Urlaub in Probezeit an Weihnachten
Ich habe vor kurzem eine neue Arbeitsstelle angetreten und befinde mich nun in der Probezeit. Über Weihnachten würde ich gerne Urlaub nehmen und in die Heimat zur Familie reisen. Dabei ist es dieses Jahr so, dass Heiligabend dienstags ist, die Feiertage Mi und Do. Mir wäre es am liebsten, dass ich den 23. und 24. frei mache um bereits das Wochenende vorher mitnehmen zu können. Idealerweise hätte ich gerne noch den 27, sodass ich eine volle Woche habe. Laut Gesetz steht mir ja Urlaub in der Probezeit zu. Wie sieht dies aber praktisch aus? Da Weihnachten dieses Jahr mitten in die Woche fällt, dürften die restlichen Wochentage für Urlaubsanträge sehr beliebt sein und als neuer muss man sich bestimmt hinten anstellen. Wie viele Tage Urlaub darf oder sollte man zu Beginn des Arbeitsverhältnisses maximal nehmen? Wenn man 3 Urlaubstage beantragt, kommt das nicht zu unverschämt daher? Wie sind in diesem Fall die Handhabungen mit Urlaub?
8 Antworten
Natürlich hast Du insofern Recht, als dass Du als Neuling in einem Unternehmen schlechtere Karten hast, weil die anderen Mitarbeiter bereits ihren Urlaubswunsch möglicherweise beantragt haben. Ob Du also praktisch Urlaub bekommst (wegen Personalbesetzung), das kann nur der Vorgesetzte entscheiden. Allerdings solltest Du auch abklären, ob Du Deinen alten Urlaub ins neue Jahr übertragen darfst oder ob der dann möglicherweise verfällt (falls es mit dem Urlaub nicht klappt).
Das handhabt jeder Arbeitgeber unterschiedlich. Haben z.B. deine zukünftigen Kollegen in der Zeit Urlaub kann dein Arbeitgeber dir den Urlaub auch verwehren. Nicht alle Firmen lassen Urlaub in der Probezeit zu und es ist immer schwierig den neuen Arbeitgeber mit Gesetzen zu konfrontieren und danach noch einen guten Stand in der Firma zu haben. Ich würde mich am besten beim Arbeitgeber informieren.
In der Probezeit hat man meist keinen Anspruch auf Urlaub, sieh nochmal im Arbeitsvertrag nach. Nach der Probezeit kann man den Urlaub dann nehmen, also er verfällt nicht.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie groß der Betrieb ist und wer alles über die Weihnachtsfeiertage Urlaub haben möchte, du als Neuer, wirst sicher bei den Ansprüchen die schlechtesten Karten haben. Oftmals werden auch die bevorzugt, die Schulpflichtige Kinder haben oder es findet ein regelmäßiger Wechsel statt, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Frage doch einfach mal einen Kollegen.
eigentlich ist urlaub erst nach der probezeit möglich, aber nach absprache geht alles, nett fragen und versuchen, warum nicht...
Dass man in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat, ist nur eine Legende