Ist sich in der Probezeit Urlaub zu nehmen eine gute oder schlechte Idee?

Schlechte Idee 75%
Gute Idee 13%
Das ist dem Betrieb egal. 13%

8 Stimmen

9 Antworten

Da gibt es keine pauschale Antwort. Bei uns ist es völlig normal auch in der Probezeit Urlaub zu nehmen.

Mein Anstand sagt mir aber, dass man das nicht macht, weil es einen schlechten Eindruck vermittelt. Man will sich doch von der besten Seite zeigen. Das man bereit ist, dort zu arbeiten.

Mein früherer Chef in meinem Ausbildungsbetrieb hat mir am Anfang der Ausbildung den Vogel gezeigt, als ich gefragt hab ob ich evtl eine Woche Urlaub nehmen kann. Da war ich erst 3 Monate in der Ausbildung.

Es gibt also Betriebe in denen das normal ist und Betriebe in denen das ein No-Go ist.

Von mir aus würde ich nie mehr nach Urlaub in der Probezeit fragen. Nur wenn es mir angeboten wird.

Dir steht Urlaub zu auch wenn du in der Probezeit bist.

Nur nicht der gesamte Jahresurlaub.

Anteilmässig ist es möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen:
Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt der Arbeitnehmer erstmals nach sechs Monaten.
Vor Ablauf von sechs Monaten steht dem Arbeitnehmer ein anteiliger Urlaubsanspruch pro Monat zu.
Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht auch in der Probezeit.
Der Arbeitgeber kann den Urlaub nur dann verweigern, wenn nachweislich dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Ein pauschaler Verweis auf die Probezeit ist dagegen unzulässig.
Bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte (bis 30.06.) steht dem Arbeitnehmer ein anteiliger Jahresurlaub pro Monat zu.
Bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte (ab 01.07.) steht dem Arbeitnehmer der volle Jahresurlaub zu.
Wird das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr gewechselt und hat der Arbeitnehmer bereits Urlaub beim alten Arbeitgeber genommen, ist dieser Urlaub auf die Urlaubsansprüche beim neuen Arbeitgeber anzurechnen.
Wie man sieht, sind bei der Gewährung oder Abgeltung von Urlaub jede Menge Fallstricke zu beachten.
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In nem guten Betrieb stört das keinen. Sollte man vielleicht nicht direkt im ersten Monat nehmen, aber besonders wenn man erst jetzt anfängt, dann verfällt der Urlaub ja auch meistens zum Jahreswechsel.

Wenn es n Betrieb ist wo die das stört, dann würde ich da eh weggehen, wenn es geht. Die werden dann ja bei jedem Urlaub und Krankheit versuchen dir n schlechtes Gewissen zu machen.

Gemäß § 4 Bundesurlaubsgesetz ist man erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten urlaubsberechtigt.Der Arbeitgeber ist also innerhalb der ersten 6 Monate seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses nicht verpflichtet Urlaub zu gewähren.


FirstGizmo  03.08.2025, 12:31

Falsch. Das Gesetz sagt, dass man erst nach 6 Monaten Anspruch auf den VOLLEN JAHRESURLAUB hat. Bis dahin erarbeitet man sich mit jedem Monat anteilig 1/12 des Urlaubs und hat auch das Recht in der Probezeit den erarbeiteten Urlaub zu nehmen.

Kalle5829  03.08.2025, 12:53
@FirstGizmo

den Anspruch von 1/12 erwirbt man zwar aber ein Recht den zu realisieren hat man erst nach der wartezeit von 6 Monaten

Kalle5829  03.08.2025, 17:57
@FirstGizmo

Der Anspruch ist unstreitbar,aber der Arbeitgeber ist erst aber nach der Wartezeit von 6 Monaten verpflichtet diesen zu realisieren.Urlaub ist antragsbedürftig.

Schlechte Idee

Man kann es tun aber nicht direkt am Anfang. So ein paar Monate würde ich da schon warten.