Soll die Wehrpflicht noch dieses Jahr kommen?
54 Stimmen
16 Antworten
Dazu fehlen im Moment leider die Mittel. Sobald diese Mittel verfügbar sind sollte man allerdings schauen, dass die meisten Menschen für den Ernstfall zumindest eine Grundausbildung haben.
Um Gottes Willen Nein bloß das nicht ,denn lieber den Krieg verlieren ,als mit den Spaken die da hin müssten rumzu eiern ohne Handy finden die doch nicht mal den Weg zum Schaizzhaus ohne sich sämtliche Knochen zu brechen gib solchen Wurzen bloß keine Waffe in die hand zack gleich tot weil zu geschickt mit der Kneifzange.nein lass die mal lieber mit dem Lastenfahrrad von ihren Erzeugern in das nächste Internat karren mit 19 -20 jahren scheint das einigermassen sicher ansonsten gilt wenn Fürze Gewicht haben ,isses Schaizze.
Es gibt die Wehrpflicht bereits. Es wird nur aktuell niemand verpflichtet.
Wird sie nicht, da die Bundeswehr dafür gar nicht ausgelegt ist derzeit.
Wer sich freiwillig meldet wird untergebracht (bei Eignung) und ausgebildet.
Also völlig egal ob hier wer dafür oder dagegen wäre...
für eine Grundausbildung - höchstens 6 Monate - jederzeit - sie sollte so gestaltet sein, dass sie auch für den Katastrophenschutz geeignet ist (vielleicht lässt sich das arrangieren) - Arbeitsrecht und Arbeitsverträge müssen angepasst werden - die Arbeitsplätze müssen den in die Grundausbildung geschickten Arbeitnehmern gesichert bleiben
für länger als 6 Monate : keinesfalls - es schadet der Wirtschaft und den Sozialversicherungssystemen, vor allem der Rente und der gesetzlichen Krankenkasse (schon wieder mal!!), weil weniger Geld in diese Kassen fließt - das muss erst finanziert werden - nochmalige Erhöhung des Bundeszuschusses ? (da wird jetzt schon herumgeheult!) - außerdem sind die Spezialkenntnisse, die man nach der Grundausbildung erhält, sehr schnell wieder veraltet - das ist also Unsinn und verschwendete Zeit und man benötigt zu viele Unterkünfte, sodass ein riesiger Teil des Sondervermögens in Baukosten fließen würde und nicht in die moderne Aufrüstung, wo es aber hingehört - ein paar Hundert Gebäude mit 6-Bett-Hasenställen und einem Stacheldrahtzaun drumherum und das länger als ein halbes Jahr des Lebens machen auch keine gute Stimmung, das trägt nicht zur Akzeptanz bei, sondern zu Frust und Verdruss
wenn das mit dem Ausgeben des Sondervermögens schiefläuft, weil ein paar Siebenschläfer immer noch -militärisch betrachtet- im letzten Jahrtausend leben und unverändert in ihren Träumen der guten Zeit mit Tschingderassabumm und riesigen Heer nachhängen, werden wir in ein paar Jahren auf einen riesigen Schuldenberg sitzen und mit der Verteidigung genau so weit sein wie jetzt
Arbeitsrecht : gut, dass man diese Regelung beibehalten hat
Sozialabgaben :
für Freiwillige ? kann sein Bemessungsgrundlage 1800,00 EUR pro Monat wäre aber zu wenig
für Wehrpflichtige? wer zahlt wohin und wie viel ? Bemessungsgrundlage ?
Das ist bereits so
https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/BJNR002930957.html
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
§ 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
(1) Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.
(2) Im Übrigen darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht aus Anlass des Wehrdienstes kündigen. Muss er aus dringenden betrieblichen ErfordernissenArbeitnehmer entlassen, so darf er bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst eines Arbeitnehmers nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigen. Ist streitig, ob der Arbeitgeber aus Anlass des Wehrdienstes gekündigt oder bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst zu Ungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt hat, so trifft die Beweislast den Arbeitgeber.
Als ob für Wehrdienstleistende keine Sozialabgaben getätigt werden würden...