Liebe für ganzes Leben?

Ja, weil 89%
Nein, weil 11%

9 Stimmen

7 Antworten

Nein, weil

. . . Monogamie und wahre Liebe sind zwei unterschiedliche Konstrukte.

Monogamie bietet den Vorteil der Exklusivität und Sicherheit für beide Seiten. Evolutionär betrachtet hat dadurch der Nachwuchs die höchste Überlebenschance, weil zwei vollwertige Individuen kümmern. Menschenbabies sind ja stark unterentwickelt bei Geburt aufgrund der vaginalen Limitierung im Vergleich zur Kopf-/Gehirngröße und entsprechend pflegebedürftig.

Wahre Liebe ist gesellschaftlich induziert. Die lebenslange Zusammenkunft über die Pubertät hinaus hat auch evolutionär überhaupt keinen Sinn. Ob das von Mutter Natur im Hinblick auf die heutigen, Lebensstandard bedingt hohen Lebenserwartungen überhaupt bedacht war stelle ich zur Debatte. Ich denke man sollte "Lebenslänglichkeit" daher aufklärerisch neudenken, gesellschaftlich und vor allem rechtlich.


Nauis7 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 12:01

Wie genau stellst du dir das den vor mit den Lebenslänglichkeit? Was ganz würdest du den rechtlich ändern und gesellschaftlich wenn du könntest.

Android654  18.03.2025, 13:07
@Nauis7

Mh, also gesellschaftlich ist denke ich eingängiger, weil dies ohnehin bereits stattfindet. Diskussionen im öffentlichen Raum schießen ja bereits weit über das Ziel hinaus, wenn man die Themen Polyamorie oder Patchwork betrachtet. Ich persönlich unterstütze diese Extreme nicht. Aber in Teilen findet sich darin eben jener Aspekt, der den Mensch mehr zur Eigenverantwortung zwingt und eine Loslösung von dem Erwartungsdruck "wahrer Liebe" erfordert. Ansonsten wird ein nicht unerheblicher Teil unserer Gesellschaft von diesem, ihnen verwehrten Lebensmodell zerrieben werden und die Unzufriedenheit weiter steigen. Man kann sozusagen sich nicht von dem ursprünglichen Konstrukt der religiös oktroyierten Ehe (aka ewige Liebe) in modernen Gesellschaften lossagen ohne ein passendes Korsett alternativ zu bieten. Die Anpassung gesellschaftlicher Wertvorstellungen dauert natürlich. Rechtlich betrachtet stelle ich auf das Scheidungsrecht ab. Es muss klarer werden, dass die Verbindlichkeiten im heute nicht mehr jenen vor 50 Jahren bei Trennung entsprechen können. Etwas wie Ehegatten Unterhalt z.B. widerspricht jeglichem Grundsatzdenken wie es gesellschaftlich bereits Fuß gefasst hat, den Individualismus über alles zu stellen. Das Doppelresidenzmodell bei vorhandenen Kindern sollte nur in Ausnahmen zur Debatte stehen. Beziehungen (v.a. im Rechtsakt der Ehe) sind heute (leider) ein Kommen und Gehen, das nicht mehr unter Strafe gestellt werden sollte, was es faktisch von Gesetzes Wegen ist. Wenn ich christliche Moral durch Wahlfreiheit ersetze, hat eine rechtliche Beurteilung auch unter der Prämisse der Eigenverantwortung zu erfolgen. Ggf. steigert das sogar wieder den Anteil an Langzeitbeziehungen. Am Ende bleibt persönliche Adaptierung auf gesellschaftliche Änderungen unabdingbar.

Android654  18.03.2025, 13:21
@Android654

Es folgen Abstrusitäten aus dem österreichischen Eherecht zur Unterhaltung.

§ 52 Ansteckende oder ekelerregende Krankheit
Ein Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere an einer schweren ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit leidet und ihre Heilung oder die Beseitigung der Ansteckungsgefahr in absehbarer Zeit nicht erwartet werden kann.

. . . spricht ja absolut gegen die Menschenwürde.

§ 54 Vermeidung von Härten
In den Fällen der §§ 50 und 52 darf die Ehe nicht geschieden werden, wenn das Scheidungsbegehren sittlich nicht gerechtfertigt ist. Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn die Auflösung der Ehe den anderen Ehegatten außergewöhnlich hart treffen würde. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen, namentlich auch nach der Dauer der Ehe, dem Lebensalter der Ehegatten und dem Anlaß der Erkrankung.

. . . kommt einer "Lebenslänglichkeit" gleich

Android654  18.03.2025, 13:37
@Android654

Achja, und eines ist natürlich klar, dass im Verlauf dieses Wandels die Geburtenrate nicht steigen wird, weil mit dem Zugewinn an persönlicher Freiheit das Risiko für beide Erwachsene für eine Trennung vor Pubertät (Ausbildungsabschluss) des Nachwuchses steigt. Wird spannend bleiben zu beobachten, ob die Revolution letztlich wieder mal ihre Kinder frisst.

Monogamie ist das einzig wahre, alles andere ist keine Liebe

LG AttraktiverUser

Ja, weil

Wer soetwas sucht wird auch fündig

Es gibt viele Frauen die von Herzen treu sind, unglaublich liebevoll und sich sehr einen Mann wünschen, der die Reife hat das selbe zu bieten

Dass man aber eine Jungfrau will, die man dann für immer hat- wird sicher nicht so leicht fündig

Ja, weil

Ich habe meine Ex so geliebt mir waren alle anderen Mädchen egal und sex war mir genauso egal einfach bei ihr zu sein war das schönste Gefühl der Welt.

Ist zwar schwer jemanden zu finden der einen wirklich richtig liebt aber ja es ist möglich

29% können sich vorstellen, in mehrere Personen verliebt zu sein?

Wie genau war denn die Frage? Wenn man jung ist, und noch nicht gebunden, kommt das öfter vor.

Immerhin 71% können sich das nicht vorstellen.