Sind unsere Gesetze unfair?
Beispiele:
1)
Der Mobber der Beleidigt und psychisch foltert wird weniger bestraft als ein Mobbingopfer der ausrastet und dann mal nach langer Zeit zuschlägt.
2)
(Achtung, es soll kein Frauenhass verkörpern und nicht jede Frau ist so. Es ist nur ein Beispiel)
Es geht um ein verheiratetes Paar mit Kinder. Eine Frau foltert psychisch ihren Mann, weil sie ihn nicht mehr mag. Um ihm an ende noch einen rein zu drücken sagt sie das sie sich freuen wird das sie sich trennen wird und dabei sie die Kinder bekommt, sehr viel Geld von ihm bekommt und er schön unterhalt zahlen muss. Sie attackiert ihn impulsiv mit psychischer Gewalt.
Der Mann hält die psychische Folter nicht aus und wird aggressiv und benutzt seine körperliche Gewalt. Die Frau meint das er jetzt was erleben wird und ruft die Polizei, der Mann wird hauptsächlich bestraft.
3)
Coaches versprechen dinge und cerkaufen ihr Coaching für über 1000 Euro, Menschen zahlen es um dann zu merken das sie belogen wurden und nur wegen des Geldes aisgenutzt wurden. Die Person die reingelegt wurde will rechtlich was tun, aber scheitert.
Die Person will sich mit Körperlicher Gewalt rächen, weiß aber wenn sie das tut das er am ende bestraft wird, obwohl die andere Person in Wahrheit die schlechte Person ist und andere Menschen langfristig emotional schadet.
Sollten solche Coach betrüger nicht ins Gefängnis, weil sie Menschen wegen Geld ausnutzen?
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Sind unsere Gesetze unfair?
19 Stimmen
8 Antworten
Zu 1.)
Das Strafrecht unterscheidet nicht willkürlich zwischen psychischer und körperlicher Gewalt. Körperverletzung (§ 223 StGB) ist juristisch leichter zu beweisen, da sie sichtbare Folgen (z. B. blaue Flecken, ärztliche Atteste) hat. Psychische Gewalt oder Mobbing fällt häufig unter zivilrechtliche oder arbeitsrechtliche Kategorien (z. B. Persönlichkeitsverletzung, Fürsorgepflichtverletzung, § 241 BGB). Hier ist das Problem eher Beweisbarkeit und Definition, nicht mangelnder Wille zur Bestrafung.
Außerdem: Wer aus „Verzweiflung“ zuschlägt, handelt dennoch rechtswidrig, auch wenn menschlich nachvollziehbar. Das Strafrecht sanktioniert konkretes Verhalten, nicht die moralische Wertung einer Lebensgeschichte. Täter-Opfer-Umkehr ist zwar gesellschaftlich diskutabel – juristisch aber nicht immer so einseitig, wie es scheint.
Zu 2.)
Im Familienrecht (§§ 1570 ff. BGB, § 1626 BGB) steht nicht die Bestrafung der Eltern, sondern das Kindeswohl im Mittelpunkt. Die Annahme, dass Frauen „automatisch“ Kinder und Unterhalt bekommen, ist veraltet. In der Praxis hängt der Sorgerechtsentscheid von vielen Faktoren ab (Erziehungsfähigkeit, Bindung zum Kind, Lebensumstände). Auch Väter bekommen heute häufiger das Sorgerecht oder zumindest das Wechselmodell.
Was die psychische Gewalt betrifft: Diese kann durchaus berücksichtigt werden – aber auch hier gilt: Ohne Beweis kein rechtlicher Erfolg. Körperliche Gewalt lässt sich einfacher belegen, daher wird sie vordergründig strafrechtlich verfolgt. Das ist kein Beweis für Ungerechtigkeit, sondern eine Folge der Rechtsstaatlichkeit.
zu 3.)
Verbraucherschutzrecht (§§ 305 ff. BGB), Betrug (§ 263 StGB) und Wettbewerbsrecht bieten Rechtsmittel gegen unseriöse Coaches, aber es muss ein nachweisbarer Betrug vorliegen: Täuschung über Tatsachen + Schaden + Vorsatz. Wer sich durch „motivierende Versprechen“ täuschen lässt, ist oft enttäuscht, aber das reicht nicht für eine strafrechtliche Verurteilung.
Das Strafrecht ist hier bewusst zurückhaltend, um die Grenze zur unternehmerischen Freiheit und Eigenverantwortung nicht zu überschreiten. Sonst würde jeder enttäuschte Kunde juristisch gegen Werbeversprechen vorgehen – mit enormen Konsequenzen für Markt und Meinungsfreiheit.
In allen Beispielen wird psychische Gewalt beschrieben, auf die körperlich reagiert wird. Auch wenn diese Reaktion nachvollziehbar ist, gilt: Der Staat darf keine Selbstjustiz dulden. Wer körperlich angreift, riskiert Strafverfolgung, unabhängig von der Vorgeschichte.
Das bedeutet nicht, dass psychische Gewalt irrelevant ist – sondern nur, dass der Rechtsstaat nicht nach dem Prinzip „Auge um Auge“ funktioniert. Vielmehr müssen Opfer andere Wege suchen: Beweise sichern, anwaltlich vorgehen, psychologische Hilfe nutzen. Der Weg ist schwierig, aber notwendig – denn Willkür ist nicht die Lösung.
Die Gesetze im Grunde eigentlich nicht (die Meisten), doch deren Auslegung ist oft problematisch und kann zu ungerechten Urteilen oder gar zur Bestrafung der Falschen Täter führen, wie zum Beispiel im NSU 2.0 Urteil :-/
Mobbing wird Heute ganz gezielt eingestezt um Menschen zu schaden ohne sich dabei offensichtlich strafbar zu machen. Zumindest dem Anschein nach nicht, denn Mobbing ist in der Tat strafbar, doch es ist sehr schwer nachzuweisen, weil es schwer nachzuvollziehn ist wer hier wem und was und wieso etc.
https://www.youtube.com/watch?v=zu9KtSvFGMI
https://www.youtube.com/watch?v=rkw4D90dM_I
https://www.youtube.com/watch?v=YCnDMpD5rQ4
Aus meiner Sicht braucht man eine Sonderkomission oder Spezialeinheit dafür die sehr eng mit Privat Detekteien zusammenarbeitet, was dieses Thema betrifft. Laut größerer Detekteien werden ca. 100 Fälle von Gangstalking (Gruppenstalking) jedes Jahr gemeldet. Darunter fallen auch Fälle von Mobbing durch Privat Personen und Nachbarschaftstreitigkeiten, manche Dinge die kaum einer glauben würde. Doch Menschen sind zu den abscheulichsten Taten im Stande, leider...
Das Dumme ist das solche Zersetzungsmethoden auch von Staatlicher Seite her eingestezt werden, was noch schwerer nachzuweisen ist, eigentlich gar nicht. Denn die Fälle in denen etwas bekannt wird, wirken einfach wie normale Korruption. Das wird dann meist als Einzeltäter Vorfall abgetan. Wir kennen alle die Aussage des Herrn Reul "Das waren nur 16 weitere Einzeltäter/Fälle" danke Herr Reul...
Wir brauchen noch etwas Geduld, dieses Moloch an Korruption wird sich schon bald selbst vollends entblößen und dann ist unsere Zeit gekommen ;-)
"Friede den Hütten! Krieg den Palästen!"
Nein, die Rechtsprechung ist hierbei nicht das Problem sondern in den meisten Fällen die Nachweißbarkeit.
Bei Beispiel 1&2, stell dir vor du wärst ein Richter der an das deutsche Gesetz gebunden ist, vor dir sitzen zwei Personen.
Person 1: Blaues Auge, fehlender Schneidezahn, Halskrause, kann sich kaum auf den Beinen halten, Augenzeugen berichten von einer extremen Eskalation der Gewalt durch Person 2 und ein Mediziner gibt ein medizinisches Gutachten ab, dass diese Gewalt aufgrund von Fremdeinwirkung geschehen sein muss.
Person 2: Sitzt äußerlich völlig unbehelligt, sagt aber aus "Ich wurde immer geärgert von Person 1.
Du schaust dir dir beiden Personen nochmal an, liest dir die Augenzeugenberichte und das Gutachten durch. Glasklarer Fall, gefährliche Körperverletzung.
Selbst wenn man dann Person 2 sogar wegen z.B Beleidigungen verurteilen könnte, bleibt gefährliche Körperverletzung im Raum. Oft kann man Mobbing oder psychische Gewalt dann aber nicht mal nachweißen.
Teils teils. Der Mann hat sich ja ebenfalls lange entschieden die Beziehung weiter zu führen, ist ja nicht so als wäre der mit Handschellen ans Heizungsrohr gefesselt.
Ich kann es absolut verstehen, dass der dann irgendwann ausrastet und die Frau trägt daran dann natürlich eine Mitschuld.
Rechtfertigt trotzdem keine körperliche Gewalt.
Den Kindern tut man damit übrigens keinen Gefallen, wenn man zusammen bleibt obwohl man sich nicht ausstehen kann.
1)
Der Mobber der Beleidigt und psychisch foltert wird weniger bestraft als ein Mobbingopfer der ausrastet und dann mal nach langer Zeit zuschlägt.
Das Mobbingopfer müsste früher reagieren und sein Recht suchen, was aber nicht leicht bis unmöglich ist wenn alle mobben. Die Anwendung von Gewalt sollte das letzte Mittel sein. Das Wort geht vor. Wenn sich ein Mensch seiner Kraft und seinem können erst einmal bewusst ist, und ehrlich zu sich selbst ist, so sollte die Person wissen dass nicht viel dazugehört um einen bleibenden Schaden zu hinterlassen.
1 Sekunde nicht nachgedacht und aus Wut reagiert kann bedeuten dass das Gegenüber sein leben lang humpelt, Blind ist oder mit anderen körperlichen Problemen zu kämpfen hat.
2)
(Achtung, es soll kein Frauenhass verkörpern und nicht jede Frau ist so. Es ist nur ein Beispiel)
Es geht um ein verheiratetes Paar mit Kinder. Eine Frau foltert psychisch ihren Mann, weil sie ihn nicht mehr mag. Um ihm an ende noch einen rein zu drücken sagt sie das sie sich freuen wird das sie sich trennen wird und dabei sie die Kinder bekommt, sehr viel Geld von ihm bekommt und er schön unterhalt zahlen muss. Sie attackiert ihn impulsiv mit psychischer Gewalt.
Der Mann hält die psychische Folter nicht aus und wird aggressiv und benutzt seine körperliche Gewalt. Die Frau meint das er jetzt was erleben wird und ruft die Polizei, der Mann wird hauptsächlich bestraft.
Der Mann könnte versuchen vorher zu einem Anwalt zu gehen oder sich anderweitig Zeugen suchen, die ihm bei Seite stehen. Der Mann kann im nach hinein immer noch die Wahrheit sagen. Eventuell hilft es.
3)
Coaches versprechen dinge und cerkaufen ihr Coaching für über 1000 Euro, Menschen zahlen es um dann zu merken das sie belogen wurden und nur wegen des Geldes aisgenutzt wurden. Die Person die reingelegt wurde will rechtlich was tun, aber scheitert.
Die Person will sich mit Körperlicher Gewalt rächen, weiß aber wenn sie das tut das er am ende bestraft wird, obwohl die andere Person in Wahrheit die schlechte Person ist und andere Menschen langfristig emotional schadet.
Sollten solche Coach Betrüger nicht ins Gefängnis, weil sie Menschen wegen Geld ausnutzen?
Tut mir leid für die Person, aber mit Gewalt kommt eine Person nicht weit. Wobei ich es in dem Fall nachvollziehen könnte.
Gesetzeslücken oder Grauzonen auszunutzen um andere Menschen auszunutzen sollte irgendwie besser kontrolliert werden.
Bei deiner Frage finde ich die Sichtweite interessant mit der du die unterschiedlichen Fälle darstellst. Was ist dem Schlimmen vorhergegangen.
Du musst aber auch bedenken dass das Recht von Menschen vertreten und vollzogen wird. Und da wo Menschen richten oder handeln sollen müssen sie sich erst einmal ein Bild von der Situation machen. Ein objektiver Dritter muss also die Situation im Vorfeld begutachten und dies ist nicht immer möglich.
Körperverletzung wird nunmal höher bestraft als eine verbale Beleidigung. Schließlich greift man da in die höchsten Rechtsgüter des Menschen ein, die wir kennen, die körperliche Unversehrtheit und das Leben (Art. 2 GG (2)). Klingt das nicht logisch?
Würdest du aber sagen das, im zweiten Punkt die Frau veranwortlich ist?