Mit 21 Strafrecht?

Erwachsenenstrafrecht. 95%
Jugendstrafrecht. 5%

19 Stimmen

8 Antworten

Erwachsenenstrafrecht.

Mit 21 Jahren bist du kein Heranwachsender mehr, insofern ist zwingend das allgemeine Strafrecht auf dich anzuwenden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
Erwachsenenstrafrecht.

§1 Abs 2 JJG

(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

Entscheidend ist immer der Tatzeitpunkt. Beim Verfahren und beim Urteil kann der Angeklagte auch 90 sein und nach Jugendstrafrecht geurteilt werden.

Woher ich das weiß:Recherche
Erwachsenenstrafrecht.

Mit 21 muss in jedem Fall Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

Von 18 bis 21 kann stattdessen auch Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn die geistige oder sittliche Entwicklung sich noch auf dem Stand eines Jugendlichen befindet. Ab 21 geht das aber wie gesagt nicht mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

das kann man pauschal nicht sagen, es kommt immer darauf an wie erwachsen der Beschuldigte ist, das entscheidet dann ein Richter, es ist möglich das ein 18 jähriger nach Erwachsenstrafrecht und ein 21 jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.

das Jugendstrafrecht geht eigentlich nur vom 14 - 18 Lebensjahr, kann aber auch bis zum 21 Lebensjahr angewendet werden.

Erwachsenenstrafrecht.

ab 18 Volljährif und strafmündig als Erwachsener

Woher ich das weiß:Recherche