Ist es nicht verfassungswidrig bzw Irrsinn einer Menschengruppe Geld in Hals zu schieben, Wohnraum zu geben etc die zumindest theoretisch deine...?
Religion von Grund auf verachtet.
17 Stimmen
8 Antworten
Die Vergabe staatlicher Leistung hat grundsätzlich unabhänig von der Religion zu erfolgen. (Art 3 Abs 3 GG).
…… richtig lustig wird es erst, wenn diese Bevölkerungsgruppe dann ins Rentenalter kommt, soweit denkt heute keiner.
Nichts eingezahlt, dann wahrscheinlich pflegebedürftig, da helfen dann auch die zahlreichen Kindern nichts.
Klares nein. Die Verfassung garantiert die Meinungsfreiheit. Du darfst also verachten, was du willst.
Und Geld in den Hals schieben nur Milliardäre ihren Erben, alle anderen Menschen hält das Leben knapp. Der Sozialstaat sichert nicht mal das Existenzminimum.
Beides!
Man schneidet sich so ins eigene Fleisch und der Sozialstaat Deutschland wird (nur) seinem Namen gerecht.
Ja, denke schon