Gegenleistung ist der vereinbarte Kaufpreis. Die Leistung ist steuerbar gem. §1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG und steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung gem. §4 UStG. BMG ist nach §10 Abs. 1 S.1, 2 UStG, alles, was der LE aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der USt. Die Beträge, die für die Zahlungsabwicklung durch die Post erhoben werden, werden nicht zur Bemessungsgrundlage der USt gerechnet, da sie separat für den Zahlungsprozess und nicht für die Lieferung der Ware selbst erhoben werden. Der Steuersatz beträgt gem. §12 Abs. 1 UStG 19%. Gegenleistung: 2.300 Euro abzgl. USt i.H.v. 300 Euro = BMG = 2.000 Euro Bei Versendungen per Nachnahme ist als Entgelt für die gelieferte Ware der vom Empfänger entrichtete Nachnahmebetrag - ohne Umsatz- steuer - anzusehen, der auch die Zahlkarten- oder Überweisungsgebühr einschließt (