Kann man in seinen Urlaubstagen wo anders arbeiten?

Ich (weiblich) sage: 67%
Ich (männlich) sage: 33%

3 Stimmen

4 Antworten

Ich (männlich) sage:

Der Urlaub ist (auch wenn du gekündigt hast), vom alten Arbeitgeber bezahlte Freizeit mit dem Zweck, dass du deine Arbeitskraft regenerierst.
Auch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis darfst du nicht ohne Absprache im Urlaub gegen Bezahlung (für ein anderes Unternehmen) arbeiten.
Noch schlimmer wäre es im Hinblick auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, wenn du im Urlaub für die Konkurrenz arbeiten würdest.

Je nachdem wie ihr euch getrennt habt würde ich wie folgt vorgehen;

Kündigung „im Guten“ und wenn du nicht zur direkten Konkurrenz gehst: Beim alten AG anfragen, ob etwas gegen die Arbeitsaufnahme beim neuen AG spricht. Der alte AG wird dann seine Zahlung von Lohn, Sozialabgaben sofort einstellen und der neue AG übernimmt.

Kündigung „im Ärger“ und/oder wenn du zur Konkurrenz gehst: Urlaub machen und nach dem Urlaub beim neuen AG anfangen.

Was gar nicht geht: Zwei Gehälter kassieren. Spätestens bei der Renten- und Krankenversicherung wird es auffallen, wenn zwei AG für ein und dieselbe Person für den gleichen Zeitraum die Arbeitgeberanteile überweisen. Und dann sind blöde Fragen und Stress vorprogrammiert.


Maximilian112  12.03.2025, 14:53

Es gibt schon Leute, die mehrere Arbeitgeber haben.

EugeneHKrabs  12.03.2025, 15:49
@Maximilian112

Selbstverständlich. Nur sind die jeweiligen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt zahlen jeweils nur die anteiligen Löhne und Sozialabgaben.

Ich (weiblich) sage:

Bei zwei Vollzeitstellen ist das nicht möglich.

Wenn der neue Job ein Minijob/ Nebenjob ist, wäre das möglich, der alte (also noch gegenwärtige) Arbeitgeber muss dem aber zustimmen.

Grundsätzlich ist Urlaub nicht für Arbeit gedacht.

Aber man kann mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben, zB einen zusätzlichen Minijob.

Wenn du voll arbeitest würdest du allerdings in Steuerklasse 6 arbeiten.

In Absprache mit den AG würde das schon gehen. Versichert bist du dort wo du arbeitest.

Ich würde an deiner Stelle den Minijob machen zur Überbrückung.

Ich (weiblich) sage:

Der Urlaub dient der Erholung und insofern kannst und darfst du i.d.R. nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es bei nicht bezahlter Arbeit (weil es eben um die Erwerbstätig geht) sowie bei Arbeiten, die nicht dem Erholungszweck widersprechen. Ich persönlich finde insbesondere letzteres allerdings schwer zu definieren. Was man nie machen darf, ist währenddessen bei der Konkurrenz anzufangen.

Wenn man also normalerweise im Büro arbeitet und dann im Urlaub ein paar Stunden in der Landwirtschaft arbeitet, dann kann es durchaus sein, dass dies dem Erholungszweck nicht widerspricht. Ist eben eine angenehme Abwechslung. Ein paar Stunden in einem anderen Büro, werden aber dem Erholungszweck widersprechen.