Wie lange hat man Zeit sich bei der Versicherung nach einer Frage zu melden? Es steht nirgendwo was. Private Haftpflicht.


25.07.2025, 08:36

Es geht um eine private Rechtsschutzversicherung. Bitte keine Fragen. Nur eure Meinung. Die Bearbeitungszeit wähle ich nach den meisten Stimmen (Publikumsjoker).


25.07.2025, 14:13

Ich meinte natürlich eine private Haftpflichtversicherung.

Wohnungsfrage.

Copy + Paste + Nicht aufgepasst = Verkackt...Naja

1 Woche? 40%
2 Wochen? 40%
4 oder noch mehr Wochen? 20%
3 Wochen? 0%

5 Stimmen

Zakalwe  25.07.2025, 08:21

Wer hat nach was gefragt?

Herziohjeohje 
Beitragsersteller
 25.07.2025, 08:35

Es geht um eine private Rechtsschutzversicherung. Bitte keine Fragen. Nur eure Meinung. Die Bearbeitungszeit wähle ich nach den meisten Stimmen (Publikumsjoker).

PeterP58  25.07.2025, 08:24

Worum geht es überhaupt!? o_O

Herziohjeohje 
Beitragsersteller
 25.07.2025, 08:36

Es geht um eine private Rechtsschutzversicherung. Bitte keine Fragen. Nur eure Meinung. Die Bearbeitungszeit wähle ich nach den meisten Stimmen (Publikumsjoker).

1 Antwort

Der Gesetzgeber schreibt keine fixe Frist für die Schadensmeldung vor.

Die Praxisorientierung sieht vor: so früh wie möglich, max. innerhalb von 3–7 Tagen.

Verträge können individuell kürzere Fristen enthalten – prüfen Sie daher unbedingt Ihre Versicherungsbedingungen.

Bei Verzögerung ohne triftigen Grund droht eine Kürzung oder Ablehnung der Leistungen.
Wenn es nun definitiv um eine PHV geht......

Vorsorglich:
Bei der Rechtsschutzversicherung gelten ebenfalls keine gesetzlich normierten Meldefristen, aber es besteht die Obliegenheit des Versicherten, den Versicherungsfall „unverzüglich“ – also ohne schuldhaftes Zögern – zu melden. Diese Pflicht ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) geregelt, z. B. in § 17 ARB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler