Meint ihr das es rechtlich problematisch ist sich selbst als kommunale aufsicht zu ernennen wie beim anzeigenhaubtmeister?

Nein 75%
Ja 25%

4 Stimmen

2 Antworten

Der hat sich gar nichts ernannt, der hat angezeigt.

Nein

Das ist rechtlich kein Problem, menschlich aber schon 😉