Muss ich dem Jobcenter erst was vorlegen, wenn danach verlangt wird?
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2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Hartz IV, Bürgergeld
Wenn es aus dem Antrag nicht schon ersichtlich ist, oder man selber weiß was erforderlich ist, dann natürlich erst auf schriftliches Verlangen vom Jobcenter.
Ist der Antrag aber nicht vollständig und man reicht benötigte Unterlagen bzw. Nachweise in Kopie nicht ein, obwohl man weiß daß diese benötigt werden, kann sich die Bearbeitung des Antrags unnötig in die Länge ziehen.
Ja
Grundsätzlich schon, es kann aber auch schon verlangt worden sein.
Wobei es hier auch eher abhängig davon ist, was es ist.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – --------🫴
Also kurz und knapp erst auf Verlangen wenn man Harzt 4 oder Ähnliches bezieht?