Lehrer erlaubt meiner 8 jährigen Tochter nicht pinkeln zugehen im Unterricht😡?

Das geht gar nicht 81%
Ist nicht schlimm dass er verbietet 19%

21 Stimmen

14 Antworten

Grundsätzlich hat er sie zur Toilette gehen zu lassen.

ABER er muss sich auch nicht ALLES gefallen lassen. Wenn deine Tochter diese Möglichkeit zum Beispiel permanent ausnutzt, um sich 20 Mal im Unterricht auf die Toilette zu verkrümeln, dann kann er durchaus Konsequenzen folgen lassen.

Da geht es dann nämlich in der Regel nicht mehr um menschliche Grundbedürfnisse o.ä.

Anzeigen wird nichts werden, solange nichts schlimmes passiert ist, und vor dem Gespräch mit dem Direktor würde ich erstmal das Gespräch mit dem Lehrer suchen, um die entsprechenden Hintergründe zu erfahren. Kanonen auf Spatzen richten kostet dich nur unnötig Energie und gereicht dir in aller Regel nicht zum Vorteil.

Hallo NastjaD20,

Wie auf das Verlangen Deiner Tochter reagiert werden sollte, hängt von den konkreten Umständen ab. Natürlich hat der Lehrer auf ein dringendes Bedürfnis Deiner Tochter zustimmend zu reagieren!

Da steht ja nun wohl ein Gespräch zwischen Dir und dem Lehrer an. Hat er möglicherweise Gründe, die Ernsthaftigkeit des Verlangens infrage zu stellen?

Vor einer Anzeige oder der Beschwerde beim Direktor sollte ein persönliches Gespräch doch möglichst für Verständigung sorgen!

Grundsätzlich hat der Lehrer recht. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, die Pausen für den Toilettengang zu nehmen. Denn sonst versäumt man ggf. wichtiges Material im Unterricht und es stört auch, wenn man anschließend so viel nachfragen muss, was dran ist.

Aber den Gang im dringenden Fall darf er dennoch nicht verweigern. Das geht nicht.

Das geht gar nicht

Das ist bei uns genauso,sogar in der Grundschule hatten wir das Problem schon gehabt.Ich finde es auch unmöglich,und gerade im Grundschulalter fällt es einen noch schwieriger es einzuhalten.Meiner Meinung nach ist es schon Körperverletzung da es wirklich mit der Zeit sehr schmerzt.

Das geht gar nicht

Wenn ich mal genau überlege erfüllt es sogar mehrere Straftaten. Ich nenne mal einige, Verletzung der Fürsorgepflicht, Nötigung, Körperverletzung.


BeviBaby  19.09.2024, 10:58

Wenn ich mal genau überlege, dann gibt es für diese Schlussfolgerung viel zu wenige Informationen des Fragestellers.