Ist sowas in der deutschen Öffentlichkeit erlaubt oder nur geduldet?
16 Stimmen
4 Antworten
In Deutschland gibt es kein generelles Verbot für das Tragen einer Burka oder eines Nikabs2. Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit, sodass jede Person grundsätzlich selbst entscheiden kann, wie sie sich kleidet. Allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen:
- Im Straßenverkehr: Das Tragen einer Burka oder eines Nikabs beim Autofahren ist verboten, da es die Identifizierung des Fahrers erschwert.
- Bei Demonstrationen: Das Vermummungsverbot gilt bei öffentlichen Versammlungen und untersagt das Verdecken des Gesichts, um die Identität festzustellen.
- In bestimmten Institutionen: Einige Schulen und Universitäten haben Regelungen, die das Tragen eines Gesichtsschleiers untersagen.
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Belgien gibt es hingegen strengere Gesetze, die eine Vollverschleierung in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbieten
Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Bei Demos oder beim führen eines Kraftfahrzeugs könnte es jedoch kritisch werden.
lg
Das ist etwas kompliziert. Es ist nur eingeschränkt erlaubt und in gewissen Teilen des Öffentlichen Lebens verboten.
Ausnahme wären öffentliche Demonstrationen, da ist eine Vermummung nach dem Versammlungsgesetz verboten.