Kann man in der Probezeit der Ausbildung Urlaub nehmen?
10 Antworten
Also ich lerne Elektroniker in nem Großbetrieb und hatte 4 Monate Probezeit, also im Zeitrahmen von September bis Dezember, hatte ein Anrecht auf 10 Tage Urlaub und musste die sogar vor dem 1. Januar in Anspruch nehmen.
das ist aber bei fast allen ausbildungsgängen so, da die meist am 1. august oder 1. september beginnen. und wenn man urlaub nicht mit ins nächste jahr nehmen darf, muss der urlaub sogar während der probezeit genommen werden.
Aber eben unbezahlt. Und wo darf man den Urlaub nicht unbedingt mitnehmen?
da gibt es sehr viele betriebe. und der urlaub ist nicht unbezahlt. wer erzählt denn sowas?
Wenn Urlaub während der Probezeit bewilligt wird, so ist es keine Urlaubsgewährung aus Gründen des Rechtsanspruches sondern sozusagen aus Kulanz gegenüber dem Arbeitnehmer. Unbezahlt ist er dann aber, da es sich um Sonderurlaub handelt und nicht um die Tage, welche vertraglich vereinbart. Aus welcher Branche kommst Du denn?
Nein, Probezeit wird auch Wartezeit genannt. Urlaub erst nach fruehstens 6 Monaten egal in was fuer einem Arbeitsverhaeltnis. Gleichwohl, sollte man als Lehrling so wenig Urlaub wie moeglich nehmen, denn man will ja auch was lernen. So was steht aber eigentlich auch im Arbeitsvertrag drin unter dem Artikel Urlaub. Schlag einmal nach, da wirst Du es sehen und es werden Dir auch Deine Lehrer in der BS bestaetigen.
nach dem jugendarbeistschutzgesetz muss sogar urlaub genommen werden. und es gibt auch kein gesetzliches verbot in der probezeit urlaub zu nehmen. gleichwohl sollte man es natürlich gar nicht erst versuchen.
Macht aber einen schlechten Eindruck und er ist halt unbezahlt.
Alles Quatsch! Habe am 1.8.14 meine Ausbildung begonnen und 4 Monate Probezeit, trotzdem durfte ich im Oktober Urlaub nehmen. Das ist vom Chef abhängig, mein Ausbilder hat mir sogar geraten den Urlaub zu nehmen.
Es kommt drauf an was dein Chef dazu sagt ich manche sagen ja und verlängern auch die Probezeit um die Tage nicht andere wollen das nicht und sagen nein.
Nein, denn das würde dem Sinn der Probezeit entgegen stehen. Es soll ja nicht beurteilt werden, wie gut Du Urlaub machst.....
man kann urlaub nehmen, dann darf die probezeit aber vom arbeitgeber um diese urlaubstage verlängert werden. es ist aber unüblich und daher würde ich auch nicht dazu raten.
Ja, weil es der Resturlaub vom Jahr war mein Junge. Anspruch hast Du vom Gesetygeber auf 4 Wochen bei einer 5 Tage Woche, also 20 Tage im Jahr. Wenns mehr ist, so gibt das der Chef aus Arbeitnehmerfreundlichkeit.