Wird auch die nächste Regierung, ohne die AfD, erneut auf ein Sondervermögen angewiesen sein?

Nein 57%
Ja 43%

7 Stimmen

4 Antworten

Ja nee is klar, die AfD setzt dann einfach ein paar ihrer Partei Großspenden ein um ein Sondervermögen zu vermeiden......

Wahrschewinlicher ist es das sie einen Selbstbedienungsladen eröffnen und ihn "Sonderopfer Parteiversagen vergangener Regierungen" nennen um sich daran zu degustieren.

Die Partei mit dem Opferabo kann nicht aktiv gestalten.......

Nein

Ich würde bezweifeln, dass irgendeine Regierung auf die Schuldenaufnahme durch Sondervermögen angewiesen ist. Aber regieren macht halt weniger Spaß und ist schwieriger, wenn der finanzielle Spielraum stark begrenzt ist.

Nein

Nein,

es ist stark zu vermuten das die Regierung alleine die Finanzierung der Pflegeversicherung nicht hinbekommen wird ,und es sich nicht traut Vollversagen einzugestehen und den Pflichtbeitrag auf 8% anzupassen,sofern man den Status Quo nur halten will,oder auf etwa 10% des Bruttoeinkommens,

wenn man zigtausende Menschen nicht vor völliger Verarmung ( die Pflegeheimkosten übersteigen die Renten / Einkommen um ein Vielfaches !)

und den Einsatz jeglicher Rücklagen schützen möchte.

Interessanter Weise behalten SGB Empfänger Ihre Schonvermögen.

Grundsätzlich sollte da ein Aufschrei durch die Republik gehen,aber das ist zu wenig bekannt und die Betroffenen haben keine Lobby und keinerlei Kraft juristisch dagegen vorzugehen.


Ursusmaritimus  18.07.2025, 18:46
wenn man zigtausende Menschen nicht vor völliger Verarmung ( die Pflegeheimkosten übersteigen die Renten / Einkommen um ein Vielfaches !)

Bei Verarmung übernimmt die Gesellschaft die Kosten, aber warum soll das Vermögen oder das Häuschen mit Grundstück nicht für die eigene Pflege verwurstet werden und die Gesellschaft für die Kosten aufkommen?

Erbenschutz ist nicht vorgesehen.......

Rutscherlebnis  18.07.2025, 18:50
@Ursusmaritimus

So einfach ist das nicht.Vorhandene Rücklagen sind nicht zwingend von der zu pflegenden Person alleine aufgebracht.Wenn die Bedarfsgemeinschaft 40.000 Tacken Schonvermögen haben darf, die Familie zu pflegender nur 10.000 ist das einfach ein Schlag ins Gesicht, für Menschen die vorgesorgt haben.

Ursusmaritimus  18.07.2025, 18:53
@Rutscherlebnis

Ich kenne hier die genaue Rechtslage nicht, aber eine Bedarfsgemeinschaft sind mehrere Personen und in einer Ehe liegt das Schonvermögen, wo?

Rutscherlebnis  18.07.2025, 19:01
@Ursusmaritimus

Zu pflegende dürfen maximal 10.000 Euro besitzen ,bevor das Sozialamt einspringt.Geld das anderen in der Familie / Pflichtteil / Erbe etc./ Hausrücklagen etc. zugedacht sind ,dürfen nicht ! ausgezahlt oder transferiert werden.5000.- beträgt das Schonvermögen für Ehepartner. Ein absoluter Witz,bei Zahlbeträgen zwischen 3000.- und 5000.- im Monat, da die Anträge auf Sozialhilfe erst angenommen werden,wenn die Grenzen erreicht sind.

Ursusmaritimus  18.07.2025, 19:07
@Rutscherlebnis
Was ist Schonvermögen?
Das Schonvermögen ist ein bestimmter Betrag an Vermögen, der bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht herangezogen wird. Im Falle von Pflegeheimkosten bedeutet dies, dass Pflegebedürftige einen Teil ihres Vermögens behalten dürfen, ohne dass es für die Finanzierung der Heimkosten eingesetzt werden muss. 
Höhe des Schonvermögens:
Für alleinstehende Personen beträgt das Schonvermögen 10.000 Euro. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern, die beide pflegebedürftig sind, liegt das Schonvermögen bei 20.000 Euro, wobei jeder Partner 10.000 Euro behalten darf. 
Zweck des Schonvermögens:
Das Schonvermögen soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige nicht ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben. 
Weitere Vermögenswerte:
Neben dem genannten Barvermögen zählen zum Schonvermögen auch ein angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug sowie staatlich geförderte Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente). 
Immobilien:
Eine selbstgenutzte Immobilie kann ebenfalls zum Schonvermögen gehören, sofern sie angemessen ist und der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen weiterhin darin wohnen oder das Haus nach dem Tod des Pflegebedürftigen von den Angehörigen bewohnt werden soll laut einigen Quellen. 
Einsatz des Vermögens:
Das Sozialamt wird prüfen, ob der Pflegebedürftige mit seinem Einkommen und seinem Schonvermögen die Pflegekosten decken kann. Reichen diese nicht aus, wird das Sozialamt die restlichen Kosten übernehmen. 

So wie ich diesen Text lese muss der Pflegebedürftige nur "sein Vermögen" einbringen, das Vermögen des Ehepartners bleibt unberührt, auch bei Immobilien gibt es Sonderregeln.

Richtig ist wenn es Ungerechtigkeiten gibt sollte/muss man sie überarbeiten, an den Kosten Pflegeheim ändert es nichts.

Ursusmaritimus  18.07.2025, 20:01
@Rutscherlebnis

Ich habe keine persönlichen Erfahrungen, bis jetzt! Allerdings würde ich die Entscheidung gegen mich ggf. dem VDK vorlegen, die haben auch gute Anwälte.

Ja

Das sogn. Sondervermögen soll doch sowieso 12 Jahre laufen, also mindestens 3 Legislaturperioden!

MMn ist das auch richtig so, weil sich die Versäumnisse der letzten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte nicht in 4 Jahren ausgleichen lassen.