Wie lange hat man Zeit sich bei der Versicherung nach einer Frage zu melden? Es steht nirgendwo was. Private Haftpflicht.
Es geht um eine private Rechtsschutzversicherung. Bitte keine Fragen. Nur eure Meinung. Die Bearbeitungszeit wähle ich nach den meisten Stimmen (Publikumsjoker).
Ich meinte natürlich eine private Haftpflichtversicherung.
Wohnungsfrage.
Copy + Paste + Nicht aufgepasst = Verkackt...Naja
5 Stimmen
Wer hat nach was gefragt?
Es geht um eine private Rechtsschutzversicherung. Bitte keine Fragen. Nur eure Meinung. Die Bearbeitungszeit wähle ich nach den meisten Stimmen (Publikumsjoker).
Worum geht es überhaupt!? o_O
Es geht um eine private Rechtsschutzversicherung. Bitte keine Fragen. Nur eure Meinung. Die Bearbeitungszeit wähle ich nach den meisten Stimmen (Publikumsjoker).
1 Antwort
Der Gesetzgeber schreibt keine fixe Frist für die Schadensmeldung vor.
Die Praxisorientierung sieht vor: so früh wie möglich, max. innerhalb von 3–7 Tagen.
Verträge können individuell kürzere Fristen enthalten – prüfen Sie daher unbedingt Ihre Versicherungsbedingungen.
Bei Verzögerung ohne triftigen Grund droht eine Kürzung oder Ablehnung der Leistungen.
Wenn es nun definitiv um eine PHV geht......
Vorsorglich:
Bei der Rechtsschutzversicherung gelten ebenfalls keine gesetzlich normierten Meldefristen, aber es besteht die Obliegenheit des Versicherten, den Versicherungsfall „unverzüglich“ – also ohne schuldhaftes Zögern – zu melden. Diese Pflicht ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) geregelt, z. B. in § 17 ARB.