Sollte man alle noch gültigen Gesetze aus Nazizeit generell als ungültig erklären?

Nein 91%
Ja 9%

11 Stimmen

5 Antworten

Nein

Soll das auch für Gesetze gelten, die bereits vor der Nazi-Zeit entstanden sind und die auch während dieser Zeit gültig waren und dort fortgeführt wurden?

Dann viel Spaß bei der Abschaffung des BGB, der Verordnungen und der vielen vielen Bezugnahmen auf dieses Gesetz. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde am 18. August 1896 verkündet und trat am 1. Januar 1900 in Kraft

Nein

Nicht bei jedem Gesetz aus dieser Zeit handelt es sich – auch aus heutiger Sicht – um NS-Unrecht.

Würde man sämtliche Gesetze aus der NS-Zeit wieder aufheben, würde es z. B. auch die Stadt Hamburg in ihrer heutigen Form nicht mehr geben, denn die wurde erst durch das "Groß-Hamburg-Gesetz" von 1937 gebildet. Altona und Wandsbek müssten dann an Schleswig-Holstein abgegeben werden und Harburg an Niedersachsen.

Nein

Es gibt durchaus auch Gesetze aus dieser Zeit, die sinnvoll und gerecht sind bzw. die geändert wurden, um gerecht zu werden.

Alle Gesetze aus dieser Zeit, die dem Grundgesetz widersprechen, sind nach Art. 123 I GG sowieso unwirksam.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

wenn ich richtig informiert bin, wurden durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 bereits alle Gesetze mit Bezug zum Nationalsozialismus aufgehoben. Nach dem KG Nr. 1 gab es noch weitere Bereinigungsgesetze.

siehe auch hier: Gesetz Nr. 1 des Kontrollrats in Deutschland (1945) (verfassungen.de)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)
Nein

Wieso sollte man nur weil sie sus der nazi zeit sind sind sie ja nicht unbedingt schlecht