Verhaltensbedingte Kündigung im öD?

Ja, definitiv 67%
Nein, man kann entlassen werden wie überall auch 25%
Andere Meinungen 8%

12 Stimmen

lesterb42  17.08.2025, 10:31
im öD tätig

Beamter?

Malaya935 
Beitragsersteller
 17.08.2025, 10:34

sowohl als auch...also Beamter oder Angestellter

3 Antworten

Bevor gegen einen Beamten ein Dizi eingeleitet wird - ja da liegen die Hürden sehr hoch. Wenn der Beamte keine Arbeitsleistung bringt - liegt es an dessen Vorgesetzen. Ist er selbst der Vorgesetzte - freut man sich am Besten, dass er dann wenigstens auch nichts kaputt macht. Die Konsequenz wäre eine schlechte Beurteilung, was ihn aber auch nicht interessiert wenn er bereits am Ende der Karriere.

Diese Person als Dienstherr wieder los zu werden - gelingt fast nicht. Mit etwas Glück kann man ihn versetzen.

Bei deinem Kollegen: vermutlich gab es maximal eine anonyme Anzeige oder überhaupt keine Beweise. Gibt auch die theoretische Möglichkeit, dass er trotz Videos sein Pensum erfüllt hatte.

Bei Angestellten - Arbeitszeitbetrug an der Stechuhr wird immer geahndet.

Schlechtleistung - ist sehr schwer nachzuweisen,.da keine Referenzwerte vorhanden sind. Gibt immer Beschäftigte, die in zwei Stunden mehr vom Tisch bekommen wie andere in vier. Da scheint bei meinen Bekannten in der freien Wirtschaft aber zumindest ähnlich zu sein.

Mobbing oder Bossing wird erfolgreich ignoriert. Hier hilft dem Opfer nur die Flucht.

Andere Meinungen

Beamte sind im öffentlichen Dienst. Aber nicht jeder im öffentlichen Dienst ist Beamter. Nicht durcheinander würfeln.

Angestellte im öffentlichen Dienst, was sehr, sehr viele sind, stehen nicht anders als jeder andere Beschäftige im privaten Sektor da. Ein großer Teil der Sachbearbeiter oder Geschäftszimmerleute in z. b. einem Polizeirevier sind nur Angestellte, weil man dafür keine Beamten braucht.

Bei Beamten ist das Kündigungsrecht anders und sehr viel enger, aber auch erst nach einer gewissen Beschäftigungsdauer.

Vor einiger Zeit stand in der MoPo ein Bericht über einen Ausbilder an der Polizeiakademie Hamburg, der beim Drogenhandel erwischt wurde. Kündigung nicht möglich, das geht erst ab Verurteilungen ab einem Jahr, er bekam weniger. Er bleibt im Polizeidienst, aber hat jetzt natürlich den letzten Scheißjob irgendwo.

Deutlich mehr als in der freien Wirtschaft, definitiv. Ob Beamter oder nicht, es ist im öD generell deutlich schwieriger und seltener, dass so etwas passiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler für Warehouse Logistics