7 Antworten

Ja

Es gibt genaue Kriterien wann u-haft angeordnet werden darf. Und hier hat der zuständige Richter wohl keine Gründe gesehen. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht im wilden Westen

Da offenbar keinerlei Absicht vorlag...

Im übrigen bedeutet das NICHT, dass der Täter ohne Knast davon kommen wird. Es bedeutet nur, dass er nicht in Untersuchungshaft kommt. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Denn in Untersuchungshaft kommt man nur bei ganz wichtigem Grund. Das ist keine vorweggenommene Strafe.

Ja

So unglaublich es ist, wenn der Täter "auf freiem Fuß" ist,

wäre selbstverständlich jede:r an seiner Stelle auf freien Fuß gesetzt worden. Freigesprochen ist niemand.

Warum sollte es Unterschiede geben? 🤔


xubjan  18.05.2025, 10:50

Wobei er nicht wirklich "freigekommen" ist. Die Anklage folgt ja noch und was dann draus wird, wird man sehen.

FAQxJenosse  18.05.2025, 10:50

Wer votet hier down? Dazu fällt mir nur eins ein...

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Traurig.

Es ist ein Armutszeugnis, dass dieser Mensch wieder auf freien Fuß gekommen ist. Aber Fehler passieren. Ich hoffe dass das ganze zumindest bei der Gerichtsverhandlung richtig gestellt wird.

Die Begründung des Richters kann sich ja keiner anhören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

xubjan  18.05.2025, 11:07

Als Experte für Polizei solltest du erst mal aufmerksam den Artikel lesen, bevor du dich von einer Überschrift verleiten lässt, etwas falsches anzunehmen.

Dann fällt dir womöglich auf, dass es hier nach aktuellem Stand keinerlei absichtliche Verletzung des Polizisten gab. Und wie du sicher weißt, ist "Polizeiautos beschädigen" kein Grund, jemanden dauerhaft in U-Haft zu stecken.

HfPol110, UserMod Light  18.05.2025, 11:08
@xubjan

Stimmt, ich steche einem Polizeibeamten auch immer unabsichtlich ein Messer in den Hals.

Ich bitte dich, mach dich nicht lächerlich.

xubjan  18.05.2025, 11:09
@HfPol110, UserMod Light

Wende dich mit deiner Beschwerde an die ermittelnden Polizisten, die beteiligten Staatsanwälte und Richter. Denn die haben exakt das nun mal so fürs erste festgestellt.

Es ist schon abenteuerlich, dass ein Community-Experte für Polizei so tut, als wüsste er alleine aus einer Überschrift bereits zu 100%, was da genau ablief.

Wirklich abenteuerlich, was du abziehst.

xubjan  18.05.2025, 11:10
@Aegroti

Du kannst das sehen, wie du willst. Die direkt damit betrauten Experten sehen es komplett anders als du, der du nur eine Überschrift gelesen hast und den Rest einfach verleugnest.

HfPol110, UserMod Light  18.05.2025, 11:11
@xubjan

Wie gesagt, passiert mir auch ständig. Mal vergewaltigt man aus Versehen eine Frau und danach sticht man aus Versehen ein Messer in den Hals.

Daher sage ich ja. Ich hoffe das diese falsche Entscheidung vom Haftrichter durch das Gericht bei der Verhandlung richtig gestellt wird.
Das man das überhaupt erklären muss ist überaus peinlich.

Funship  18.05.2025, 11:13
@HfPol110, UserMod Light

Dass jemand wie du im Polizeidienst ist, ist eine Schande. Minimales Rechtsverständnis sollte man eigentlich voraussetzen können.

xubjan  18.05.2025, 11:16
@HfPol110, UserMod Light

Bleib ruhig bei deiner oberpeinlichen Vorstellung. Vielleicht solltest du kündigen und deinem Vorgesetzten mitteilen, dass du keine Ahnung von deinem Beruf hast.

Schönes Leben noch.

HfPol110, UserMod Light  18.05.2025, 11:27
@Aegroti

Was soll der Fall oben mit U-Haft zutun haben?
In unserem Fall wird ein Polizeibeamter mit einem Messer in den Hals gestochen und lebensbedrohlich verletzt. Er kann nur durch eine Notoperation gerettet werden.

In deinem Fall zündet jemand einen Stoffetzen an und klaut eine Jacke. Wieso sollte derjenige in U-Haft?

Äpfel mit Steaks verglichen.

Aegroti  18.05.2025, 11:30
@HfPol110, UserMod Light

Immerhin hat der einen ganzen Zug gefährdet, da sitzen auch Menschen drin. Ich stehe doch an Deiner Seite, ich hätte den Messerstecher auch eingesperrt bis zum Gerichtsurteil, habe allerdings nichts zu sagen. Und auch Mannheim, wo es immer noch kein Urteil gibt, ist mir noch in guter Erinnerung.

Pida45  18.05.2025, 11:05

In diesem Kontext darf kein Fehler passieren. Hab erst vor kurzem mitbekommen, dass jemand 38 Jahre unschuldig im Knast saß. So was ist einfach unfassbar.

HfPol110, UserMod Light  18.05.2025, 11:06
@Pida45

Klar darf kein Fehler passieren.

In dem Fall ist die Tatbeteiligung aber gesichert und klar. Es besteht kein Verdacht, dass die Person die Tat begangen hat.

Somit ist diese Aussage hier unpassend. Zumal es um U-Haft ging.

Pida45  18.05.2025, 11:08
@HfPol110, UserMod Light

"In dem Fall ist die Tatbeteiligung aber gesichert und klar. Es besteht kein Verdacht, dass die Person die Tat begangen hat."

Das verstehe ich nicht. Ich dachte die wüssten, dass der das war!?

HfPol110, UserMod Light  18.05.2025, 11:09
@Pida45

In einem Fall in dem eine Person 38 Jahre unschuldig im Gefängnis saß, gab es wohl keine eindeutigen objektiven Beweise, sondern nur eine Reihe von Indizien.

In diesem Fall wurde die Person aber vor der Wache, nach der Tat festgenommen. Es ist also ausgeschlossen, dass die Person die Tat nicht begangen hat. Sie ist gesichert der Täter.

xubjan  18.05.2025, 11:13
@HfPol110, UserMod Light

Und niemand bestreitet, dass die Person Polizeiautos beschädigt hat. Derzeit wirft ihm aber auch niemand vor, den Polizisten vorsätzlich verletzt zu haben. Als Experte für Polizei solltest du aber wissen, dass damit eine U-Haft eben nicht mehr so wirklich in Frage kommt.

HfPol110, UserMod Light  18.05.2025, 11:29
@xubjan

Bei einer Stichverletzungen in den Hals von einen Polizeibeamten ist es inakzeptabel, dass die Person nach wenigen Stunden wieder auf freiem Fuß ist.
Es wird immer noch wegen Totschlags ermittelt, sodass natürlich ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum steht und das auch noch bei einem Staatsdiener, was strafverschärfend dazu kommt.
So etwas gibt es nur in Deutschland. Inakzeptabel, mehr muss man dazu nicht sagen.

xubjan  18.05.2025, 19:25
@HfPol110, UserMod Light

Weder das eine noch das andere reicht für eine U-Haft aus. Wärst du wirklich Polizist, wüsstest du das oder du hast 0 Ahnung von seinem Job. Dabei bleibt es.

Ja. Dass du keine Ahnung von unseren Gesetzen hast, ist jedem ersichtlich. Mehr muss man dazu nicht mehr sagen.

Ja

7 Stunden zeigen eigentlich nur, wie unkooperativ sich der Beschuldigte verhalten hat.